Todesfall, Frage zum Erbe

22. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
persönlich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Todesfall, Frage zum Erbe

Hallo,

mein Vater ist unerwartet verstorben.

Ich würde gerne das Erbe ausschlagen, jetzt stellen sich mir aber ein paar Fragen. Ich bin der einzigste Erbe. Nach mir kommt nur noch der Staat.

Wenn ich das Erbe ausschlage, muss ich mich dann um nix mehr kümmern? Was ist mit der gemieteten Wohnung und den Sachen dadrinne?

Oder muss ich trotzdem alles durchsuchen und Kündigen was es gibt.

Es besteht ein Konto wofür ich eine komplette Vollmacht habe, über den Tod hinaus. Wie verhalte ich mich mit dem Geld was da drauf ist? Darf ich das abholen? Ich habe mein Vater auch finanziell unterstützt, sprich es ist auch sozusagen Geld von mir dabei.

bb

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Edit: Was ist mit Erinnerungen, Sachen aus der Wohnung? Darf man da nichts mehr nehmen wenn das Erbe ausgeschlagen ist?

Was ich vorhatte eigentlich:

Alles was ich weiß kündigen und die Wohnung leer räumen. Damit diese wieder vermietbar ist. Alles aus Höfflichkeit von mir aus.
Dann das Erbe ausschlagen, damit für mich keine weiteren Kosten entstehen.

Ist das möglich?

-- Editiert persönlich am 22.07.2013 16:23

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

wenn Sie IRGENDWAS unternehmen (kündigen, ausräumen, ...) haben Sie damit das Erbe schon angenommen. Böse Falle.

Und wenn Sie das Erbe ausschlagen, dürfen Sie (rein rechtlich) nichts an sich nehmen, keine Fotos, nix.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Ich bin der einzigste Erbe. Nach mir kommt nur noch der Staat.


Auch keine Erben 3. Ordnung (Cousins, Cousinen) oder 4. ordnung (Großcousin, Großcousine)? Wenn der Nachlass überschuldet ist, werden die aber wohl auch ausschlagen.

quote:
Wenn ich das Erbe ausschlage, muss ich mich dann um nix mehr kümmern?


Richtig

quote:
Was ist mit der gemieteten Wohnung und den Sachen dadrinne?


Das ist das Problem des Vermieters.

quote:
Oder muss ich trotzdem alles durchsuchen und Kündigen was es gibt.


Nein. Fair wäre es jedoch, die Dir bekannten Vertragspartner Deines vaters über dessen Tod und den Umstand, dass Du das Erbe ausschlägst zu informieren. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es jedoch nicht.

quote:
Es besteht ein Konto wofür ich eine komplette Vollmacht habe, über den Tod hinaus. Wie verhalte ich mich mit dem Geld was da drauf ist?


Das bleibt auf dem Konto

quote:
Darf ich das abholen?


Nein. Bestenfalls darfst Du davon die Beerdigung bezahlen, sowie offene Rechnungen Deines Vaters.

quote:
Ich habe mein Vater auch finanziell unterstützt, sprich es ist auch sozusagen Geld von mir dabei.


Rechtlich gesehen ist es aber nicht Dein geld, es sei denn, Du hast es Deinem Vater nachweislich als Darlehen gewährt.

quote:
Edit: Was ist mit Erinnerungen, Sachen aus der Wohnung? Darf man da nichts mehr nehmen wenn das Erbe ausgeschlagen ist?


Eigentlich nicht. Bei Dingen, die für Dritte wertlos sind, geht das aber im Regelfall.

quote:
Alles was ich weiß kündigen und die Wohnung leer räumen. Damit diese wieder vermietbar ist. Alles aus Höfflichkeit von mir aus.


Damit solltest Du vorsichtig sein. So etwas kann leicht als Annahme des Erbes gewertet werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
So etwas kann leicht als Annahme des Erbes gewertet werden.


Die Beerdigung bezahlen (auch aus dem Nachlass) auch.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
persönlich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, es gibt keine großen Schulden.

Ich wollte nur die Kosten aus Verträgen nicht bezahlen, da ich nicht soviel Geld habe als Azubi.

Wie verhält sich denn so ein Nachlassinsolvenzverfahren oder wie das heißt?

Wertgegenstände/Geld wären 360€ aufm Konto, 1 Fernseher 4 Jahre alt und 1 PC 3 jahre alt. Sonst halt so normale Sachen die schon älter sind. Waschmaschine, Gefrierschrank, Herd, Kühlschrank.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie verhält sich denn so ein Nachlassinsolvenzverfahren oder wie das heißt? <hr size=1 noshade>


Ein Nachlassinsolvenzverfahren wird in so einem Fall wohl mangels Masse abgelehnt werden. Schließlich müss dann mindestens soviel positives Vermögen da sein, dass der Insolvenzverwalter davon irgendwie bezahlt werden kann.

Die rechtliche Grundlage für die Beschränkung der Haftung des Erben auf den Nachlass in so einem Fall ist die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB .

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:
Wenn ich das Erbe ausschlage, muss ich mich dann um nix mehr kümmern?

Um die Beerdigung müsste man sich meines Wissens nach durchaus noch kümmern.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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