Hallo!
Die Frau von meinem leiblichen Vater ist verstorben und hat eine Nichte von ihr und mich zum Erben erklärt.
Das Haus ist überschuldet und sonst ist auch noch einiges im Argen. Jetzt meine Fragen:
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen? und wer muss die laufenden Kosten tragen?
Ich selbst habe eine Wohnung und einen Kredit zu zahlen und kann für o.g. Kosten nichts aufbringen.
Und nun?
Gruß
Daniel
Überschuldetes Haus/Erbe
5. September 2004
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Frage vom 5. September 2004 | 13:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überschuldetes Haus/Erbe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. September 2004 | 19:04
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Erbe ausschlagen.
Du kannst nicht für die Bestattungskosten herangezogen werden, da du mit der Frau deines Vaters nicht verwandt warst.
#2
Antwort vom 7. September 2004 | 11:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo!
Ich war mittlerweile beim RA. Der sagte mir, ich solle, bevor ich das Erbe ausschlage, mir alle Unterlagen über die Finanzierung des Hauses und der Lebensversicherung zeigen lassen und in Ruhe durchsehen. Er sagte, ihm komme das Ganze ein wenig merkwürdig vor, evtl. wollen die anderen Erben mich nur "ausschalten".
Also werde ich diesen Rat befolgen. Mal sehen was dabei rauskommt. Zeit zum Ausschlagen habe ich noch.
Gruß
Dachs
Und jetzt?
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