In unserem Übergabevertrag steht der Absatz:" Schuldrechtlich vereinbaren die Vertragsteile, das der Nießbrauch ab heute beginnt. Ebenfalls wird vereinbart, dass der Eigentümer die nicht bebauten Fächen unentgeltlich mitbenutzen darf" Meine frage: Beinhaltet das "unentgeltliche mitbenutzen" auch ein Fahrtrecht ? das nicht extra im Grundbuch eingetragen ist.
Übergabe Vertrag, Fahrtrecht
8. Juni 2020
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Frage vom 8. Juni 2020 | 18:04
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabe Vertrag, Fahrtrecht
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2020 | 22:30
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatBeinhaltet das "unentgeltliche mitbenutzen" auch ein Fahrtrecht ? :
Davon würde ich ausgehen, ja
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