Hallo, mein Großvater hatte damals als Absicherung, da damals ein Rosenkrieg zw seiner Tochter und Ihrem ehm. Mann lief, einen Anwalt als Testamentsvollstrecker beauftragt. Der Rosenkrieg und die Scheidung sind längst vorbei, aber die Eintragung, dass der Anwalt der Testamentsvollstrecker ist, war leider immer noch vorhanden(der Anwalt ist auch Anwalt meiner Mutter Mutter und wusste genau, dass die Scheidung durch ist). Nun ist mein Opa gestorben und der Anwalt hat natürlich sein Amt aufgenommen, obwohl nicht wirklich etwas zu vollstrecken war, da nur meine Oma als Erbin eingesetzt war.
Für diese völlig unnötige Arbeit kam jetzt die Rechnung im 5Stelligen Bereich! Ist das rechtens? Kann man etwas dagegen machen?
Danke
Testamentsvollstreckung unnötig
13. Juni 2017
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Frage vom 13. Juni 2017 | 07:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Testamentsvollstreckung unnötig
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. Juni 2017 | 12:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
Zitat:Kann man etwas dagegen machen?
Man kann höchstens die Höhe der Rechnung prüfen. Wenn für die Testamentsvollstreckung ein 5-stelliger Betrag gefordert wird, dann müsste der Nachlasswert >250.000€ gewesen sein. Bei einem Nachlasswert von 1 Mio. € beträgt die Vergütung für die Testamentsvollstreckung 30.000€.
#2
Antwort vom 13. Juni 2017 | 13:04
Von
Status: Schlichter (7996 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Ist das rechtens?
Selbstverständlich ist es rechtens, was im Testament angeordnet wurde.
Zitat:Der Rosenkrieg und die Scheidung sind längst vorbei, aber die Eintragung, dass der Anwalt der Testamentsvollstrecker ist, war leider immer noch vorhanden(der Anwalt ist auch Anwalt meiner Mutter Mutter und wusste genau, dass die Scheidung durch ist).
Das spielt keine Rolle. Der Großvater hätte sein Testament ändern können/müssen.
-- Editiert von cruncc1 am 13.06.2017 13:05
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#3
Antwort vom 13. Juni 2017 | 13:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Die Höhe der Rechnung stimmt. es sind knapp 3%.
Mir geht es nur darum, dass der Anwalt genau wusste dass die Vollstreckung unnötig ist, sie aber dennoch vollzieht und wir dafür so viel Geld zahlen müssen...
#4
Antwort vom 13. Juni 2017 | 13:44
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatMir geht es nur darum, dass der Anwalt genau wusste dass die Vollstreckung unnötig ist, sie aber dennoch vollzieht :
Der Anwalt setzt nur den Wille ihres Grossvaters um, genau so wie er es in seinem Testament angeordnet hat. Die richtige Ansprechperson warum ein Testamentsvollstrecker bei einer so klaren Sache nötig ist, wäre ihr Grossvater.
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