Übergabevertrag

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kira07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabevertrag

Hallo folgende Situation:
Ehepaar “X“ hat drei Kinder, Kind “A“ Kind “B“ Kind “C“
Kind C ist verheiratet ohne Ehevertrag.
Ehepaar “X“ hat ein Hausgrundstück mit einem Wert von 300000 € (zwei Häuser) landwirtschaftliche Grundstücke mit einem Wert von 27500 €.
Ehepaar “X“ will nun einen Übergabevertrag machen und wusste nicht wie es gerecht aufgeteilt werden sollte. Kind C wollte auf alles verzichten sodass Kind A & B alles zur Hälfte bekommen sollten. Ehepaar “X“ wollte dies nicht und machte folgenden Übergabevertrag im Jahr 2005.
Kind A & B bekamen das Hausgrundstück im Wert von 300000 €, (Grundschuldfrei!) zu je die Hälfte, Kind C erhielt landwirtschaftliche Grundstücke im Wert von 27500 €
und zur Gleichstellung bzw. Ausgleich 10000 €.( jährliche Zahlung von 2000 € über fünf Jahre ,Kind A und Kind B je 1000 € jährlich)
Des Weiteren wurde im Grundbuch eingetragen: lebenslängliches und unentgeltliches Wohnungsrecht für Ehepaar “X“! Nutzung sämtlicher Räume von Haus 1 frei Mitbenutzung der Nebengebäude und Freiflächen ebenso aller Räumlichkeiten im EG von Haus 2.
Ein Jahreswert des Wohnungsrechts von 5800 € wurde auch festgelegt!
Veräusserung- und Belastungsverbot wurde ebenso in diesem Vertrag festgehalten sowie eine Rückfallklausel.

Kind A hat bei Kind B sowie Ehepaar X zusammen ca. 10000 € Schulden.
Auch die jährliche Zahlung an Kind C von 1000 € ist auch noch offen.

Nun folgendes Problem: Kind A ist finanziell in einer ganz schlechten Lage und will nun seine Hälfte des Hausgründstücks auf Kind B übertragen lassen und verlangt im Gegenzug sein Pflichtteil!

Meine Frage ist so was überhaupt machbar beziehungsweise wie hoch wäre das Pflichtteil für Kind A? und welche weiteren Kosten würden noch auf Kind B zukommen?
Kann Kind C gegen Kind A rechtlich vorgehen, wegen der Zahlung von 1000 €?
(Kind A und Kind B sind als Gesamtschuldner eingetragen!)
Hat es für Kind C und Ehefrau finanzielle Konsequenzen? , bzw. kann Kind A von Kind C irgendetwas verlangen?
Nun sieht es so aus das Kind A seinen Teil an Kind B verkaufen will, um so schnell wie möglich an Geld zu kommen,wieviel kann Kind A von Kind B verlangen?

Würde mich freuen wenn mir irgendjemand helfen kann.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Das Eheparr X lebt aber schon noch, oder? Dann kann da niemand einen Pflichtteil fordern.

Kind C kann entweder bei A oder bei B sich das Geld gerichtlich holen (dann müßte entsprechend A bei B oder B bei A sich gerichtlich die anderen 50% holen).

Die Übertragung von A an B ist Verhandlungssache zwischen den beiden und eigentlich nicht möglich, denn es besteht ja ein Veräußerungsverbot - ob dies zulässig ist, steht auf einem anderem Papier.
Eindeutig steht B am besten da, denn der muss nicht kaufen, hätte beim Kauf aber entsprechend ein schönes Grundstück mit Häusern (da gibt ihm die Bank gerne ein Darlehen).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Um das deutlich zu machen:

Aus rechtlicher Sicht kann Kind A gar nichts verlangen. Weder kann es Kind B zur Übernahme seiner Anteile zwingen, noch kann es die Eltern oder Kind B zur Auszahlung des Pflichtteils zwingen.

Alle aus dieser Konstellation folgenden Vereinbarungen sind für alle Beteiligten freiwillig.

Kind C dagegen kann gegen Kind A vorgehen bis hin zur Zwangsvollstreckung.

@sika0304
Ein Veräußerunsverbot ist zulässig und führt hier dazu, dass für die Übertragung von Kind A an Kind B auf jeden Fall auch die Zustimmung der Eltern notwendig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kira07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und erst mal danke an sika0304 und hh
Das Ehepaar X lebt noch,Grunbesitz ist nochmals geschätzt worden (330000€)Wohnungsrecht ist abgezogen,wobei ein sogenamter Veräuserungswert von 216000€ rauskam!Nun verlangt Kind A die Hälfte davon (also 108000€),Ehepaar X hat Verkauf an Kind B zugestimmt!Kann Kind A diese Summe verlangen?Ehepaar X und Kind B wollen ca.40-50000€ bezahlen!weil Kind A sich an keinerlei Kosten in den letzten Monaten beteiligt,sowie Geld und Vertrauen gestohlen hat!Ehepaar X ,Kind B sowie Kind C wollen nun das alles so schnell wie möglich von statten geht wenn Kind A zustimmt.Nur was wird wenn Kind C auf diese 108000€ beharrt?Kann Kind A überhaupt die Hälfte verlangen bzw. was würde Kind A zustehen?Gibt es da irgendwelche Richtlinien oder Tabelle?Für wen hätte es nach dem Verkauf Steuerrechtliche Nachteile?Hat Kind A in Zukunft dann noch irgenwelche Ansprüche?(Erbe?)Es soll so sein wenn Verkauf Stattgefunden hat das Kind A sofort ausziehen müsste!Was ist wenn Kind A arbeitslos wird?
Würde mich über Vorschläge bzw. Ratschläge freuen.
MFG Kira 07

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