Trotz Erbausschlagung von 2012 wurde Titel erwirkt

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
sascha18819
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Erbausschlagung von 2012 wurde Titel erwirkt

Hallo,
ich erzähl euch kurz die Vorgeschichte: am 17.8.2012 habe ich einen Brief erhalten vom Vermieter meines Opas. In diesem Brief stand dass ich die Mietschulden meines verstorbenen Opas geerbt hätte. An diesem Tag habe ich auch erst erfahren, dass mein Opa am 17.03.2012 verstorben ist. Daraufhin bin ich zum Nachlassgericht gegangen mit einem vorher abgestimmten Termin und habe das Erbe am 23.08.2012 dann noch ausgeschlagen. Dieses habe ich dann dem Vermieter noch mitgeteilt dass ich das Erbe ausgeschlagen habe und erledigt war die Sache.

Dann bekam ich 2016 Post von einem Inkassobüro welches von der Firma neckermann beaufragt wurde. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass ich als rechtskräftiger Erbe meines verstorbenen Opas die Schulden in Höhe von knapp 8000 Euro zu bezahlen hätte. Habe denen dann mitgeteilt dass ich das Erbe ausgeschlagen habe und sie meinten sie schicken das an neckermann zurück.

Am Samstag den 23.06.2018 habe ich dann von einem anderen Inkassobüro einen Brief erhalten, wo es um einen Forderung gegen mich geht, wo der Gläubiger neckermann ist. Auf Nachfragen wie sich die Forderung zusammensetzt und wie die auf einen rechtskräftigen Titel kommen wurde mir nur mitgeteilt dass ich die Sachen bezaheln soll. Dieser Titel war als Kopie mit angehängt. Der Titel wurde am 2.7.2013 erstellt. Ich habe weder damals noch heute einen gelben Brief bekommen vom Gericht. Nun zu meiner Frage
Kann ich gegen diesen Titel noch irgendetwas machen oder muss ich in den sauren Apfel beissen und diese Schulden von meinem Opa trotz Ausschlagung des Erbes bezahlen?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Im Normalfall hätten Sie dem Mahnbescheid, den es gegeben haben muss, widersprechen müssen. Ist die Frist verflossen, war es das. Ich würde allerdings eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, denn irgendetwas muß ja schief gelaufen sein. Dann könnten Sie die Erbausschlagung noch mal ins Feld führen.

Sind Sie zwischenzeitlich umgezogen, so daß Sie die Post möglicherweise nicht erhalten haben? Ist es sichergestellt, daß es sich dabei um die Schulden des Opas handelt?



-- Editiert von fb367463-2 am 25.06.2018 12:32

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sascha18819
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wie kann ich denn diese Widereinsetzung in den vorigen Stand beantragen?

Ich bin nachdem mein Opa gestorben war noch 2 mal umgezogen

Ja das ist sichergestellt. Hauptschuldner ist mein Opa und ich bin als Erbe dafür eingetragen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hier ist auch ggf. eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO ) möglich.

Nach meiner Einschätzung sollte man zur Abwehr der Forderung einen Anwalt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rostocker123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, aber diese Angelegenheit sollte doch der Verjährung unterliegen.
Ich würde mich auf Verwirkung/Verjährung berufen...

VG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Rostocker123):
ch bin mir nicht sicher, aber diese Angelegenheit sollte doch der Verjährung unterliegen.


Ein Titel verjährt nach 30 Jahren.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.989 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen