Guten Abend,
ich hätte den folgenden Sachverhalt, wo ich kurz um Hilfe bitten würde.
Der deutsche Staatsbürger X ist 2010 in den USA verstorben (nach mehrjährigem Aufenthalt in New York). Leider haben wir erst jetzt davon erfahren. Erstwohnsitz war immer noch Deutschland.
Da in den USA der Lebensmittelpunkt war ist die USA für die Erbschaft zuständig.
Meine Frage ist : Wenn die USA die Erbangelegenheiten nun regelt und wir wie im Testament erwähnt ein Grundstück in Deutschland bekommen, müssen wir dann in Deutschland Erbschaftssteuer bezahlen? Verwandt waren wir nicht mit der Person.
Fällt die Steuer nicht an, wenn die USA zuständig ist oder müssen wir trotzdem damit rechnen?
Herzlichen Dank im voraus für die Hilfe.
Tina
USA Deutschland Erbschaftssteuer
29. Dezember 2022
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Frage vom 29. Dezember 2022 | 17:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
USA Deutschland Erbschaftssteuer
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 17:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Wenn die USA die Erbangelegenheiten nun regelt und wir wie im Testament erwähnt ein Grundstück in Deutschland bekommen, müssen wir dann in Deutschland Erbschaftssteuer bezahlen? Ja, da deutsches Erbrecht gilt. Siehe hier: https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/internationales-erbrecht/amerika.html
Verwandt waren wir nicht mit der Person. Dann wird es teuer, da der Freibetrag nur 20.000 Euro beträgt - auf den "Rest" sind 30 % Erbschaftsteuer zu entrichten.
#2
Antwort vom 30. Dezember 2022 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47459 Beiträge, 16802x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist : Wenn die USA die Erbangelegenheiten nun regelt und wir wie im Testament erwähnt ein Grundstück in Deutschland bekommen, müssen wir dann in Deutschland Erbschaftssteuer bezahlen? Verwandt waren wir nicht mit der Person. :
Fällt die Steuer nicht an, wenn die USA zuständig ist oder müssen wir trotzdem damit rechnen?
Es ist denkbar, dass Erbschaftsteuer sowohl in den USA als auch in Deutschland zu zahlen ist.
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#3
Antwort vom 30. Dezember 2022 | 19:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Aber doch nur, wenn er auch "bewegliches Vermögen", etwa Geld, in den USA zu vererben hat - für das Grundstück als "unbewegliches Vermögen" gilt dt. Recht.
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