Hallo,
folgender Sachverhalt:
Das Elternhaus gehört der Mutter. Es besteht ein Berliner Testament.
Folgende Optionen zum Erbe stehen nun an:
Option 1:
Das Elternhaus wird auf eines der Kinder überschrieben (Kind 2 ist sehr verschuldet). Wohnrecht für die Eltern soll eingetragen werden.
Frage: was passiert, wenn die Mutter innerhalb der nächsten10 Jahre verstirbt und der Vater weiterlebt? Wie wird das Erbe dann geregelt?
Option 2:
Kind kauft das Elternhaus von den Eltern ab. Um wieviel wird der Immowert beim Wohnrecht reduziert?
Was muss der Käufer steuerlich berücksichtigen? Fällt die Kaufsumme dann wiederum in eine Erbmasse?
Danke für Input!
Überschreiben oder Kaufen?
2. Dezember 2024
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Frage vom 2. Dezember 2024 | 13:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überschreiben oder Kaufen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2024 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (37114 Beiträge, 6237x hilfreich)
Dann ist doch alles klar. Wer will denn das B-Testament jetzt ändern?ZitatEs besteht ein Berliner Testament. :
#2
Antwort vom 2. Dezember 2024 | 14:43
Von
Status: Unbeschreiblich (49311 Beiträge, 17345x hilfreich)
Zitatwas passiert, wenn die Mutter innerhalb der nächsten10 Jahre verstirbt und der Vater weiterlebt? Wie wird das Erbe dann geregelt? :
Das andere Kind kann dann einen Pflichtteilergänzungsanspruch bezüglich des Hauses geltend machen.
ZitatKind kauft das Elternhaus von den Eltern ab. Um wieviel wird der Immowert beim Wohnrecht reduziert? :
Das hängt vom Alter der Eltern und von der ortsüblichen Vergleichsmiete für das Haus ab.
ZitatWas muss der Käufer steuerlich berücksichtigen? :
Nichts
ZitatFällt die Kaufsumme dann wiederum in eine Erbmasse? :
Ja
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#3
Antwort vom 2. Dezember 2024 | 18:21
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 237x hilfreich)
ZitatEs besteht ein Berliner Testament. :
Üblicherweise setzen sich die Eltern in einem Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein, um den Überlebenden Elternteil vor dem Zugriff der Kinder zu schützen. Warum sollten die Mutter nun das Haus verkaufen bzw. übertragen. Das ganze ergibt (noch) keinen Sinn.
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