Hallo zusammen,
ich habe 1990 das Haus meiner Mutter überschrieben bekommen und einen Überlassungs- und Auseinandersetzungsvertrag geschlossen.
Meine Mutter hat das lebenslange Wohnrecht in unserem Haus. Sie ist nun seit Jahren pflegebedürftig. Sie bezieht sich nun auf den Vertrag und möchte, dass wir alle Kosten, die bei ihr im Haus anfallen übernehmen, was wir bis jetzt auch immer getan haben. Nun ist es aber so, dass sie auch im Sommer alle Heizungen auf 4-5 aufdreht und das bei offenen!!! Fenstern. Bei den momentanen Heizkosten summiert sich das ganz schön.
Meine Frage lautet - Habe ich die Heizkosten zu tragen oder nicht?
Ich wohne mit meiner Ehefrau in diesem Haus und es gibt keine weiteren Eigentümer.
Hier ein Auszug aus dem Vertrag:
Der Erwerber hat für den Veräusserer dauernd die folgenden Verbrauchs- und Nebenkosten zu tragen:
a) die Kosten für den elektrischen Strom, wozu auch die Verbrauchskosten für elektrische Haushaltsgeräte und Elektroöfen gehören
b) die Kosten des Wasserverbrauchs (Warm- und Kaltwasser)
c) alle sonstigen Nebenkosten wie Kaminkehrer, Müllabfuhr usw. soweit nachstehend nichts anderes geregelt.
Hinsichtlich der Heizungskosten wird vereinbart, dass die für die Beheizung der Wohnung von Frau XXX anfallenden Heizkosten vom Hauseigentümer zu tragen sind, wenn der Erwerber XXX zu Lebzeiten seiner Mutter nicht mehr Alleineigentümer bzw. nur mit seiner Ehefrau Eigentümer des Vertragsobjektes ist.
Ansonsten ist der Hauseigentümer nicht zur Tragung der Heizkosten verpflichtet.
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-- Editiert Franzi3010 am 21.05.2013 17:55
Überlassungs- und Auseinandersetzungsvertrag
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
quote:
Hinsichtlich der Heizungskosten wird vereinbart, dass die für die Beheizung der Wohnung von Frau XXX anfallenden Heizkosten vom Hauseigentümer zu tragen sind, wenn der Erwerber XXX zu Lebzeiten seiner Mutter nicht mehr Alleineigentümer bzw. nur mit seiner Ehefrau Eigentümer des Vertragsobjektes ist.
Ansonsten ist der Hauseigentümer nicht zur Tragung der Heizkosten verpflichtet.
Demnach mußt du nur dann die Heizkosten nicht zahlen, wenn du alleine als Eigentümer im Grundbuch stehst.
Tip: man kann im Sommer auch die Heizung abstellen...
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vielen Dank für deine Antwort. Es ist nur sehr ungünstig formuliert worauf sich das "Nicht" bezieht.
Wir haben die Heizung schon abgestellt und auch einen Timer wann die Heizung abgestellt wird. Wir werden aber von allen Seiten terrorisiert, dass wir sie erfrieren lassen. Wenn die Heizkosten nicht von uns getragen werden müssen, dann kann sie ja damit machen was sie will.
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Wenn ihr bei der aktuellen Wetterlage die Heizung abstellt, dann werdet ihr nicht terrorisiert, sondern zu Recht auf eure Pflicht hingewiesen.
quote:
Es ist nur sehr ungünstig formuliert worauf sich das "Nicht" bezieht.
Du hast den Vertrag 1990 so unterschrieben, damit gilt diese Formulierung.
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Ich rede ja auch nicht von der momentanen Wetterlage-sondern vom Sommer, so wie du auch den Tipp gegeben hast. Wie du gelesen hast, tut sie das seit Jahren. D.h. sie tut es auch, wenn es draussen 25 Grad hat und sie sich draussen am Balkon (mit offener Tür) sonnt. DAS muss einfach nicht sein!!! Momentan ist die Heizung nicht abgestellt!
Demnach ist es wohl aber trotzdem nicht meine Pflicht die Heizkosten weiterhin in vollen Zügen zu übernehmen.
Und dass die Formulierung so gültig ist, ist mir klar. Ich wusste nur nicht, wie ich sie zu verstehen habe. Ob es einen Unterschied macht, ob man nun verheiratet ist oder nicht.
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Wer ist denn laut Grundbuch der Eigentümer - nur 'Erwerber XXX' oder 'Erwerber XXX + Ehefrau' ?
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Es ist nur Erwerber XXX im Grundbuch eingetragen.
Ist es ein Unterschied, ob die Ehefrau mit im Grundbuch steht?
Dachte, dass es sich darauf bezieht, wenn ich meine Kinder mit ins Grundbuch eintragen lassen würde, dass ich dann die Kosten zu tragen habe.
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