Hallo.
Folgende Frage an Euch:
Eltern zweier erwachsener Söhne haben ihr Haus an einen Sohn überschrieben. Mit dieser 10 Jahresfrist...also das der andere nach 10 Jahren keinen Anspruch mehr auf das Haus hat.
Nun haben sie sich ein Wohnrecht eingeräumt.
Heute nun hat man sich das genau durchgelesen und da steht ein Hinweis:
Man habe darauf hingewiesen, sofern sich die Überlasserin Nutzungsrechte am Vertragsgegenstand vorbehalten hat, die 10 Jahresfrist des Paragraphen 2325 Abs. 3 BGB nach deren Ablauf die heutige Zuwendung bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsanprüchen nicht mehr zu berücksichtigen ist, nicht laufen.
Heisst das, die 10 Jahresfrist läuft nicht? Das war ja das, was eigentlich gewollt war.
Danke schonmal.
Überschreibung Haus 10 Jahresfrist
19. Dezember 2022
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Frage vom 19. Dezember 2022 | 16:01
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 1x hilfreich)
Überschreibung Haus 10 Jahresfrist
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2022 | 16:44
Von
Status: Unbeschreiblich (45011 Beiträge, 16024x hilfreich)
ZitatHeisst das, die 10 Jahresfrist läuft nicht? :
Richtig
ZitatDas war ja das, was eigentlich gewollt war. :
Dann hätten sich die Eltern kein Wohnrecht eintragen lassen dürfen. Ich nehme aber an, dass das auch nicht gewollt war.
#2
Antwort vom 19. Dezember 2022 | 17:34
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 1x hilfreich)
Das mit dem Wohnrecht haben sie gemacht, da die Notarin dazu geraten hat. War ihnen im Endeffekt nicht wichtig.
Es wurde im Internet ein Fall gefunden, da wurden trotz der einräumung des Wohnrechts die 10 Jahre anerkannt.
Naja...was sollte/könnte man jetzt tun? Der eine Sohn soll nichts vom Haus haben...so der Wille der Eltern.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Dezember 2022 | 17:52
Von
Status: Unbeschreiblich (45011 Beiträge, 16024x hilfreich)
ZitatDas mit dem Wohnrecht haben sie gemacht, da die Notarin dazu geraten hat. :
Wenn es das Haus ist, das sie selbst bis zu ihrem Lebensende bewohnen wollen, dann hätte ich auch dringend dazu geraten.
ZitatWar ihnen im Endeffekt nicht wichtig. :
Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, dass die Eltern das Risiko eingehen wollen, auf ihre alten Tage alles zu verlieren und möglicherweise in eine kleine Mietwohnung umziehen müssen, die sie von ihrer Rente noch bezahlen können.
ZitatDer eine Sohn soll nichts vom Haus haben...so der Wille der Eltern. :
Ist es auch der Wille der Eltern zur Erreichung dieses Ziels ein hohes persönliches Risiko einzugehen?
Außerdem fragt hier wohl das andere Kind, dem das Haus übertragen wurde. Dieses Kind sollte den Eltern deutlich machen, dass der Rat der Notarin völlig richtig war, auch wenn er dazu führt, dass dem anderen Kind noch Ansprüche verbleiben. Die verbleibenden Ansprüche sind ja nicht besonders hoch. Je nach aktuellem Alter der Eltern dürfte es sich nur um einen Bruchteil des gesetzlichen Erbanspruchs handeln.
ZitatEs wurde im Internet ein Fall gefunden, da wurden trotz der einräumung des Wohnrechts die 10 Jahre anerkannt. :
Das kann dann der Fall sein, wenn das beschenkte Kind eine Wohnung im Haus bewohnt und die Eltern ein Wohnrecht nur für die andere Wohnung haben.
#4
Antwort vom 19. Dezember 2022 | 18:00
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 1x hilfreich)
Das beschenkte Kind bewohnt die gesamte obere Etage, die Eltern die gesamte untere Etage. Sie haben Wohnrecht auf ihre Wohnung im unteren Bereich incl. Garten und Garage.
Und nein, hier fragt nicht der beschenkte Sohn, sondern die beste Freundin der ehemaligen Hausbesitzerin.
#5
Antwort vom 19. Dezember 2022 | 18:14
Von
Status: Student (2735 Beiträge, 430x hilfreich)
ZitatDas kann dann der Fall sein, wenn das beschenkte Kind eine Wohnung im Haus bewohnt und die Eltern ein Wohnrecht nur für die andere Wohnung haben. :
HH wie schaut es dann aus, wenn z..B. für Pflegeheimkosten das Haus verwertet werden müsste?
ZitatDie verbleibenden Ansprüche sind ja nicht besonders hoch. Je nach aktuellem Alter der Eltern dürfte es sich nur um einen Bruchteil des gesetzlichen Erbanspruchs handeln. :
Findet trotz Wohnrecht eine Abschmelzung statt?
#6
Antwort vom 19. Dezember 2022 | 21:28
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 27x hilfreich)
ZitatHeisst das, die 10 Jahresfrist läuft nicht? :
So ist es.
ZitatDas war ja das, was eigentlich gewollt war. :
Dann ist man anscheinend falsch beraten worden.
#7
Antwort vom 19. Dezember 2022 | 22:25
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 1x hilfreich)
weiter oben hatten wir das ja schon als Thema.ZitatDann ist man anscheinend falsch beraten worden. :
Das Wohnrecht haben die Eltern nur für ihre Ebene im Haus. Die andere Ebene bzw. Wohnung wird vom Sohn genutzt, der das Haus überschrieben bekommen hat.
Somit zählt wohl die Frist doch. Es gibt dazu auch ein Urteil.von 2020, was im Internet gefunden wurde.
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