Totale Enterbung durch Sparkasse

2. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
HSRoth
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Totale Enterbung durch Sparkasse

Hallo,
obwohl bereits mehrere unstimmigkeiten zwischen mir und der örtlichen Sparkasse ganze Themen füllen würden möchte ich mich hier auf die letzte ungeheuerliche Eskalation beschränken.

Meine Eltern (Mutter und Stiefvater) hatten ihre Ersparnisse immer ca. 1 zu 1 auf jeweilige Sparbücher verteilt und sich gegenseitig umfassende Zugriffsrechte erteilt. Mein Stiefvater war bereits seit Jahren ein Pflegefall und musste Ende des letzten Jahres aufgrund eines Unfalles meiner Mutter (84 Jahre) in einem Pflegeheim untergebracht werden, wodurch unser gemeinsames Vertrauensverhältnis durchaus gelitten hatte.
Als nun meine Mutter in diesem Frühjahr trotz Besserung unerwartet verstarb existierten entgegen unser Planung noch keinerlei Testament oder schriftliche Festlegungen, wie mit ihren Ersparnissen zu verfahren wäre.
Da mein Stiefvater entsprechend den Wünschen meiner Mutter damit einvertstanden war daß ich die Ersparnisse meiner Mutter komplett erben sollte (keine weiteren Verwandten mehr) haben wir das für die Sparkasse auch formal durch eine notariell beglaubigte Ausschlagung festgehalten. Die Umbuchung des Guthabens auf meinen Stiefvater und anschliessende Schenkung an mich wollten wir wg. eventueller Rückforderung für Pflegeheimkosten vermeiden.
Da dies der Sparkasse aber immer noch nicht reichte habe ich also auch noch einen Erbschein durch das Nachlassgericht beantragt und erhalten, der mich als Alleinerben auswies. Nach all dem hin und her erhielt ich einen Tenun rmin mit einem Sparkassenberater, an dem die Umschreibung der Sparbücher meiner Mutter auf meinen Namen erfolgen sollte. Als ich nun voller Hoffnung auf das Ende dieser leidlichen Sache bei ihm eintraf, eröffnete er mir allerdings einen angeblichen Tatbestand, der mich an den Rand eines Amoklaufes bzw Anwendung körperlicher Gewalt brachte.
Die Rechtsabteilung sei nun nach mehreren Monaten noch auf eine Vereibarung zwischen meinen Eltern gestossen, nach der die gesammte Erbmasse meiner Mutter lediglich aus deren Girokonto bestehen würde und mir keinerlei Zugriff auf ihre Sparbücher gewährt werden könne.
Mir wurde ein Dokument vorgelegt, das auf Anraten eines früheren Beraters von meinen Eltern gleichzeitig mit der Erteilung gegenseitiger Zugriffsrechte bereits 2001 unterschrieben wurde.

Titel : Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall
Inhalt Kurzform:
- Mit dem Zeitpunkt des Todes des Gläubigers gehen alle Rechte aus den o.g. Konten... an den Begünstigten über (im Falle meiner Mutter an meinen Stiefvater).
- Diese Vereinbarung kann zu lebzeiten Widerrufen werden. Ein Widerruf durch Testament oder Erbvertrag ist ausgeschlossen.
- Die Sparkasse wird die Erben des Gläubigers nicht von sich aus über diese Vereinbarung unterrichten.
Konsequenz : Nach Interpretation der Sparkasse sind die aufgeführten Guthaben damit nicht Bestandteil der Erbmasse und könnten durch mich, auch als Alleinerbe nicht beansprucht werden.

Obwohl ich bereits eine mögliche Lösung des Problems im Auge habe (Weitere persönlich von meinem Stiefvater in Gegenwart eines Vertreters der Sparkasse unterzeichnete Verzichtserklärung auf Rechte aus o.g. Vereinbarung), würde mich doch noch Folgendes interessieren. Ist eine solche Vereinbarung bzw. deren Interpretation überhaupt rechtlich bindend. Sie würde ja dem geltenden Erbrecht insofern widersprechen, als dadurch sogar Pflichtteilsansprüche direkter Nachkommen verweigert werden könnten. Wen müsste oder könnte ich überhaupt jemanden verklagen um zumindest meinen Pflichtteil zu bekommen, wenn mein Stiefvater, aus welchen Gründen auch immer, keine weitere Verzichtserklärung abgäbe ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3149x hilfreich)

Ob die Vereinbarung rechtlich haltbar ist, bin ich mir nicht sicher. Letztendlich kommt dies einer Verfügung im Todesfall gleich und durch ein Ausschlagen des Erbes wäre diese damit nichtig. In dem Fall wäre auch der Passus, dass ein Widerruf durch Testament oder Erbvertrag nicht möglich ist, wohl nicht mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar.

Aber selbst wenn das so gültig ist, ändert das nichts daran, dass das Geld zur Erbmasse gehört. Damit besteht ein in der beschriebenen Konstellation ein Herausgabeanspruch gegen den Stiefvater, der notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Verklagen müsstest Du also notfalls Deinen Stiefvater - und das auf die Summe der Erbschaft, nicht auf den Pflichtteil. Ich würde zusehen, dass Du das schnellstmöglich mit ihm klärst und wenn er der Auszahlung nicht zustimmt sofort Klage einreichst, bevor das Geld durch die Kosten des Pflegeheims aufgefressen wurde. Den Herausgabeanspruch hast Du nur gegen ihn.

Wenn es schon so weit ist, dass das Geld (teilweise) aufgebraucht ist, dann würde ich die Vereinbarung von einem Anwalt prüfen lassen. Wenn diese rechtlich im Falle einer Erbausschlagung nicht haltbar ist, dann hat sich die Sparkasse schadenersatzpflichtig gemacht.

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