Hallo und danke, dass ich mein Anliegen vorstellen kann!
Folgende Situation:
Meine Großeltern haben vor ~50 Jahren ein Grundstück mit Mehrfamilienhaus erworben. Ende der ´80 Jahre haben sie bei einem Notar eine Überlassung niedergelegt die besagt:
Sie überlassen, als Schenkung, ihrem Sohn das Grundstück samt Haus, behalten aber dafür das Nießbrauchsrecht bis zum Tode.
Gleichzeitig ist darin festgelegt, dass der beschenkte Sohn mit Erbvertrag festlegt, dass nach seinem Tode das Grundstück samt Haus zu je 1/3 übergeht auf die 3 Enkel der Schenkenden, nämlich seine 2 Söhne und einem Neffen (Mir).
So ist der Vertrag, samt eingeschriebenen Nießbrauch, noch heute beim Grundbuchamt hinterlegt.
Mein Großvater ist seit ca. 15 Jahren verstorben und meine Großmutter lebt im Pflegeheim. Ihr Nießbrauchsrecht besteht ganz klar weiterhin.
Nun ist der Fall eingetreten, dass er gestorben ist und wohl ein anders lautendes Testament verfasst hat. In diesem hat er nur seine 2 Söhne und Ehefrau mit dem Erbe bedacht das sich auch auf das Haus erstrecken soll.
1. Kann er die geschlossene Vereinbarung, die ja so auch noch hinterlegt ist und für meine Großeltern zur Schenkung gehörte, mit einem späteren Testament übergehen?
2. Was kann seine Ehefrau erben?
3. Was müsste ich für dringende Schritte jetzt einleiten?
Ich bedanke mich im Voraus
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Überlassung, Erbvertrag und Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



#In diesem hat er nur seine 2 Söhne und Ehefrau mit dem Erbe bedacht das sich auch auf das Haus erstrecken soll.#
Da das Haus bereits auf den übertragen wurde, gehört dieses nicht mehr zum Nachlass.
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Hallo,
ich denke hier wurde etwas falsch verstanden.
Der Verstorbene bekam ja das Haus von meinen Großeltern überschrieben, es geht jetzt um die weitere Erbfolge in Verbindung mit dem damals geschlossenen Vertrag.
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Hallo, meiner Meinung nach war die Erbvereinbarung ganz klar die Basis für die Schenkung, also konnte sie nicht durch ein neues Testament umgangen werde.Ich würde Dir dringend raten , einen Anwalt zu konsultieren.
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Hallo,
ich sehe das grundsätzlich auch so, zumal es noch so beim Grundbuchamt hinterlegt ist.
Eine Prüfung durch einen RA wird sicherlich nötig.
Da ich die Auszüge aus den Grundbuch nur durch einen Zufall erhielt, wäre ja auch mal interessant zu wissen, ob denn das Amt das Grundbuch auf andere Eigentümer geändert hätte, trotz der anderslautenden Urkunde.
Danke
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Sorry, hatte den Beitrag anders interpretiert.
#Sie überlassen, als Schenkung, ihrem Sohn das Grundstück samt Haus, behalten aber dafür das Nießbrauchsrecht bis zum Tode.
Gleichzeitig ist darin festgelegt, dass der beschenkte Sohn mit Erbvertrag festlegt, dass nach seinem Tode das Grundstück samt Haus zu je 1/3 übergeht auf die 3 Enkel der Schenkenden, nämlich seine 2 Söhne und einem Neffen (Mir).
So ist der Vertrag, samt eingeschriebenen Nießbrauch, noch heute beim Grundbuchamt hinterlegt.#
Wurde dieser Erbvertrag
geschlossen?
#1. Kann er die geschlossene Vereinbarung, die ja so auch noch hinterlegt ist und für meine Großeltern zur Schenkung gehörte, mit einem späteren Testament übergehen?#
Hier ist zu unterscheiden zwischen Schenkungsvertrag und Erbvertrag.
#Da ich die Auszüge aus den Grundbuch nur durch einen Zufall erhielt, wäre ja auch mal interessant zu wissen, ob denn das Amt das Grundbuch auf andere Eigentümer geändert hätte, trotz der anderslautenden Urkunde.#
Das Grundbuchamt muss nicht in alten Verträgen nachlesen. Es gilt, was im Grundbuch steht. Man hätte z.B. eine Veräußerungsbeschränkungen eintragen lassen können.
Maßgeblich ist, wie der Übertragungsvertrag formuliert wurde.
#Hallo, meiner Meinung nach war die Erbvereinbarung ganz klar die Basis für die Schenkung, also konnte sie nicht durch ein neues Testament umgangen werden.#
Das sehe ich nicht so. Durch den Übertragungsvertrag allein, besteht keine Bindung. Maßgeblich ist, ob der Erbvertrag
geschlossen wurde.
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Also dies ist eine notarielle Urkunde (lfd. NR. etc) überschrieben mit
ÜBERLASSUNG, in der meine Großeltern IHREM Sohn den Grund samt Haus schenken.
Dann folgt der Punkt mit eingetragenen Niessbrauch und dann folgt dieser Punkt:
"Mit Erbvertrag vom heutigen Tage hat der Erschienene zu 3 (das ist der Sohn der GE, mein Onkel) verfügt, dass nach seinem Tode das Eigentum an diesem Vertragsgegenstand zu je 1/3 Anteil übergeht an die 3 Enkel der Erschienenen zu 1+2 (Großeltern)"
Dann folgt die Aufzählung unserer Namen.
Scheint so, als das unsere GE damals wollten, dass er das Haus verwaltet bis er stirbt und dann an uns 3 männl. Enkel vererbt.
So erklärt sich mir die damalige, gleichzeitige Überlassung der GE und Erbvertrag des Sohnes.
Diesen Erbvertrag habe ich nicht, aber da er ja in dieser Urkunde erwähnt ist sollte dieser doch auch beim Notar oder AG hinterlegt sein, oder?
Danke
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#Diesen Erbvertrag habe ich nicht, aber da er ja in dieser Urkunde erwähnt ist sollte dieser doch auch beim Notar oder AG hinterlegt sein, oder?#
Der Erbvertrag müsste beim zuständigen Nachlassgericht amWohnort des Sohnes liegen, da dieser auf dessen Tod eröffnet werden musste.
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