Überschreibung Immobilie

12. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 23x hilfreich)
Überschreibung Immobilie

Hallo an alle,

folgender Fall: Frau X, verwitwet, 86 Jahre alt, hat 5 Kinder und möchte nur einem Kind eine Immobilie aus Alleinbesitz überlassen ohne dass diese in die mögliche Erbmasse nach ihrem Ableben fliesst.

Der Ehemann und Vater der 5 Kinder, Herr X, ist bereits vor einigen Jahren verstorben.
Frau X war Alleinerbin.
Keines der Kinder hat den Pflichtteil seither eingefordert.

Ist das möglich (Stichwort 10 Jahresfrist)? Und wenn ja, wie?
Oder können die weiteren vier Kinder über den Pflichtteilanspruch aus dem Erbe des Vaters entsprechende Ansprüche geltend machen?

Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert von tapeking am 12.02.2019 15:16

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Stichwort 10 Jahresfrist Was für eine 10-Jahres-Frist? Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach 3 Jahren - die sind anscheinend um, also kann da nichts mehr gefordert werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

10-jahres-frist nach Schenkung?

wenn Frau x alleinerbin war, muss es ein Testament gegeben haben. Möglicherweise war da was geregelt, was ausschließt, Nachlass-Anteile des vaters an ein einzelnes kind zu vermachen?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Ist das möglich (Stichwort 10 Jahresfrist)? Und wenn ja, wie?


Die anderen Kinder haben möglicherweise einen Pflichtteilergänzungsanspruch. Ob so ein Anspruch besteht hängt davon ab, wie hoch das verbleibende Vermögen der Witwe ist und wie lange nach der Schenkung die Witwe noch lebt.

Der Hinweis von Patience! ist natürlich richtig. Je nach genauem Inhalt des Testamentes mit dem die Witwe Alleinerbin ihres Mannes geworden ist kann es sich um eine böswillige Schenkung handeln, die von den anderen Erben ohne zeitliche Begrenzung komplett zurück gefordert werden kann.

Zitat:
Oder können die weiteren vier Kinder über den Pflichtteilanspruch aus dem Erbe des Vaters entsprechende Ansprüche geltend machen?


Pflichtteilsansprüche aus dem Erbe des Vaters verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende. Wenn der Vater also vor dem 01.01.2015 verstorben ist, dann haben die Kinder aus dem Erbe des Vaters keine Ansprüche mehr.

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#4
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Patience!):
10-jahres-frist nach Schenkung?

Jas genau die meinte ich.

wenn Frau x alleinerbin war, muss es ein Testament gegeben haben. Möglicherweise war da was geregelt, was ausschließt, Nachlass-Anteile des vaters an ein einzelnes kind zu vermachen?


Ein Testament gibt es mit entsprechendem Ausschluß.

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#5
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 23x hilfreich)

Also müssten die übrigen vier potentiellen Erben ausdrücklich verzichten um hier sicher zu gehen?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ja, um sicher zu gehen müssten alle vier potentiellen Erben verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 23x hilfreich)

Vielen Dank ;-)

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