Überschreiben oder Kaufen?

2. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Maggi80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überschreiben oder Kaufen?

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Das Elternhaus gehört der Mutter. Es besteht ein Berliner Testament.
Folgende Optionen zum Erbe stehen nun an:

Option 1:
Das Elternhaus wird auf eines der Kinder überschrieben (Kind 2 ist sehr verschuldet). Wohnrecht für die Eltern soll eingetragen werden.
Frage: was passiert, wenn die Mutter innerhalb der nächsten10 Jahre verstirbt und der Vater weiterlebt? Wie wird das Erbe dann geregelt?

Option 2:
Kind kauft das Elternhaus von den Eltern ab. Um wieviel wird der Immowert beim Wohnrecht reduziert?
Was muss der Käufer steuerlich berücksichtigen? Fällt die Kaufsumme dann wiederum in eine Erbmasse?

Danke für Input!

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37114 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von Maggi80):
Es besteht ein Berliner Testament.
Dann ist doch alles klar. Wer will denn das B-Testament jetzt ändern?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49311 Beiträge, 17345x hilfreich)

Zitat (von Maggi80):
was passiert, wenn die Mutter innerhalb der nächsten10 Jahre verstirbt und der Vater weiterlebt? Wie wird das Erbe dann geregelt?

Das andere Kind kann dann einen Pflichtteilergänzungsanspruch bezüglich des Hauses geltend machen.

Zitat (von Maggi80):
Kind kauft das Elternhaus von den Eltern ab. Um wieviel wird der Immowert beim Wohnrecht reduziert?

Das hängt vom Alter der Eltern und von der ortsüblichen Vergleichsmiete für das Haus ab.

Zitat (von Maggi80):
Was muss der Käufer steuerlich berücksichtigen?

Nichts

Zitat (von Maggi80):
Fällt die Kaufsumme dann wiederum in eine Erbmasse?

Ja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 237x hilfreich)

Zitat (von Maggi80):
Es besteht ein Berliner Testament.


Üblicherweise setzen sich die Eltern in einem Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein, um den Überlebenden Elternteil vor dem Zugriff der Kinder zu schützen. Warum sollten die Mutter nun das Haus verkaufen bzw. übertragen. Das ganze ergibt (noch) keinen Sinn.

Signatur:

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