Todesfall der Schwiegermutter

20. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jindojune
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Todesfall der Schwiegermutter

Hallo ich habe ein kleines Problem und zwar meine Schwiegermutter ist verstorben...
Wir hatten zu ihr über 4 Jahre keinen Kontakt kurz vor der Beerdigung wurde uns mitgeteilt wann die Besetzung ist...
So jetzt zum Problem der letzte stand für uns war das sie ein Testament macht, hat sie aber nicht getan das haben wir jetzt letzte Woche erfahren...allerdings sind nun die 6wochen rum das mein Mann das Erbe hätte ausschlagen können (gestern von dieser Regelung erfahren) wir sind davon ausgegangen das man Bescheid darüber bekommt...
Was können wir jetzt tun denn wir wissen das meine Schwiegermutter ne Menge Schulden hatte und mein Mann auch ihr einzigstes Kind...Danke im voraus

-- Editiert von Jindojune am 20.05.2018 12:04

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Der Erbe kann Nachlassinsolvenz beantragen.

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#2
 Von 
Jindojune
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was bedeutet nachlassinsolvenz jetzt genau aus dem Wikipedia Eintrag dazu werde ich nicht so ganz schlau...
Wir haben jetzt ein Riesen Bammel was auf uns zu kommt immerhin haben wir auch drei kleine Kinder unter 10 Jahren zu Hause

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Durch das Nachlassinsolvenzverfahren werden die Schulden auf den Nachlass begrenzt; man haftet nicht mit dem Privatvermögen. Das sollte schleunigst in Angriff genommen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1980.html

Zitat:
...allerdings sind nun die 6wochen rum das mein Mann das Erbe hätte ausschlagen können (gestern von dieser Regelung erfahren)

Man hätte sich rechtzeitig informieren sollen. :augenroll:

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#4
 Von 
Jindojune
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sorry ist der erste Todesfall mein Schwiegervater verstarb wo mein Mann noch Kind war und meine Eltern leben noch von daher woher soll man das wissen...wo sein Onkel verstarb vor 5 Jahren kam ein Brief vom nachlassgericht an da alle anderen das Erbe ausgeschlagen hatten

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#5
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Was aber nicht unbedingt bedeutet das man überhaupt nichts zahlen muss - Stichwort "einziges Kind u. Bestattungspflicht".

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