Übernahme der Bestattungskosten, wenn Geschwister bereits verstorben sind

16. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.06.2017 08:36:08
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme der Bestattungskosten, wenn Geschwister bereits verstorben sind

Hallo!

Von meinem Vater ist der mittellose Bruder verstorben (insgesamt 5 Geschwister), zu dem keiner mehr Kontakt hatte. Er hatte weder Kinder, noch eine Frau und auch die Eltern leben nicht mehr.

Die Kosten für die Bestattung müssen folglich auf die vier verbliebenen Geschwister aufgeteilt werden, so weit war ich schon. Das Problem ist, dass von den vier Geschwistern nur noch meine Tante und mein Vater leben. Die zwei anderen sind ebenfalls verstorben, eine hat jedoch einen Sohn, der andere zwei Töchter hinterlassen.

Bleiben die Beerdigungskosten nun allein an meinem Vater und meiner Tante hängen, oder sind jeweils die Kinder der zwei verstorbenen Geschwister ebenfalls an den Kosten beteiligt? So dass der Gesamtbetrag auf alle vier Parteien aufgeteilt werden kann, zu je 25%?

Danke!

-- Editier von Alegna.C am 16.06.2017 14:52

-- Editier von Alegna.C am 16.06.2017 14:52

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Bleiben die Beerdigungskosten nun allein an meinem Vater und meiner Tante hängen Ja. In der Reihenfolge der Bestattungspflichtigen kommen Nichten und Neffen gar nicht vor, Geschwister hingegen schon (kann man im Bestattungsgesetz des Bundeslandes nachlesen).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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