Guten Tag,
folgender fiktiver Fall:
Rentner nimmt im Juni 2012 (allein, ohne Unterschrift Ehefrau) einen Kredit auf (Gesamtsumme inkl. Zinsen 16 tsd.), Laufzeit 84 Monate. 6 Monate später stirbt der Rentner.
Auf das Konto des Rentners fließen seine Rente plus Rente seines vorherigen AG's.
Lt. Kreditvertrag hat er seine Rente abgetreten.
Eine LV (nicht zum Kreditvertrag gehörend) besteht über rund 9 tsd Euro und ist nicht Bestandteil des Kreditvertrages.
Frage:
Was passiert, wenn die Bank Kenntnis vom Tod des Versicherungsnehmers erhält? Behält die Bank die Rente des Verstorbenen ein, obwohl die Ehefrau Anrecht darauf hätte?
Wenn die Erben das Erbe
ausschlagen, fließt dann die Summe der LV in die Rückzahlung des Kredites, richtig?
Bei Annahme des Erbes müssen dann die Erben den KRedit weiter bedienen. Was ist, wenn die Renteneinkünfte (eigene Rente plus Witwenrente) der Ehefrau unter der Pfändungsfreigrenze liegen?
Wäre für jede Antwort sehr dankbar.
Gruß
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Todesfall Kredit Rente
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zuerst einmal - wofür ist der Kredit? Küchenneubau in der gemeinsam bewohnten Wohnung des Ehepaares oder sein "Motorrad" - kann ggf. wichtig sein, ob die Ehefrau für die Schulden haftet oder nicht.
Die Rente gehört niemanden, denn der Empfänger ist tot. Die Witwe müsste jetzt eine Witwenrente beantragen und ob sie diese in welcher Höhe erhält, geht die Bank nichts an.
Die LV: wer ist hier bezugsberechtigt? Gibt es eine Person x, dann erhält auch diese das Geld. Steht dort keine Person, dann gehört die LV ins Vermögen des Verstorbenen. Vom Vermögen müssen alle Schulden, in diesem Fall auch die Kreditschulden, abgezogen werden und nur der Rest ist Erbe.
Vorsicht - falls die Ehefrau das Erbe ausschlägt, könnte es zu Problemen führen, denn wem gehörte was im gemeinsamen Haushalt? Kann sie belegen, dass sie es gekauft hat?
Und pfänden kann man nur, wenn etwas da ist.
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