Hallo an alle.
Mein Vater hat vor ein paar Wochen Suizid begangen, leider aber kein Testament hinterlassen, was jetzt zu einigen Schwierigkeiten fuehrt.
Das Besitztum is ein gemeinsames Konto mit seiner Frau auf der Bank ueber mehrere tausend Euro. Desweiteren ein Haus in dem meine Mutter und meine Geschwister leben sowie ein weiteres Haus das vermietet ist, eine Wohnung, die vermietet ist sowie noch eine weitere Wohnung.
Nach dem Gesetz stehen jetzt seiner Frau insgesamt 3/4 des Vermoegens zu und den 3 Kindern je 1/12 des Vermoegens zu.
1. Was ist wenn sich die Kinder auszahlen lassen wollen und dafuer ein Haus verkauft werden muesste? Muessen dann alle Besitzer zustimmen WELCHES Haus verkauft wird ODER hat die Mutter, da sie mehr als 50% des jeweiligen Hauses besitzt das alleinige REcht das zu entscheiden?
2. Was geschieht mit der Miete? Steht davon jedem Kind 1/12 monatlich zu und die Kinder muessen sich zu 1/12 an Reperaturkosten der Mietobjekte beteiligen ,auch wenn sie in Ausbildung sind?
3. Die Mutter lies kurz vor dem Suizid aus Absicht eine grosse Menge Geld auf ein Konto, das unter ihrem Namen lief, vom Gemeinschaftskonto ueberweisen, sie hat es somit "der Familie weggenommen". Gibt es eine Moeglichkeit fuer die eigentlich rechtmaessigen Erben an dieses Geld zu gelangen? Denn im letzten Gespraech mit meinem Vater versprach sie ihm (es gibt einen Zeugen) dass sie das Geld auf das Gemeinschaftskonto zuruecktransferiere.
4. Hat die Mutter irgendwelche Entscheidungsgewalt ueber Besitztuemer und das gemeinsame Geld solange nicht alle Kinder zustimmen? Oder hat sie, als mehr Recht da sie den groessten Teil fuer sich in Anspruch nehmen kann?
Fragen ueber Fragen, hoffentlich kann man mir weiterhelfen..
Danke
Freed
Tod des Vaters und Geldverteilung
Ihr seid eine Erbengemeinschaft.
Egal wer wieviel Prozent Anteil hat, entschieden wird gemeinsam, d.h. alle unterschreiben.
Du schreibst, Deine Geschwister wohnen bei Eurer Mutter - sind die Geschwister noch minderjährig?
Dann würde das Vormundschaftsgericht mitreden.
Habt ihr schon einen Erbschein?
Im Grunde ist es einfach so: eine Zusammenstellung des gesamten Vermögens muss gemacht werden.
Bei den Immobilien: gehörten die alle ausschließlich Deinem VAter oder waren beide Eltern im Grundbuch eingetragen?
Nach dem Gesetz stehen jetzt seiner Frau insgesamt 3/4 des Vermoegens zu und den 3 Kindern je 1/12 des Vermoegens zu.
Wie kommst Du denn auf diese Aufteilung?
Bezogen auf den NAchlass Deines Vaters stehen der Ehefrau 1/2 und den Kindern je 1/6 zu.
zu 1.: Die Erbengemeinschaft muss sich einigen. Es kann nicht einfach ein Erbe eine Auszahlung seines Erbes verlangen. Das gilt sogar für Bankkonten, wo so etwas ja recht einfach wäre.
zu 2.: Die Miete muss auf ein Konto der Erbengemeinschaft gezahlt werden. Auch hier gilt, dass gemeinsam entschieden werden muss.
zu 3.: Geld, das auf einem bestimmten Konto liegt, gehört nicht zwingend dem Kontoinhaber. Das wird nur dann angenommen, wenn es keinen Beweis dafür gibt, dass es anders ist. In diesem Fall ist die Sachlage aber anders, so dass das der Anteil des Vaters dem Nachlass zufällt.
zu 4.: Die Entscheidungen müssen einstimmig fallen.
Eine zwangsweise Auflösung der Erbengemeinschaft ist nur über eine Teilungsversteigerung möglich. Das Verfahren ist nahezu identisch zu dem einer Zwangsversteigerung. Eine teilungsversteigerung kann jede einzelne Erbe auch gegen den Willen der anderen Erben beantragen.
Nach Möglichkeit sollte das Ganze aber mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag gelöst werden.
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Danke fuer die schnelle Antwort von euch! Wundervoll.
Hier kurz Antwort auf eure Fragen:
Meine Eltern sind BEIDE im Grundbuch eingetragen gewesen, deswegen ist es mit der Aufteilung auch wie oben angegeben - dies ist auch im Erbschein eingetragen.
Meine Geschwister leben noch bei daheim. Beide minderjährig und gehen noch in die Schule. Da wird dann wohl das Vormundschaftsgericht mitreden. Das bedeutet dass ein Vormund gesucht wird? Wir das zwansläufig die Mutter oder darf das das minderjährige Kind bestimmen WER das werden soll?
Vielen Danke mal wieder im Vorraus!
Deine Geschwister:
es ist nicht zwangsläufig, dass ein Vormund gesucht wird. Eure Mutter ist dann (nach meiner Kenntnis) alleinige gesetzliche Vertreterin.
Im Zusammenhang mit dem Erbe und der Verfügungsmöglichkeit bzw. der Entscheidungsbefugnis für die minderjährigen Erben kann Deine Mutter nicht alleine auftreten. In dem Punkt redet das Vormundschaftsgericht mit um eventuelle Nachteile, die aus dem Handeln der Mutter entstehen könnten, abzuwenden.
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