Eltern wollen Haus an Kind A übergeben, leider besteht noch ein Darlehen (durch Grundschuld abgesichert)
Wie ermittelt Kind A einen realistischen Ausgleichsbetrag für Kind B?
Sollte Kind A nicht besser die Finger von der ganzen Sache lassen? (Risiko von großen Hausreparaturen, Pflegefall, verbleibende Schulden bei Todesfall).
Welche Möglichkeiten gibt es? Haus soll nicht verkauft werden.
Bin für jeden guten Rat dankbar
Phantastica
Übergabe Haus,Grundschuld und Geschwisterausgleich
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Eine gesetzliche Pflicht zur Auszahlung von Kind B gibt es für Kind A nicht. Zur Wahrung des Familienfriedens bestehen aber wahrscheinlich die Eltern auf Zahlung eines Ausgleichbetrages.
Die typische Berechnungsgrundlage für so eine Ausgleichszahlung sieht wie folgt aus:
Wert des Hauses (ggf. durch Gutachter schätzen lassen)
abzgl. Restschuld
abzgl. Pauschalbetrag für Pflegeverpflichtung
ggf. abzgl. Wohnrecht der Eltern
Vom verbleibenden Betrag erhält Kind B die Hälfte als Ausgleichszahlung.
Wenn größere Reparaturen anstehen, dann ist der verkehrwert des Hauses entsprechend niedrig. Das wäre also kein ungewöhnliches Risiko, jedenfalls kein höheres als bei jedem Kauf einer gebrauchten Immobilie.
Bei der Pauschale für die Pflege kann es so oder so ausgehen. Die Eltern können versterben, ohne dass sie vorher pflegebedürftig waren. Dann hat Kind A Glück gehabt oder beide Eltern werden über einen langen Zeitraum pflegebedürftig. Dann hätte Kind A Pech gehabt. Angesetzt wird das statistische Mittelmaß.
Warum verbleibende Schulden bei einem Todesfall (der Eltern?) ein Risiko darstellen, ist mir nicht ganz klar.
quote:
wenn dir das haus überschrieben wird, so geht auch der grundbucheintrag auf dich über. sprich du übernimmst gleichfalls die schulden die auf dem haus lasten.
Das ist nicht richtig. Die Schulden bleiben bei demjenigen, der gegenüber der Bank den Darlehensvertrag utnerschrieben hat. Die Grundschuld ist nur eine Sicherheit für die Bank. Wenn also der Darlehensnehmer das darlehen nicht mehr bedient, dann kann das Haus zwangsversteigert werden.
Typischerweise sollte daher mit der Bank darüber verhandelt werden, auch das Darlehen an den neuen Eigentümer zu übertragen.
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Hallo hh,
Vielen Dank für die sachliche Antwort.
Genau um den Familienfrieden geht es mir. Die Übergeber sind 75 und 71 Jahre alt und wollen das Darlehen weiter bedienen.
Wäre es bei der derzeitigen Lage dann nicht am besten, man würde eine Ausgleichszahlung von Kind A an Kind B nicht mit einem jetzt schon festgelegten Betrag, sondern anhand der Berechnungsgrundlage beim Eintreten des Erbfalls notariell festlegen? Es sind ja noch einige Unbekannte (Pflege,Darlehenshöhe, Reparaturen) im Spiel, die jetzt noch nicht absehbar sind.
Würde mich über Antwort freuen.
Phantastica
Wie steht denn Kind B dazu? Eine Möglichkeit wäre, heute einen Erbverzichtsvertrag - gegen Zahlung von Summe x an Kind B v- on allen Beteiligten beim Notar zu unterschreiben.
Ich persönlich würde Kind B auf jeden Fall vorab mit einbeziehen, denn oft haben die "ausgezahlten" Kinder kurzfristig andere Vorstellungen, was ihr "Erbe" wert ist.
Wollen die Eltern denn schenken oder verkaufen?
Will Kind A denn das Haus später selber bewohnen oder soll das eher verkauft werden (also wenn dann beide Elternteile mal verstorben sind)?
Für Kael:
Ein Pflichtteil macht übrigens 50% des gesetzlichen Erbteils aus. Es ist fast unmöglich, das Pflichtteil zu entziehen.
Bei einer Schenkung sinkt jedes Jahr der Betrag (Pflichtteilanspruch) um 10%.
Seit 1.1.2010 gibt es ein neues Erbrecht.
Grundsätzlich sollte man sich immer vorab rechtlich beraten lassen.
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"sika0304"
Hallo sika0304
Kind B steht gemischt zu der Situation, ist weitgehend mit einbezogen.
Problem ist, daß die Eltern überschuldet sind.
Kind A würde alle Verbindlichkeiten der Eltern ablösen bis auf das Darlehen, das über die Grundschuld abgesichert ist und die Eltern weiter bedienen können. Es wäre also eine gemischte Schenkung.
Kind B käme wohl besser weg, wenn das Haus verkauft, die Schulden getilgt und der Rest geteilt würde. Dies löst aber nicht das akute Finanzproblem der Eltern.
Kind A möchte das Haus nicht verkaufen, ggf. nach Ableben beider Eltern sanieren und vermieten. (spätere Alterssicherung)
Erstes Notargespräch hat stattgefunden, die übrigen Dinge sind geklärt, bleibt eine Lösung für Kind B zu finden.
phantastica
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