Meine Mutter ist verstorben und ich bin ihr Sohn aus erster Ehe. Mit ihrem 2. Mann hat sie noch ein gemeinsames Kind. Laut Testament, in dem ich namentlich nicht erwähnt werde, beerben sich beide gegenseitig und erst nach Tod des letztststerbendem, soll das Vermögen an die Abkömmlinge gehen. Ich habe mit dem Mann meiner Mutter, seit 20 Jahren kein Wort gewechselt. Kann ich meinen Pflichtteil einfordern und wenn ja, wie hoch wäre dieser?
-- Editier von Scorpio16 am 24.01.2016 14:32
-- Editier von Scorpio16 am 24.01.2016 15:01
Tod der Mutter- Pflichtteil Kind aus erster Ehe
24. Januar 2016
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Frage vom 24. Januar 2016 | 14:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Tod der Mutter- Pflichtteil Kind aus erster Ehe
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 24. Januar 2016 | 19:34
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4665x hilfreich)
Du kannst den Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Alleinerben geltend machen. Zunächst solltest Du um ein Nachlassverzeichnis bitten; er ist verpflichtet, ein solches zu erstellen.
Zitat:...und erst nach Tod des letztststerbendem, soll das Vermögen an die Abkömmlinge gehen.
Du bist nicht als Erbe des Überlebenden genannt?
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#3
Antwort vom 3. Februar 2016 | 16:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nein, bin ich nicht! Das Vermögen geht an meinen Stiefvater und nach seinem Tod an die Abkömmlinge. Nur, bin ich nicht sein Abkömmling
#4
Antwort vom 3. Februar 2016 | 23:33
Von
Status: Unbeschreiblich (49996 Beiträge, 17519x hilfreich)
Ist denn das gemeinsame Kind namentlich erwähnt? Andernfalls kannst Du durchaus unter den Begriff "Abkömmlinge" fallen.
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