Übernahme Beerdigungskosten

29. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mad_Senior
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme Beerdigungskosten

Hallo,

die Großmutter meiner Frau ist vor einigen Wochen verstorben. Meine Frau und ich hatten auf Grund ihrer Altersdemenz die Betreuung von Oma übernommen. Nach ihrem Ableben haben meine Frau (Enkelin) und mein Schwager (Enkel) sich um die Beisetzung gekümmert. Die drei Kinder von Oma haben sich nicht darum kümmern wollen. Mein Schwager hat beim Bestattungsunternehmen unterschrieben. Oma besaß zum Zeitpunkt des Todes nur etwa 15oo,-€ Bargeld. Meine Frau und ihr Bruder sind zu je 50% als Erben eingesetzt. Nun reicht das Erbe nicht aus die Bestattung vollständig zu bezahlen. Weder wir noch mein Schwager haben dafür die notwendigen Finanzmittel. Kann man die drei leiblichen Kinder in die Pflicht nehmen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Laut BGB ist die Beerdigung vom Erben zu zahlen. Wenn deine Frau und ihr Bruder das Erbe nicht ausgeschlagen haben, haben sie zu zahlen.
Wenn die 6 Wochen Ausschlagugsnfrist (seit man weiss, dass man geerbt hat) noch nicht um sind und sie das Erbe bisher nicht angetreten haben, können sie immerhin noch ausschlagen.
Dann erben die Kinder und man kann von denen zurückfordern. Wenn die Ausschlagen, eventuell Nichten/Neffen/...
Wenn alle Erben nacheinander ausschlagen, "erbt" Vater Staat. Dann kann man sich die Kosten vom "Bestattungspflichtigen" zurückholen (in der REgel Ehegatte oder Kidner, danach je nach Bundesland anders gestaffelt), sofern dieser etwas hat.

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