Übergabevertrag mit Auflassung ändern

20. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nina345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabevertrag mit Auflassung ändern

Hallo,

ich bitte dringend um Hilfe, denn wir sind der Verzweiflung nahe!

Es geht um folgendes:

Vor 8 Jahren wurde ein Übergabevertrag mit Auflassung von meinem Schwiegervater, dessen Eltern und den 3 Kindern der verstorbenen Schwester meines Schwiegervaters geschlossen.

Hieraus geht hervor, dass mein Schwiegervater das Haus seiner Eltern und die Kinder der verstorbenen Schwester jeweils einen gewissen Betrag bekommen sollen. Dies natürlich erst nach dem Ableben beider. Der Betrag soll nach dem Ableben von meinem Schwiegervater an diese ausgezahlt werden.

Mittlerweile ist der Opa (Vater meines Schwiegervaters) verstorben und seit diesem Zeitpunkt schauen die Enkel nicht mehr nach ihrer Oma (Mutter meines Schwiegervaters).
Diese möchte jetzt nicht mehr, dass diese 3 Enkel Geld bekommen und ihren Sohn mit diesem Schritt ebenfalls entlasten, da er auch schon etwas älter ist und es sich nicht mehr zumuten will und kann, das Geld aufzunehmen. (Ein Verkauf kommt nicht in Frage, da das Haus der Eltern und das meines Schwiegervaters auf einem Grundstück stehen und es nicht im Sinne des Opas wäre, da dieser sehr familien- und namensbewußt war)

Das Haus der Eltern meines Schwiegervaters soll auch nach deren Ableben an meinen Mann und mich überschrieben werden.
Zuerst wollten sie uns diese Auszahlung auferlegen, aber wir sträuben uns, da wir für das Verhalten der anderen Enkel kein Verständnis aufbringen können und nicht einsehen, dies noch zu belohnen.

Jetzt meine Fragen:

Weiß jemand, ob man so einen Übergabevertrag ändern lassen kann, auch wenn ein Partner bereits verstorben ist bzw. ist da überhaupt etwas zu machen?

Sind die Kinder der verstorbenen Schwester meines Schwiegervaters überhaupt erbberechtigt, da die Schwester nur das leibliche Kind der Mutter und nicht adoptiert wurde?

Kann dieser Übergabevertrag durch ein Testament in irgendeiner Weise aufgehoben oder geändert werden?


Es wäre schön, wenn jemand schon Erfahrung in diesen Dingen hat und diese mit uns teilen könnte.

Im Voraus schonmal herzlichen Dank!!!

P.S. Ich hoffe ich habe nichts vergessen..;-)

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13 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ich sehe keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Vertrag geändert werden könnte. Es müsste schon ein Vertragsverstoß vorliegen, was ich aber anhand Deiner Ausführungen nicht erkennen kann.

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#2
 Von 
Nina345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Anwort.

Nein, soweit ich das beurteilen kann, liegt auch kein Vertragsverstoß vor.
Es geht lediglich darum, dass die Oma diesen Vertrag mit der Auflage, dass die Enkel jeweils einen gewissen Betrag von ihrem Anteil bekommen sollen, nicht mehr möchte.

:schock:


Normalerweise muss es doch irgendeinen Weg geben, dass ich mein Hab und Gut demjenigen vererben kann, den ich für richtig erachte und dies auch nach Jahren noch ändern kann, sollte sich die damalige Wahl als falsch erwiesen haben.

Das Ganze hängt mir irgendwie zu hoch! :???:

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Es handelt sich um einen Vertrag und nicht um ein Testament.

Wenn man sich derartige Möglichkeiten offen lassen will, dann darf man so einen Vertrag nicht unterschreiben.

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#4
 Von 
Nina345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antwort.

Es wurde immer von einem Testament gesprochen und nicht von einem Übergabevertrag.
Das sah ich erst, als ich das Schriftstück in den Händen hielt.

Naja, das hätte Oma dann eben besser wissen müssen oder sich eben besser beraten lassen sollen.
Sie beharrt darauf, dass sie ein Testament machen wollten, als sie beim Notar waren....

Was soll ich sagen, nun muss sie eben in den sauren Apfel beißen.

Vielen Dank nochmal.

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Nina345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

...Wieso denn, der Oma kann das doch letztlich egal sein...

Ja, das stimmt schon. Es könnte ihr egal sein, aber ist es nicht, denn es ist nicht das was sie wollte. Und ich finde auch gut, dass sie so denkt und nicht: "Wenn ich nicht mehr da bin kann mir ja egal sein, ob ich meinem dann vielleicht 65 oder 70 jährigen Sohn, der schon genug Last mit mir hatte, in diesem Alter noch solch eine Belastung aufbrumme!"

Mit diesem Vertrag hat sie ihrem eigenen Sohn nur Pflichten auferlegt und ich bin der Meinung, dass sie und Opa (der zu dem Zeitpunkt schon so krank war, dass er nicht mehr richtig unterschreiben konnte und der Bürgermeister als Zeuge zugegen sein musste) gar nicht richtig gecheckt haben, was sie da eigentlich machen.

Opa wollte immer das Grundstück und Häuser an die Nachkommen übergehen und in Besitz der Familie bleibt, doch unter diesen Bedingungen (die von beiden unterschrieben und somit akzeptiert wurden) ist das leider nicht möglich.


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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

und der Bürgermeister als Zeuge zugegen sein musste

Nun muss ich doch noch einmal nachfragen, um was es sich da genau handelt und wer das unterschrieben hat.

Ein Erbvertrag, von dem ich hier ausgegangen bin, kann eigentlich nur vor einem Notar geschlossen werden.

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#8
 Von 
Nina345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, dies wurde auch bei einem Notar gemacht.

Es handelt sich hierbei um einen Übergabevertrag, der von den Eltern meines Schwiegervaters geschlossen wurde.

Unterschrieben wurde der Vertrag von den Eltern meines Schwiegervaters, meinem Schwiegervater, den drei Enkeln und dem Bürgermeister (da Opa schon sehr krank war und nicht mehr richtig schreiben konnte, so steht es zumindest in diesem Vertrag).

Eigentlich wollten Oma und Opa ein Testament machen, (Opa hatte sich zu Hause bereits abgemüht und eines mit der Schreibmaschine verfasst) doch beim Notar wurde gesagt, dass vieles nicht so bleiben könne und einiges abgeändert werden müsste. Letztlich kamen sie dann mit diesem Übergabevertrag nach Hause, den wir aber erst vor knapp einer Woche das erste Mal sahen.

Dieser wurde wohl nicht richtig gelesen und einfach unterschrieben, denn Oma sagt heute (nach fast 10 Jahren!), nachdem wir ihr erklärt haben, was sie da eigentlich unterschrieben und festgesetzt hat, dass sie das so, wie es darin steht überhaupt nicht haben wollte. Ihrem Sohn wurden nur Pflichten auferlegt und die Enkel werden ohne Pflichten "fürstlich entlohnt".
Dies war weder in Ihrem noch in Opas Sinne, was wie ich denke heute nichts mehr zur Sache tut, denn meine "Laien"-Meinung ist, dass ein Vertrag, den ich unterschreibe verbindlich ist und man ihn deshalb vorab gründlich lesen sollte. Versteht man etwas nicht, ist nachzufragen und nicht einfach "auf gut Glück" zu unterzeichnen.

Ich habe noch ein bisschen recherchiert und herausgefunden, dass eine bestimmte Klausel in diesen Vertrag eingebunden sein muss, um diesen ändern zu können.

Natürlich kann ich eine solche in dem Vertrag nicht finden, da niemand eine Ahnung hatte (außer der Notar nehme ich mal an) und auch deshalb nicht darauf geachtet wurde, so wie eigentlich der ganze Inhalt des Vertrags unbeachtet blieb und einfach unterzeichenet wurde. :bang:
Ich nehme an, dass sie das einfach hinter sich bringen wollten, da dies schon der 3. Termin beim Notar war (ist ja auch nicht gerade günstig). Die beiden vorab mussten abgesagt werden, da sich die Enkel mehr vorstellten und sich alle nicht einig wurden. :zoff: Opa sagte dann:"Entweder ihr nehmt das jetzt so an oder bekommt gar nichts."

Anders kann ich mir das nicht vorstellen.

Somit hat sich das Ganze wohl erledigt und es muss sich an diese Bestimmungen des Vertrags gehalten werden.

Falls ich irgendetwas falsch ansehe, weist mich bitte darauf hin.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ich habe noch ein bisschen recherchiert und herausgefunden, dass eine bestimmte Klausel in diesen Vertrag eingebunden sein muss, um diesen ändern zu können.

Mir ist nicht bekannt, um welche Art von Klausel es sich dabei handeln könnte. Du verwechselst das eventuell mit den Möglichkeiten bei einem Testament.

Ein notarieller Vertrag wird sogar vorgelesen, damit man sich eben nicht darauf berufen kann, man habe etwas nicht richtig gelesen. Der Notar denkt sich den vertrag auch nicht einfach so aus, sondern hält sich an die Vorgaben desjenigen, der den Vertrag will. Er beurkundet den Willen derjenigen, die den Vertrag unterschreiben wollen.

Welches Interesse sollte er auch haben, hier etwas anderes zu wollen.

Zudem sollte Dein Schwiegervater daran erinnert werden, dass er selbst den Vertrag ebenfalls unterschrieben hat.

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#10
 Von 
Nina345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das sehe ich alles ebenfalls so.

Ich wollte auch keinesfalls die Schuld auf den Notar schieben oder ihm irgendetwas unterstellen, falls es so rübergekommen ist. Er hat einfach nur seine Arbeit gemacht. Die Schuld, wenn man das überhaupt so sagen kann, tragen die Unterzeichner selbst, denn die waren so damit einverstanden.

Auch ist es richtig und steht auch in diesem Vertrag, dass er vorgelesen wurde und danach haben alle unterschrieben.

Unsere Oma ist eben so, dass wenn etwas nicht so gelaufen ist, wie sie es gerne gehabt hätte bzw. nun will sie es nicht mehr so, wie sie es einmal wollte, dann sind immer andere schuld oder sie kann sich einfach nicht mehr an irgendwelche WICHTIGEN Einzelheiten erinnern.
:bang:
Z.b. streitet sie ab, dass der Vertrag vorgelesen wurde, was ich mir schonmal absolut nicht vorstellen kann, da es ja wie ich oben schonmal erwähnt habe in diesem Vertrag mit festgehalten ist.

Und zu meinem Schwiegervater kann ich nur sagen, dass ich es absolut nicht verstehe, warum er diesen Vertrag mit diesen Bedingungen überhaupt unterschrieben hat und ich glaube er weiß dies heute selbst nicht mehr.
Alles schriftliche wird eigentlich immer von meiner Schwiegermutter erledigt und mein Schwiegervater hat von solchen Sachen absolut keine Ahnung.
Dies soll keinesfalls eine Entschuldigung sein, denn dafür ist ja der Notar zugegen, um eventuelle Fragen auch zu beantworten. Dies Möglichkeit haben leider alle versäumt.

Und zu der Klausel:
Diese Auskunft konnte ich bei einem Termin mit meinem Rechtsanwalt ergattern, der mir obwohl es sich eigentlich um eine andere Sache handelte, kurz Auskunft gab. Also denke ich schon, dass es eine solche auch gibt, denn ich wollte lediglich von ihm wissen, ob ein solcher Vertrag zu ändern ginge und er sagte mit einer gewissen Klausel ja. Nur ist diese in dem Vertrag nicht enthalten. Ein Testament erwähnte ich dabei nicht, denn mittlerweile weiß ich ja, welch ein Unterschied hierbei besteht.


Zur weiteren Sache:

Oma möchte nun, da sie uns endlich glaubt, dass es nichts an dem Vertrag zu rütteln gibt ( dies war ein ganz schön harter :fight: ), mit ihren Enkeln sprechen und diese bitten zu verzichten.

Wir denken das hat wenig bzw. keine Aussicht auf Erfolg!!!
Aber wir lassen sie nun einfach mal machen, denn meine Nerven, sowie die meiner Schwiegermutter, hat sie schon genug strapaziert und wir haben keine Lust mehr auf endlose Diskussionen, die es seit einigen Wochen ständig gibt.

Das Gute an der ganzen Sache ist, dass ich eine ganze Menge dazugelernt habe und mich sicherlich zum gegebenen Zeitpunkt ausführlich über diese Thematik erkundigen werde, um nicht solch ein Theater zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nina345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte die Sache mal auf den aktuellen Stand bringen.

Oma hat jetzt einen Termin bei dem Notar gemacht.

Ich wollte es ihr ausreden, denn was soll es denn bringen.....NICHTS, und kostet nur Geld.

Aber sie glaubt das nicht.

Mit den Enkeln hat sie noch nicht gesprochen zwecks Verzicht, aber das wird sicher auch bald folgen.

Bin mal gespannt, wie sich die Lage entwickelt.

Liebe Grüße
und nochmals Dankeschön für das bisherige Interesse und die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nina345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, der Termin beim Notar ist so verlaufen, wie ich es mir bereits dachte.

ES BRACHTE REIN GAR NICHTS !!!

Der Notar sagte, dass er sie auf alles, was sie heute beanstandet hingewiesen hat, aber leider erinnert sie sich nicht mehr daran.

Auch wurde nun mal zur Sprache gebracht, dass die verstorbene Schwester meines Schwiegervaters noch zu deren Lebzeit Äcker geschenkt bekam, die aber in der Berechnung des Notars nicht auftauchen.

Diese Summe hätte ja abgezogen werden müssen, aber naja.

Wieder ein Fehler von Oma und Opa, die diese Schenkung nicht beim Notar angegeben haben.

Das ganze Geplapper wächst einem ja irgendwann über den Kopf.

Würde Oma nur endlich einsehen, dass sie den Fehler gemacht haben und sonst keiner.....
Mittlerweile geht sie sogar schon soweit, dass sie ihrem verstorbenen Mann die alleinige Schuld zuweist...

Einfach schlimm diese Situation.



0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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