Übertrag Geld vom Konto an Kinder - Verfügbarkeitsrecht bleibend bei Eltern?

23. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
dilanw.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertrag Geld vom Konto an Kinder - Verfügbarkeitsrecht bleibend bei Eltern?

Liebes Forum,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Erborganisation steht an und folgende Frage tut sich auf:

Können Eltern Geld vom Konto auf ein neues Konto für ihre Kinder übertragen, aber es so veranlassen, dass die Kinder (schon über 18 Jahre) solange die Eltern leben, nicht auf das Geld zugreifen können?

--> Angst vor Missbrauch
--> Trotzdem Motivation der Schenkung mit Absicherung

Vergleich:
Übertragung einer Immobilie mit Nießbrauch (erweitertes Wohnrecht auf Lebenszeit, wenn vereinbart)

Vielen Dank für eine Antwort!

Beste Grüße,
Frau Wagner

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das kann man machen. Welchem Zweck das dienen soll erschließt sich mir jedoch nicht.

Es handelt sich dann jedenfalls nicht um eine Schenkung, sondern es wäre wohl ein Treuhandkonto.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dilanw.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo :) ,

vielen Dank für die schnelle Info.

Der Sinn der Sache ist der frühzeitige Übertrag des Erbes, damit die Erbschaftssteuer erspart bleibt.
10 Jahre Verjährungsfrist bei Schenkung.
Es soll aber sichergestellt werden, dass das übertragene Erbe in Form von Kontogeld nicht missbräuchlich vom Kind verwendet wird (Vertrauen hin oder her, geschenkt ist geschenkt und damit oft auch das Recht).

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Der Sinn der Sache ist der frühzeitige Übertrag des Erbes, damit die Erbschaftssteuer erspart bleibt.


Dieser Sinn wird aber nicht erreicht, wenn sich die Eltern den alleinigen Zugriff vorbehalten. Dann gilt die Schenkung nicht als vollzogen.

Zitat:
Es soll aber sichergestellt werden, dass das übertragene Erbe in Form von Kontogeld nicht missbräuchlich vom Kind verwendet wird


Das funktioniert aber nicht.

Im Übrigen darf auch bei einer Hausschenkung mit Nießbrauchvorbehalt der Beschenkte das Haus verkaufen. Der Nießbrauch mindert den Wert des Hauses zwar erheblich, verhindert den Verkauf aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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