Folgende Situation:
Es besteht eine Erbengemeinschaft aus vier Personen. Drei (A+B+C) stehen in Kontakt, die vierte Person (D) hat jeglichen Kontakt blockiert, sowohl telefonisch als auch in den sozialen Medien. Informationsweitergabe findet also nicht statt.
Über mehrere Ecken haben die Personen A+B+C erfahren, dass die Person D nun schwer erkrankt ist.
Die Frage:
Sollte Person D an der Krankheit sterben, was durchaus der Fall sein könnte, wie erfahren die anderen drei aus der Erbengemeinschaft davon? Muss die Auskunft selbst eingeholt werden, oder erfahren sie aufgrund der Gemeinschaft zwingend davon?
Ich finde leider nur Informationen darüber, wie die Erbschaft sich im Fall des Todes eines Miterben verteilt. Das ist aber alles geregelt. Es geht lediglich um die Information, falls ein Miterbe stirbt, wie man davon erfährt.
Tod eines Miterben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Sind denn alle drei miteinander verwandt? Dann könnten sie das erfahren.
Wenn D stirbt gibt es einen neuen Erbfall. Die Erben von D treten in Erbengemeinschaft in die Erbengemeinschaft anstelle D ein. Also eine Untergemeinschaft.
Person D ist nicht mit den anderen verwandt. Die Erbfolge, falls D stirbt, ist schon geklärt. Ich würde nur gern wissen, wie oder ob man überhaupt von dem Tod eines Miterben erfährt, wenn kein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Prinzipiell gibt es ja die Möglichkeit sich über die zuständige Gemeinde eine solche Auskunft zu holen, kostet nur jedes mal und auf Dauer vllt nicht praktikabel, wenn der Gesundheitszustand unklar ist.
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Nein. Die Miterben werden davon nicht in Kenntnis gesetzt.
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