Überschreibung Haus 10 Jahresfrist

19. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)
Überschreibung Haus 10 Jahresfrist

Hallo.
Folgende Frage an Euch:
Eltern zweier erwachsener Söhne haben ihr Haus an einen Sohn überschrieben. Mit dieser 10 Jahresfrist...also das der andere nach 10 Jahren keinen Anspruch mehr auf das Haus hat.
Nun haben sie sich ein Wohnrecht eingeräumt.
Heute nun hat man sich das genau durchgelesen und da steht ein Hinweis:
Man habe darauf hingewiesen, sofern sich die Überlasserin Nutzungsrechte am Vertragsgegenstand vorbehalten hat, die 10 Jahresfrist des Paragraphen 2325 Abs. 3 BGB nach deren Ablauf die heutige Zuwendung bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsanprüchen nicht mehr zu berücksichtigen ist, nicht laufen.
Heisst das, die 10 Jahresfrist läuft nicht? Das war ja das, was eigentlich gewollt war.
Danke schonmal.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat (von serice):
Heisst das, die 10 Jahresfrist läuft nicht?


Richtig

Zitat (von serice):
Das war ja das, was eigentlich gewollt war.


Dann hätten sich die Eltern kein Wohnrecht eintragen lassen dürfen. Ich nehme aber an, dass das auch nicht gewollt war.

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#2
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mit dem Wohnrecht haben sie gemacht, da die Notarin dazu geraten hat. War ihnen im Endeffekt nicht wichtig.
Es wurde im Internet ein Fall gefunden, da wurden trotz der einräumung des Wohnrechts die 10 Jahre anerkannt.
Naja...was sollte/könnte man jetzt tun? Der eine Sohn soll nichts vom Haus haben...so der Wille der Eltern.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat (von serice):
Das mit dem Wohnrecht haben sie gemacht, da die Notarin dazu geraten hat.


Wenn es das Haus ist, das sie selbst bis zu ihrem Lebensende bewohnen wollen, dann hätte ich auch dringend dazu geraten.

Zitat (von serice):
War ihnen im Endeffekt nicht wichtig.


Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, dass die Eltern das Risiko eingehen wollen, auf ihre alten Tage alles zu verlieren und möglicherweise in eine kleine Mietwohnung umziehen müssen, die sie von ihrer Rente noch bezahlen können.

Zitat (von serice):
Der eine Sohn soll nichts vom Haus haben...so der Wille der Eltern.


Ist es auch der Wille der Eltern zur Erreichung dieses Ziels ein hohes persönliches Risiko einzugehen?

Außerdem fragt hier wohl das andere Kind, dem das Haus übertragen wurde. Dieses Kind sollte den Eltern deutlich machen, dass der Rat der Notarin völlig richtig war, auch wenn er dazu führt, dass dem anderen Kind noch Ansprüche verbleiben. Die verbleibenden Ansprüche sind ja nicht besonders hoch. Je nach aktuellem Alter der Eltern dürfte es sich nur um einen Bruchteil des gesetzlichen Erbanspruchs handeln.

Zitat (von serice):
Es wurde im Internet ein Fall gefunden, da wurden trotz der einräumung des Wohnrechts die 10 Jahre anerkannt.


Das kann dann der Fall sein, wenn das beschenkte Kind eine Wohnung im Haus bewohnt und die Eltern ein Wohnrecht nur für die andere Wohnung haben.

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#4
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)

Das beschenkte Kind bewohnt die gesamte obere Etage, die Eltern die gesamte untere Etage. Sie haben Wohnrecht auf ihre Wohnung im unteren Bereich incl. Garten und Garage.
Und nein, hier fragt nicht der beschenkte Sohn, sondern die beste Freundin der ehemaligen Hausbesitzerin.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3503 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das kann dann der Fall sein, wenn das beschenkte Kind eine Wohnung im Haus bewohnt und die Eltern ein Wohnrecht nur für die andere Wohnung haben.

HH wie schaut es dann aus, wenn z..B. für Pflegeheimkosten das Haus verwertet werden müsste?
Zitat (von hh):
Die verbleibenden Ansprüche sind ja nicht besonders hoch. Je nach aktuellem Alter der Eltern dürfte es sich nur um einen Bruchteil des gesetzlichen Erbanspruchs handeln.

Findet trotz Wohnrecht eine Abschmelzung statt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von serice):
Heisst das, die 10 Jahresfrist läuft nicht?


So ist es.

Zitat (von serice):
Das war ja das, was eigentlich gewollt war.


Dann ist man anscheinend falsch beraten worden.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#7
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Dann ist man anscheinend falsch beraten worden.
weiter oben hatten wir das ja schon als Thema.
Das Wohnrecht haben die Eltern nur für ihre Ebene im Haus. Die andere Ebene bzw. Wohnung wird vom Sohn genutzt, der das Haus überschrieben bekommen hat.
Somit zählt wohl die Frist doch. Es gibt dazu auch ein Urteil.von 2020, was im Internet gefunden wurde.

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