Hallo zusammen.
Nehmen wir wie folgt an:
Ein Frührentner ( gesundheitl. Gründe ) bekommt die Grundsicherung. Ein Vermögen ist nicht vohanden und das Erbe wird durch die Erben ausgeschlagen.
Nun verstirbt der Mann und die Angehörigen möchten die Übernahme der Kosten durch das Sozialamt beantragen.
Die Hinterbliebenen:
* Schwester, geschieden und monatl. ca. 1.800 € Netto
* Schwester, verheiratet und im Unternehmen des Gatten auf MiniJob Basis angestellt
* Sohn, verheiratet und 1 Kind mit monatl. Einkommen von ca. 1.800 € Netto
* Vater, Renter mit Grundsicherung
Der Verstorbene kommt aus RPF, falls das wichtig sein sollte.
Da diese Situation komplett neu für uns ist, würden wir dazu gerne Eure Meinung hören und danken voab für jegliche Tipps.
Hannes
-- Editiert von User am 19. Mai 2025 13:29
-- Editiert von User am 19. Mai 2025 13:46
Übernahme Beerdigungskosten durch Sozialamt ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Bei der Gewährung der Beerdigungskosten durch das Sozialamt ist ein Freibetrag von 1.800€ beim Einkommen zu berücksichtigen, so dass die geschiedene Schwester und der Vater als nicht leistungsfähig gelten.
Bei der verheirateten Schwester und dem verheiratetem Sohn kommt es darauf an, wie hoch das Einkommen des jeweiligen Ehegatten ist, da als Einkommen auch Unterhaltsansprüche gegen den eigenen Ehegatten gelten.
Den Antrag beim Sozialamt kann man schon stellen.
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Die Reihenfolge der Kostentragung wäre:
Ehegattin
Sohn
Vater
sonstige Sorgeberechtigten
Schwestern
Großeltern
Enkelkind
Von vorhandemen Vermögen der Personen wurde nichts geschrieben. Von daher einen Antrag beim Sozialamt stellen.
Besten Dank für die Rückmeldungen.
Hannes
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