Tochter will Pflichtteil von Vater....Bin für jede Hilfe Dankbar!

12. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mr.West
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter will Pflichtteil von Vater....Bin für jede Hilfe Dankbar!

Hallo,

ich bräuchte Auskunft bei Folgendem Fall:

Meine Großmutter ist im November 2002 gestorben. Mein Großvater wohnt seither alleine im Haus. Mein Opa hat 3 Töchter.
Mit einer dieser Töchter hat er sich ca. 6 Monate nach dem Tod seiner Frau so heftig gestritten, dass er kein Wort mehr mit Ihr gewechselt hat.
Beim Notar haben meine Großeltern schon vor über 10 Jahren festgelegt, dass Im Falle eines Todesfalls eines Ehepartners der jeweilige überlebende Partner Alleinerbe ist.
Somit ist mein Großvater Alleinerbe, jedoch steht seinen 3 Töchtern ein Pflichtteil von der Hälfte des Vermögen (=Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt) zu . Ist das so richtig?
Nun, kam heute ein Brief von der „lieben“ Tochter , dass Sie Ihren Pflichtteil haben will, und erst mal Auskunft über die Vermögenswerte zum damaligen Todeszeitpunkt haben möchte.
Nun zu meinen Hauptfragen:
- Ist mein Großvater, der außer seinem Haus, seinem Auto und seinem Hausrat und nur ein wenig erspartes (4 Stelliger Betrag) besitzt dazu verpflichtet seiner Tochter den gewünschten Pflichtteil auszubezahlen? Muss er eventuell auch, das Haus oder Vermögenswerte verkaufen um den gewünschten Pflichtteil aufzubringen? Gibt es irgendeine Möglichkeit dieser „lieben“ Tochter keinen einzigen Cent zu zahlen? z.B. wenn mein Großvater das Haus verkaufen würde oder an eine andere Person der Familie schenkt?

Ich wäre im Namen meines Großvaters für jede Hilfe dankbar!

Wen es interessiert hier die Vorgeschichte:
Diese „liebe“ Tochter hat über 10 Jahre Mietfrei im Haus meiner Goßeltern mit Ihrem ersten Ehemann gelebt. Ende der 90er wurde Ihr 1. Mann Arbeitslos und bald drauf Alkoholiker. Sie hat dann zuerst heimlich einen neuen Partner gehabt und ist unter dem Vorwand, dass Sie nicht mehr mit Ihrem Mann so zusammenleben kann ausgezogen. Ihren 1. Ehemann hat Sie wohlbemerkt bei Ihren Eltern zurückgelassen!!! Statt sich darum zu kümmern dass Ihr erster Ehemann eine neue Wohnung findet hat Sie sich lieber scheiden lassen und kurz bevor Ihr erstes Kind kam, hat Sie dann Ihren neuen Partner geheiratet.
Da meine Goßeltern sehr sehr nette und sorgsame Menschen waren, hatten Sie noch einen guten Kontakt zu Ihrer „lieben“ Tochter und tolerierten den ungewöhnlichen Lebenswandel ihrer Tochter. Und haben ebenfalls toleriert dass Ihr Arbeitsloser Ex-Mann immer noch bei Ihnen kostenlos wohnte, weil Ihre Tochter mit der neuen Aufgabe eine Kind zu erziehen schon fast überfordert war. Mann muss dazu sagen, dass Ihr Ex-Mann nicht der hellste war und nur schlecht deutsch spricht. Nach dem Tod meiner Oma kümmerte Sie sich dann um eine neue Wohnung für Ihren Ex-Mann und zog mit Ihrer neuen Familie ein, um sich um Ihren Vater zu kümmern...Ebenfalls Mietfrei! Mein Großvater ersparte sich lediglich die Nebenkosten, die darauf hin seine „liebe“ Tochter und Ihr neuer Ehemann übernahmen.
Ihr neuer Ehemann ist ein Südländer und nach ca. 1 Monat wohnten seine Schwester und auch sein Bruder in dem Haus. Die anderen 2 Töchter merkten, dass meinem Großvater die neue Situation überhaupt nicht gefiel, zumal sich der neue Ehemann meiner seiner Tochter wie der neue Hausbesitzer aufführte und meinem Vater z.B. Hausverbot erteilte, weil mein Vater Ihm die Meinung gesagt hat., bezüglich, wie man sich in so einer Situation besser verhalten sollte. Jedenfalls entstand ein Riesen Streit, weil diese „liebe“ Tochter damit rechnete sich das Haus nach ein paar Jahren unter den Nagel zu reißen und sich schon ein neues Auto (Benz) gekauft hat. Da die ursprüngliche Idee ein neues Haus zu bauen oder zu kaufen ja hinfällig wurde. Also wurde Ihnen nahe gelegt bald möglichst auszuziehen. Was Sie dann auch nach 6 Monaten getan haben. Aber beim Auszug ließ die „liebe“ Tochter wertvollen Schmuck meiner verstorbenen Großmutter mitgehen! Was mein Großvater Ihr bis heute nicht verzeihen kann und deshalb kein Wort mehr mit Ihr und Ihrer Familie spricht.
Einer Anzeige wegen Diebstahl wollte er damals nicht machen, da er endlich seine Ruhe von seiner „lieben“ Tochter haben wollte. Die hatte er auch, bis zum heutigen Tage.....

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Also kurz : Ihre Großmutter ist im November 2002 verstorben, seitdem wohnt Ihr Großvater alleine im Haus ??
Ihre Tante hat im "letzten Moment" ihren Pflichtteil verlangt. Denken Sie die andere Geschichte würde ihren Anspruch verwirken?
Gruss Vienna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)

Den Pflichtteil kann ein Kind verlangen und muss auch ausbezahlt werden...
So schlimm es auch für deinen Großvater sein mag... Sorry dass ich dir nichts anderes sagen kann....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.West
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu Vienna: Schilderung ist richtig. Dachte Die Umstände wären auch relevant.
Und was wäre wenn mein Großvater einfach sein Haus verkaufen würde?
Desweiteren dachte ich dass die Summe aller mietfreien Monate die meine Tante mit Ihrer Familie (1. und 2. Ehe) im Haus meiner Großeltern verbracht hat multipliziert mit dem Mietzins der normalerweise angefallen wäre von dem Pflichtanteil abgezogen werden kann, da es doch so was wie die Ausgleichungspflicht??? gibt.

Vielen Dank schonmal für die bisher erbrachten Antworten.



-- Editiert von Mr.West am 13.10.2005 08:19:20

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Entscheidend ist der Wert des Schmucks. Den kann dein Großvater in der Aufstellung ja als "ausgezahlt an liebe Tochter" aufführen.
Um den Pflichtteil kommt er nicht herum.
Allerdings gehören normale Hausratsgegenstände (Kühlschrank, TV, Auto usw.) nicht zur Erbmasse.
Also Barvermögen auf gemeinschaftlichen Konten zu 50 % und Wert des Hauses.
Das Haus jetzt zu verkaufen bringt nichts und schmälert nicht die Erbmasse von 2002. Sonst wäre es ja ziemlich leicht, die Pflichtteile zu verändern.
Der Lebenswandel der Tochter spielt übrigens keinen Grund, es sei denn sie hätte ihre Mutter bedroht/getötet, dann käme eine Erbunwürdigkeit in Frage. Das sehe ich aber nicht gegeben.
Am wichtigsten ist doch, dass dein Großvater jetzt seine Ruhe vor unliebsamen Mitbewohnern hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Aja, habe ich vergessen: Von der Erbmasse werden noch die Kosten für die Beerdigung abgezogen.

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