Testamentsvollstreckung unnötig

13. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Stefan_M.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Testamentsvollstreckung unnötig

Hallo, mein Großvater hatte damals als Absicherung, da damals ein Rosenkrieg zw seiner Tochter und Ihrem ehm. Mann lief, einen Anwalt als Testamentsvollstrecker beauftragt. Der Rosenkrieg und die Scheidung sind längst vorbei, aber die Eintragung, dass der Anwalt der Testamentsvollstrecker ist, war leider immer noch vorhanden(der Anwalt ist auch Anwalt meiner Mutter Mutter und wusste genau, dass die Scheidung durch ist). Nun ist mein Opa gestorben und der Anwalt hat natürlich sein Amt aufgenommen, obwohl nicht wirklich etwas zu vollstrecken war, da nur meine Oma als Erbin eingesetzt war.
Für diese völlig unnötige Arbeit kam jetzt die Rechnung im 5Stelligen Bereich! Ist das rechtens? Kann man etwas dagegen machen?
Danke

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Kann man etwas dagegen machen?


Man kann höchstens die Höhe der Rechnung prüfen. Wenn für die Testamentsvollstreckung ein 5-stelliger Betrag gefordert wird, dann müsste der Nachlasswert >250.000€ gewesen sein. Bei einem Nachlasswert von 1 Mio. € beträgt die Vergütung für die Testamentsvollstreckung 30.000€.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7996 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ist das rechtens?

Selbstverständlich ist es rechtens, was im Testament angeordnet wurde.
Zitat:
Der Rosenkrieg und die Scheidung sind längst vorbei, aber die Eintragung, dass der Anwalt der Testamentsvollstrecker ist, war leider immer noch vorhanden(der Anwalt ist auch Anwalt meiner Mutter Mutter und wusste genau, dass die Scheidung durch ist).

Das spielt keine Rolle. Der Großvater hätte sein Testament ändern können/müssen.

-- Editiert von cruncc1 am 13.06.2017 13:05

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan_M.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Höhe der Rechnung stimmt. es sind knapp 3%.

Mir geht es nur darum, dass der Anwalt genau wusste dass die Vollstreckung unnötig ist, sie aber dennoch vollzieht und wir dafür so viel Geld zahlen müssen...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Stefan_M.):
Mir geht es nur darum, dass der Anwalt genau wusste dass die Vollstreckung unnötig ist, sie aber dennoch vollzieht

Der Anwalt setzt nur den Wille ihres Grossvaters um, genau so wie er es in seinem Testament angeordnet hat. Die richtige Ansprechperson warum ein Testamentsvollstrecker bei einer so klaren Sache nötig ist, wäre ihr Grossvater.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.685 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen