Todesfall Darlehen

10. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
alexa_de
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Todesfall Darlehen

Meine Frage:
Was kann "worst case" passieren mit einem Darlehen, wenn der Darlehensnehmer stirbt?

A. Die Ehefrau ist Darlehensgeberin, der Ehemann ist Darlehensnehmer.
Der Darlehensnehmer stirbt (vor Rückzahlung). Er hat in seinem Testament seine Frau und 1 Kind aus erster Ehe sowie 3 Enkelkinder als Erben eingesetzt.
1a. Können die "Kinder" das Darlehen als Erbe beanspruchen?

B.Der Darlehensmehmer lebt und die Darlehensgeberin stirbt.
Die Ehefrau (Darlehensgeberin) hat ihre Schwester als Alleinerbin eingesetzt.
1b. Wir die Schwester als Alleinerbin das Darlehen vom Darlehensnehmer erhalten?
Kann das Darlehen auch schon VOR Rückzahlungsdatum zurückgefordert werden?

DANKE im voraus


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

gem. § 1967 BGB haften die gesetzlichen Erben für die Nachlassverbindlichkeiten.

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
alexa_de
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Das bedeutet wohl, dass das Darlehen noch nicht ausgereicht wurde?

NEIN, das Darlehen wurde nicht ausbezahlt vor dem Tode.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Welchen Güterstand hat das Ehepaar und lebte es noch zusammen? War die Scheidung eingereicht?
Warum gibt eine Ehefrau eigentlich ihrem Ehemann ein Darlehen?

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
alexa_de
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ehepaar hat Gütertrennung!
Ehefrau gibt dem Ehemann Darlehen - warum nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Die Erben treten als Rechtsnachfolger in den Darlehensvertrag ein, unabhängig davon, welcher Vertragspartner verstirbt.

Ob es hier eine Sondersituation gibt, da es sich um ein nicht ausgezahltes Darlehen zwischen Ehegatten handelt, kann ich nicht sagen.

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Natürlich spielt der Güterstand eine Rolle genauso, ob unter Umständen eine Scheidung eingereicht wurde.
Hier geht es nämlich dann um die Frage, welche Teile die Ehefrau erbt.
Wäre die Scheidung eingereicht, würde sie zum Beispiel gar nichts erben.
Bei getrenntem Güterstand ist (HH, korrigiere mich, wenn ich mich irre) der Ehepartner anders gestellt (sonst üblich mit 50% ich glaube bei getrenntem Güterstand nur 25% - außerdem fällt dann doch auch diese Zugewinnklausel weg).

Allerdings ist das natürlich weiterführend als die Frage - Darlehen wer erbt welche Ansprüche. Vieles hängt ja auch von den Vereinbarungen im Darlehensvertrag ab, private Darlehensverträge beinhalten ja häufig auch Klauseln, wie im Todesfall einer Partei zu handeln ist (z.B. Erben brauchen nicht zurückzahlen usw.)

Und die Frage, warum sich Ehepartner Darlehen geben finde ich nicht ungewöhnlich, denn der überwiegende Teil sagt ja "was mein ist, ist auch dein" - bei den heutigen Patchworkfamilien mag dass natürlich anders aussehen, möchte man doch nicht dem anderen seine Kinder am selbst erarbeitetem/gespartem Geld Teil haben lassen.

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#9
 Von 
alexa_de
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

also hier nochmals:

Gütertrennung ist schriftl. vereinbart.
Ehepaar ist verheiratet, will sich nicht scheiden lassen.
Ehefrau ist Darlehensgeber, Ehemann ist Darlehensnehmer.
Das Darlehen hat eine unbegrenzte Laufzeit.
Der Ehemann hat Kinder aus 1. Ehe. Die Kinder und die Ehefrau sind erbberechtigt. Im Testament ist festgeschrieben, wer was erbt.
Die Ehefrau erbt "nur" Immobilien kein Bargeld.
Das Darlehen ist im Testament nicht erwähnt.

Meine Frage: Wenn der Ehemann stirbt, was passiert mit dem Darlehen?
Können die Kinder die Rückzahlung verweigern?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Können die Kinder die Rückzahlung verweigern?

Nein, es sei denn sie schlagen das Erbe komplett aus.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Tja - aber die Erben könnten auch erst einmal den Beweis erbitten, dass das Darlehen tatsächlich geflossen ist.
Ein Anwalt könnte ja argumentieren, das Darlehen gab es nicht wirklich, dass wurde nur "erfunden" um die Kinder aus 1. Ehe zum Erbverzicht zu bringen.
Schriftliche Darlehensvereinbarungen wird es ja geben? Und den Geldfluss (Abhebung von Frau ihrem Konto) auch?

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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