Mein Vater ist vor Kurzem verstorben und obwohl wir uns nicht sehr nahe standen und in den letzten Jahren kaum bis gar keinen Kontakt hatten, ist es für mich nicht leicht. Er hatte eine Freundin, die sich wahrscheinlich um ihn gekümmert hat. Ihretwegen hatten wir kaum Kontakt. Ich war für sie quasi die "Altlast" aus der Ehe meiner Eltern.
Ich weiß, dass ich für die Beerdigung sorgen muss. Aber sonst weiß ich gar nicht, was jetzt alles auf mich zukommt. Ob ich die Wohnung auflösen muss, ob es ein Testament gibt, wie er beerdigt werden wollte, ob die Wohnung vielleicht schon gekündigt wurde. Wohin muss man sich denn da wenden? Nachlassgericht? Kann man sich irgendwo beraten lassen?
Todesfall und tausend Fragen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatIch weiß, dass ich für die Beerdigung sorgen muss. :
Das ist doch schon mal was.
Zitat:Aber sonst weiß ich gar nicht, was jetzt alles auf mich zukommt. Ob ich die Wohnung auflösen muss, ob es ein Testament gibt,
Wenn es ein notarielles Testament gibt, wird dieses automatisch eröffnet. Ansonsten sollte man ggf. in der Wohnung nachsehen, ob man ein Testament findet. Falls man fündig wird, muss dieses beim Nachlassgericht abgeliefert werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2259.html
Zitat:wie er beerdigt werden wollte,
Das kann hier niemand beantworten.
Zitat:ob die Wohnung vielleicht schon gekündigt wurde
Das kann der Vermieter beantwortn.
Zitat:Wohin muss man sich denn da wenden? Nachlassgericht? Kann man sich irgendwo beraten lassen
Wenn man so gar keine Ahnung hat, könnte man ein Bestattungsinstitut aufsuchen. Man sollte sich allerdings im Klaren sein, dass die Abwicklung der Bestattung durch ein Bestattungsinstitut Geld kostet.
Vll kennt man auch jemand, der schon mal einen Angehörigen verloren hat und weiß, was zu tun ist.

Außerdem könnte man es auch mal mit einer Suchmaschine versuchen (z.B. Todesfall was ist zu tun, Checkliste Todesfall o.ä.)
-- Editiert von User am 30. Juli 2023 12:52
Ich weiß, dass ich für die Beerdigung sorgen muss. Kommt drauf an - ohne Testament schon. Hat er aber z. B. die Freundin als Erbin eingesetzt, muss diese sich darum kümmern und die Beerdigung bezahlen.
Ob ich die Wohnung auflösen muss Da gilt dasselbe - als Erbin erbt sie seine Verträge.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatommt drauf an - ohne Testament schon. Hat er aber z. B. die Freundin als Erbin eingesetzt, muss diese sich darum kümmern :
Das ist nicht richtig. Die Bestattungspflicht obliegt den nächsten Angehörigen. Das ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Sonst müsste man ja erst die Erben ausfindig machen (und das kann dauern...)

-- Editiert von User am 30. Juli 2023 14:01
Das ist nicht richtig. Die Bestattungspflicht obliegt den nächsten Angehörigen. Korrekter Einwand - das BGB, konkret § 1968, regelt lediglich, dass die Kosten der Bestattung vom Erben zu tragen sind. Man kann sich diese also ggf. erstatten lassen.
-- Editiert von User am 30. Juli 2023 14:07
Und selbst wenn ein Testament zugunsten der Freundin als Alleinerbin existieren sollte, gibt es gegenüber dem Vater einen Pflichtteilsanspruch.
Wenn man sich gar nicht auskennt, sollte man sich evtl. bei einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen.
gibt es gegenüber dem Vater einen Pflichtteilsanspruch. Nein - der ist schließlich verstorben. Der PT-Anspruch ist gegenüber dem Erben geltend zu machen.
Zitat:Wenn es ein notarielles Testament gibt, wird dieses automatisch eröffnet. Ansonsten sollte man ggf. in der Wohnung nachsehen, ob man ein Testament findet. Falls man fündig wird, muss dieses beim Nachlassgericht abgeliefert werden.
In der Wohnung nachsehen geht ja nicht, wenn man nichtmal weiß, wo sich die Schlüssel befinden.
Möglich, dass die im Krankenhaus sind, wo er gestorben ist? Und wenn ja, darf/muss mir das Krankenhaus die Sachen übergeben? Und wenn ja, hätte ich mit der Annahme der Sachen das Erbe angenommen?
Ich würde mir gern die Option offen halten, das Erbe ausschlagen zu können..
Zitat:Die Bestattungspflicht obliegt den nächsten Angehörigen. Das ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Was gilt denn im Sinne eines Bestattungsgesetzes als Lebenspartner? Sind damit nur eingetragene Partnerschaften gemeint? Sonst könnte ja vielleicht doch die Freundin verpflichtet sein...
ZitatMöglich, dass die im Krankenhaus sind, wo er gestorben ist? :
Sorry, meine Glaskugel ist defekt.
Zitat:Und wenn ja, darf/muss mir das Krankenhaus die Sachen übergeben?
Das Krankenhaus wird sich absichern wollen und den Schlüssel nicht einfach so übergeben.
Zitat:Was gilt denn im Sinne eines Bestattungsgesetzes als Lebenspartner? Sind damit nur eingetragene Partnerschaften gemeint? Sonst könnte ja vielleicht doch die Freundin verpflichtet sein...
Nein, die Freundin ist keinesfalls bestattungspflichtig.
-- Editiert von User am 30. Juli 2023 18:48
ZitatDas Krankenhaus wird sich absichern wollen und den Schlüssel nicht einfach so übergeben. :
Naja, dass man da mit Personalausweis und anderen Unterlagen kommt, um zu beweisen, dass man berechtigt ist, ist ja klar.
Den Totenschein muss man sich ja auch vom Krankenhaus geben lassen, der muss ja bei denen ausgestellt worden sein. Ich habe gelesen, dass man den braucht, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
Aber nehmen wir mal an, man bekommt die Gegenstände ausgehändigt: Wäre die Annahme dieser Gegenstände gleichbedeutend damit, das Erbe anzunehmen? Kann man es dann nicht mehr ausschlagen?
Wäre es vielleicht sinnvoll, einen Nachlasspfleger zu beantragen um zu klären, woraus der Nachlass überhaupt besteht? Sonst tappt man ja völlig im Dunkeln, was man da annehmen bzw. ausschlagen will.
Wenn ich die Schlüssel an mich nehme, um es selbst herauszufinden, laufe ich Gefahr, dass dies als Annahme des Erbes ausgelegt wird?
ZitatWenn ich die Schlüssel an mich nehme, um es selbst herauszufinden, laufe ich Gefahr, dass dies als Annahme des Erbes ausgelegt wird? :
Nein, man darf die Wohnung betreten um nach relevanten Dokumenten zu sehen.
Die Freundin meines Vaters soll sich gemeldet und die Bestattung veranlasst haben. Ich möchte am liebsten nichts mit ihr zu tun haben, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Davon abgesehen habe ich auch gar keine Kontaktdaten von ihr. Aber nehmen wir an, sie hat Wohnungsschlüssel, Unterlagen, etc. Wäre sie verpflichtet, diese an mich auszuhändigen, wenn sie nicht im Testament steht (wovon ich ausgehe)?
Also, in so einem Fall funktioniert das aneinander vorbeiwurschteln nur sehr eingeschränkt. Denn auch wenn die Freundin die Organisation der Beerdigung und was weiß ich organisiert, so heißt das nicht, dann Du nicht Kostenschuldner bist, zumindest im Innenverhältnis. Auch weiß man nicht, ob ein Testament existiert. Wenn nicht, dann bist Du gesetzlicher Erbe und möglicherweise eben auch für die Auflösung der Wohnung verantwortlich; auch für alles, was sonst noch so anfällt. Deshalb würde ich schleunigst die Erbsituation klären. Das kann man, indem man einen Erbschein beantragt. Mit dem Teil kann man zumindest anfangen, die erforderlichen Sachen zu regeln. Natürlich kann jederzeit noch ein privates Testament auftauchen, klar.
Und vielleicht mal über den eigenen Schatten springen, und versuchen, Kontakt zur Lebensgefährtin des Verstorbenen aufzunehmen? Wäre zumindest unglaublich hilfreich. Und nicht vergessen: sie war wohl über eine lange Zeit mit ihm zusammen; klärt auch jetzt alles. Vielleicht war sie sein großes Glück in dieser letzten schwierigen Lebensphase?
wirdwerden
Ich habe erstmal die Sterbeurkunde beantragt. Die brauche ich ja auch für den Erbschein-Antrag, richtig? Und auch dafür, das Erbe ausschlagen zu können.
Beim Nachlassgericht habe ich angefragt, ob es ein Testament gibt.
Wieso sollte ich Kostenschuldner sein, wenn jemand anders die Beerdigung in Auftrag gibt, von dem ich nur den Namen kenne? Aus welcher Regelung geht das hervor?
ZitatWieso sollte ich Kostenschuldner sein, wenn jemand anders die Beerdigung in Auftrag gibt, von dem ich nur den Namen kenne? Aus welcher Regelung geht das hervor? :
https://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html
Als naher Angehöriger musst du die Bestattungskosten auch dann tragen, wenn du das Erbe ausgeschlagen hast (sofern es keine weiteren Erben gibt). Das ergbit sich aus dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
-- Editiert von User am 3. August 2023 17:01
Ok, dann muss ich mich natürlich auch dagegen wehren, dass jemand anders die Bestattung veranlasst.
Aber was, wenn das bereits geschehen ist und der Auftrag von der Freundin bereits an ein anderes Bestattungsunternehmen gegangen ist, Ordnungsamt schon informiert wurde, usw.
ZitatOk, dann muss ich mich natürlich auch dagegen wehren, dass jemand anders die Bestattung veranlasst. :
Dafür ist es offensichtlich zu spät.
Zitat:Aber was, wenn das bereits geschehen ist und der Auftrag von der Freundin bereits an ein anderes Bestattungsunternehmen gegangen ist, Ordnungsamt schon informiert wurde, usw
Wenn die Freundin die Bestattung in Auftrag gegeben hat, ist sie gegenüber dem Bestattungsinstitut zur Zahlung verpflichtet.
Allerdings kann sie die Kosten wiederum bei dir einfordern.
Ich halte es für das Beste, zu versuchen, mit der Freundin in Kontakt zu kommen. Vll klärt sich dann vieles von allein.
-- Editiert von User am 3. August 2023 17:49
ZitatDafür ist es offensichtlich zu spät. :
Das Bestattungsinstitut hat mitgeteilt, dass die Vollmacht zur Überführung an das andere Bestattungsinstitut (das die Freundin beauftragt hat) noch nicht vorliegt. Wenn ich sofort den Auftrag geben würde, könne das Ganze noch gestoppt werden.
Ich verstehe nicht so ganz, wieso Du überhaupt jemanden beauftragt hast. Lass die Freundin doch alles regeln. die weiß mit Sicherheit auch besser als Du, was er wollte. Wenn sie denn von Dir als Erben oder Schuldner irgendwann Geld will, dann soll sie es geltend machen und die Höhe auch beziffern. Die Beerdigung muss angemessen sein, aber auch nicht überteuert. Also, 6 schwarze Rappen, schwarze Kutsche, u.s.w. muss niemand bezahlen.
Ich empfinde es ehrlich gesagt (bzw. geschrieben) als Unding, dass Du nach offensichtlich über Jahre andauernder völligen Kontaktlosigkeit jetzt ohne den Versuch der Kontaktaufnahme und Koordination irgend etwas regelst. Sieh zu, dass Ihr das koordiniert.
wirdwerden
ZitatSieh zu, dass Ihr das koordiniert. :
Ja, wie denn? Ich weiß noch nichtmal, wie die Person genau heißt, geschweige denn, dass ich irgendwelche Kontaktdaten hätte. Meine Daten hingegen dürften der Dame bekannt sein.
Und ein "Unding" ist es, sich gegen die eigenen Kinder zu entscheiden und noch nicht einmal Informationen zu hinterlassen.
Die Freundin ihres Vater hat doch ein Bestattungsinstitut beauftragt, mal dort nachfragen, wäre eine Möglichkeit.Zitata, wie denn? Ich weiß noch nichtmal, wie die Person genau heißt, geschweige denn, dass ich irgendwelche Kontaktdaten hätte :
Warum haben sie nun ein weiteres beauftragt, zusätzliche Kosten?
Außerdem kann ihr Vater mit der Freundin über seinen Tod gesprochen haben und selbige setzt das nun um.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
18 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten