Tod des leiblichen Vaters

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb520027-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tod des leiblichen Vaters

Hallo,
mein Vater liegt auf der Palliativstation und es sieht sehr schlecht aus :( er hat weder ein Testament, noch eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Falls er stirbt, bin ich als einzige leibliche Tochter doch die einzige (er ist witwer) Ansprechperson und muss mich um alles kümmern. Ich weiss nicht welche Fristen es für Beisetzung, abgabe von Unterlagen ect. gibt. Was passiert mit seiner Wohnung/Garten/Auto usw.? Oder generell was auf mich zukommt. Ich wohne nicht gleich um die Ecke und kann vll wenn der Notfall eintritt nicht sofort vor Ort sein. Kann mir hier jemand weiterhelfen wo ich mich vll informieren kann? Oder hat jemand Erfahrungen? Vielen Dank im voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Du hast in gewisser Weise "Glück" dass du dich auf den Ernstfall vorbereiten kannst. Da hat man noch einen klaren Kopf und wird nicht von "im Sinne des Verstorbenen" weggerissen.
Damit will ich nicht sagen dass es nicht eine schwere Zeit für dich ist und wird. Es tut mir leid für jeden, der das durchmacht.

Also zum praktischen: Besorge dir JETZT Kostenvoranschläge von Beerdigungsunternehmen der Region. Dazu müsstest du natürlich wissen was du willst: irgend was zwischen "möglichst preiswerte Beerdigung ohne Trauerfeier" und "Großer Leichenzug mit Pferdekutsche und üppigem Leichenschmaus" wird dir ja wohl vorschweben. Erdgrab oder Einäscherung (damit ist dann ein kleines Erdgrab, aber auch Seebestattung, Baumbestattung etc.) möglich? Willst du Grabpflege betreiben oder nur eine Stelle wo man zur Not Blumen hinlegen kann (nennt sich "teilanonym") oder soll er möglichst bald aus deinem Leben völlig verschwinden (anonyme Bestattung ohne Trauerfeier)?
Wenn du diese Parameter festgelegt hast: einfach mal ein paar Unternehmen anrufen und um Kostenvoranschlag oder wenigstens eine ungefähre Auskunft bitten, gegebenenfalls auch schon sagen wie viel du ausgeben willst.
Wenn du es schaffst, einen Vorvertrag mit einem Unternehmen zu machen, dann sag gleich im Krankenhaus Bescheid wen du gewählt hast: die haben nämlich gern ihre eigenen Vertragspartner, die dann den Hinterbliebenen aufgeschwatzt werden: na ja ... man muss sich dann nicht mehr selber kümmern, aber es sind nicht gerade die billigsten Unternehmen und wenn die beraten, dann natürlich auch immer so, dass es "würdig" sein soll "denn wer redet jetzt schon viel über Geld".
Das sit eigentlich eher kein rechtlicher, sondern ein finanzieller Tipp aber was rechtlich getan werden muss, erfährst du alles vom Bestattungsunternehmer: entweder dem deines Vertrauens oder dem des Krankenhauses, die Leiche muss nämlich innerhalb kurzer Fristen abgeholt und gekühlt werden, da MUSS ein Bestattungsunternehmen ran.

Wenn es dann so weit ist:
Totenschein bekommst du (oder am besten gleich der Bestattungsunternehmer) vom Krankenhaus, wenn es so weit ist; Sterbeurkunde beantragt der Unternehmer für gewöhnlich selbst.
Wenn du das Erbe ausschlagen willst: mit der Sterbeurkunde zum Nachlassgericht und Ausschlagung bekanntgeben: Kostet eine kleine Gebühr und du hast mit dem Nachlass nichts zu schaffen. Bestattungspflichtig bist du trotzdem und musst, wenn du irgend was hast, auch die Kosten übernehmen.
Wenn du das Erbe annehmen willst: Bei Immobilien ist ein Erbschein (vom Nachlassgericht, man braucht die Sterbeurkunde und es kostet natürlich was) unbedingt notwendig, für Konten etc. vermutlich auch: muss man abwarten.
Wenn der Vater eine Mietwohnung hat: dem Vermieter mitteilen ob man den Mietvertrag weiterführen oder kündigen will.
Tja, das waren wohl die wesentlichen Punkte.

Kleiner Nachtrag: Für einen Erbschein wirst du übrigens die Heiratsurkunde deiner Eltern sowie die Sterbeurkunde deiner Mutter brauchen. Kann man aber nachträglich organisieren, keine Panik.
Und wenn du knapp bei Geld sein solltest, dein Vater aber einiges hinterlässt: Es ist bei den meisten Banken möglich, dass die die Beerdigungsrechnung vom Konto des Verstorbenen bezahlen, wenn dieses genügend Deckung aufweist.

-- Editiert von quiddje am 16.07.2019 15:10

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich weiss nicht welche Fristen es für Beisetzung Die Bestattungsfrist ist in 16 verschiedenen Landesgesetzen höchst unterschiedlich geregelt - da müßten Sie also mal das betreffende Bundesland benennen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb520027-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Info, die Frau meines Vaters ist nicht meine Mutter gewesen. Also meine Mutter und er waren nicht verheiratet. Benötige ich da trotzdem die Dokumente oder reicht da die Vaterschaftsanerkennung? Ich weiss das er eine Grabstelle besitzt und diese für die nächsten 20 Jahre bereits bezahlt ist.
Er lebt in Sachsen.
Er hat eine Mietwohnung aber die wird nicht übernommen werden. Das Problem ist nur das ich ohne Vorsorgevollmacht weder Vermieter und Co. was sagen kann, noch irgendeiner Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Da eine Ehefrau auch gesetzliche Erbin ist, wirst du die Dokumente trotzdem benötigen, wenn du einen Erbschein beantragst.
Der Erbschein kostet Gebühren und wenn du Bankvollmacht hast ist er vermutlich nicht nötig. Wenn du keine Vollmacht hast kann es aber schwierig werden, dann brauchst du ihn vermutlich.
Der Mietvertrag wird vom Erben per Gesetz übernommen, kündigen kannst du erst nach dieser Übernahme. Das hast du schon richtig erkannt.
.
Die Grabstelle sollte man dem Beerdigungsunternehmer mitteilen. Das hilft, die Beerdigungskosten genauer abzuschätzen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb520027-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, das hilft mir schon weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Er lebt in Sachsen. Dann bitte mal diesen § lesen: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4526-Saechsisches-Bestattungsgesetz#p19

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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