Übertragung auf Erbengemeinschaft

2. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
frekkel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung auf Erbengemeinschaft

Meine Eltern möchten gern Ihr Haus übertragen - unter Eintragung eines Nießbrauchsrechts. Gewünscht ist die Übertragung auf einen von uns mit der Kopplung von Pflegeversprechen und dem Wunsch, die Immobilie in Familienbesitz zu halten. Da momentan wir vier Kinder alle nicht in der Nähe unserer Eltern wohnen und die Lebensplanungen leider auch bei keinem von uns ermöglichen, dieses Versprechen zum jetzigen Zeitpunkt abzugeben, möchten wir unseren Eltern alternativ die Übertragung an uns als Erbengemeinschaft vorschlagen. Wir sehen die Möglichkeiten, dadurch zunächst alle verantwortlich zu sein (für Investionen, Renovierungen, Pflegeleistungen) und ggf. zum späteren Zeitpunkt, wenn sich doch jemand für ein Leben in der Region entscheiden kann oder das Objekt als Geldanlage nutzen möchte, das Erbe untereinander zu regeln. Allerdings wurden wir bzgl. zweier Punkte gewarnt:
1. Erhebliche finanzielle Nachteile (Erbschaftssteuer, kein Grundschuldeintrag möglich)
2. Erbengemeinschaft muss wg. der Schenkungs-/Erbschaftssteuer bis zum Tod beider Eltern in dieser Form Bestand haben, darf also nicht geändert werden. D. h., sollte sich einer von uns für das Haus entscheiden, liefe die Übertragung neu.
So bin ich jetzt auf der Suche nacht Tipps, wo ich mich in diese Problematik einlesen kann bzw. nach einer guten Rechtsberatung zur Entscheidungsvorbereitung (bevor wir einen Anwalt einschalten). Wer kann uns helfen?


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"frekkel"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Frage ist doch, was Deine Eltern wollen. Sind sie überhaupt bereit, das Haus zu übertragen, wenn kein konkretes Pflegeversprechen erfolgt?

zu 1.: Erbschaft- oder Schenkungssteuer dürfte in diesem Fall wohl nicht anfallen. Wozu Ihr eine Grundschuld auf das Haus Eurer Eltern eintragen wollt ist mir ebenfalls nicht klar. Mit dem Einverständnis der Eltern ginge das aber sogar.

zu 2.: Eine Übertragung des Hauses zwischen den Geschwister ist natürlich später noch möglich, kann aber nicht erzwungen werden. Außerdem dürfte dann Schenkungssteuer anfallen, da die Freibeträge dafür sehr niedrig sind.

Deine Eltern verfolgen doch mit ihrem Vorschlag eine bestimmt Absicht. Ich glaube auch ohne hellseherische Fähigkeiten zu haben, kann man davon ausgehen, dass sie erreichen wollen, dass ein Kind wieder zu ihnen zurück kommt, damit sie auf jeden Fall ihren Lebensabend zu Hause und nicht im Altersheim verbringen können.

Bei Deinem Gegenvorschlag wird dieser Wunsch der Eltern überhaupt nicht berücksichtigt. Sollte es Deinen Eltern jedoch nur darum gehen, dass sie anstehende Instandhaltungs- und Renovierungskosten finanziell nicht mehr tragen können, dann gibt es eine Vielzahl von Lösungen.

Grundsätzlich ist zu dieser Problematik zu sagen, dass weitgehende Vertragsfreiheit herrscht und somit die rechtlichen Möglichkeiten sehr weitreichend sind. Erster Schritt sollte daher sein, herauszufinden, was Deine Eltern wollen. Was nützt es denn, viel Geld für eine rechtliche und steuerliche Beratung auszugeben, wenn eine zentrale Forderung der Eltern sowieso nicht erfüllt werden kann.

Wie wollt Ihr denn ein glaubhaftes Pflegeversprechen abgeben, wenn kein Kind in der Nähe wohnt und auch nicht bereit ist dorthin zu ziehen? Wie soll denn ein auf 4 Kinder verteiltes Pflegeversprechen funktionieren?

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#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--Wir sehen die Möglichkeiten, dadurch zunächst alle verantwortlich zu sein (für Investionen, Renovierungen, Pflegeleistungen--

Schon hier dürfte Ärger vorprogrammiert sein.....

Eine Übertragung der Eltern an die Kinder in Erbengemeinschaft wird wohl ausscheiden, da eine Erbengemeinschaft erst durch Tod entsteht.

-unter Eintragung eines Nießbrauchsrechts. Gewünscht ist die Übertragung auf einen von uns mit der Kopplung von Pflegeversprechen -


Die Eintragung eines Wohn- und Pflegerechtes im Grundbuch mindert den Verkehrswert des Grundstückes.
Das ist abhängig vom Alter der Eltern.

z.B.
Jetziger Wert 400.000
nach Eintragung der Rechte nur noch 200.000.
Der Übernehmende müsste an seine Geschwister je 50.000 ausbezahlen.


Er hat dann zwar nur 150.000 für das Haus gezahlt....alles Andere hat hh sehr gut dargestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Der Übernehmende müsste an seine Geschwister je 50.000 ausbezahlen.

Eine rechtliche Verpflichtung besteht dazu nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

ich gehe ja auch vom 'Normalfall' aus, hh:)

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#5
 Von 
frekkel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deinen Beitrag.

Bei Deinen Annahmen zum Pflegeversprechen liegst Du völlig richtig. Und wg. der Entferungen kann halt im Moment keiner von uns vieren ein Versprechen geben. Meine Eltern möchten dennoch das Haus übertragen. Zum einen, weil mittelfristig einige Investistionen anstehen, die sie nicht mehr alleine tragen können/möchten, weil sie möglichst alles dafür tum möchten, dass das Haus in Familienbesitz bleibt und weil sie mit ihren 65 Jahren halt gern alles geregelt hätten. Uns ist allen klar, dass es die beste Lösung wäre, wenn sich einer von uns für das Haus entscheiden könnte (auch ohne dahin zu ziehen). Aber das geht im Moment nicht (noch im Studium, Aufbau Selbstständigkeit, Familiengründung, zu wenig finanzieller Spielraum ...) - auch ohne ein Auszahlen der anderen Geschwister, was wir sowieso einvernehmlich vertagen würden.

Wir sind uns aber einig, dass wir den Wunsch unserer Eltern respektieren und jetzt nach einer Lösung suchen möchten.

Die Sache mit der Eintragung der Grundschuld war übrigens so gemeint, das wir - angenommen wir sind alle vier als Erbengemeinschaft eingetragen - Schwierigkeiten bei der Aufnahme einer Hypothek für notwendige Investitionen hätten. Und sollte nur einer von uns das Geld reinstecken wollen, fehlt ihm dann natürlich die Sicherheit, dass es "Seins" ist. Und jegliche Änderungen an der Schenkung/Übertragung machen steuerrechtlich keinen Sinn.

Welche Lösungen gibt es?

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"frekkel"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Grundschuld:
Mit Zustimmung der Eltern ist auch beim Vorliegen eines Nießbrauchs die Eintragung einer Grundschuld möglich. Diese Zustimmung kann sogar im Übertragungsvertrag bereits verbindlich festgelegt werden. Da die Grundschuld vorrangig eingetragen würde, wäre im Fall einer Zwangsversteigerung auch das Nießbrauchrecht weg.

Familienbesitz:
Das könnte auch testamentarisch festgelegt werden.

Instandhaltungskosten:
Eine Absicherung einer solchen Investition kann auch z.B. über eine Grundschuldeintragung erfoglen.

Meine persönliche Meinung zu diesem Fall:

Ich würde Deinen Eltern von ihrem Vorhaben abraten, wenn keine einhaltbare Pflegeverpflichtung von einem Kind übernommen würde. Wenn sie noch rüstig sind, dann haben sie noch eine statistische Lebenserwartung von über 20 Jahren. In diesen 20 Jahren kann viel passieren. Viele dieser möglichen Dinge lassen sich von Deinen Eltern nicht mehr in ihrem Sinne beeinflussen, wenn sie bereits jetzt das Haus übertragen. Eine spätere Änderung einer solchen Entscheidung ist kaum mehr möglich. Auf die Lippenbekenntnisse der Kinder würde ich da nicht vertrauen. Da können zu schnell finanzielle Einflüsse oder auch die Einflüsse von Ehegatten auf einmal zu ganz anderen Entscheidungen führen. Über solche Dinge, wie dass der vorzeitige Tod eines Kindes weitere Eigentümer (Ehegatten, Kinder) in den Eigentümerkreis hineinbringt, möchte ich gar nicht nachdenken.

Was passiert denn, wenn bei den Eltern der Pflegefall eintritt und sogar ein Kind bereit ist, die Pflege zu übernehmen, aber nur ein anderes Kind fühlt sich nicht mehr an die Absprachen gebunden. Die Eltern haben mit einer vorzeitigen Übertragung die Regelung einer solchen Situation aus der Hand gegeben. Sie wollten dann zwar jetzt alles regeln, haben aber das Gegenteil erreicht.

Abgesehen davon ist die spätere Korrektur einer heutigen Entscheidung, wenn denn alle immer noch so einvernehmlich miteinander umgehen, mit erheblichen Kosten verbunden, u.a. wahrscheinlich auch mit der Zahlung von Schenkungssteuer.

Wenn die Eltern denn unbedingt eine Regelung zum jetzigen Zeitpunkt wünschen, dann würde ich jedoch die Übertragung an nur eines der Kinder mit Auszahlungsverpflichtung (ggfls. späterer Zeitpunkt) an die anderen Kinder empfehlen. Dann gibt es wenigstens ein klare und eindeutige Verantwortung. Bei einer Aufteilung an mehrere Kinder sehe ich den Ärger auch schon als vorprogrammiert an. So eine heile Welt, wie Du sie hier darstellst, gibt es aus meiner Sicht nicht und schon gar nicht über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Eine weitere Motivation der Eltern könnte natürlich sein, dass sie Angst haben, dass das Haus im Pflegefall verwertbares Vermögen ist. Diese Angst ist grundsätzlich berechtigt. Bei Nießbrauch würde das Haus vom Sozialamt nicht verkauft, sondern 'nur' vermietet. Aber auch so einen Pflegefall haben sie dann aus der Hand gegeben, denn dann bestimmt das Sozialamt, was bezahlt wird und nicht Deine Eltern. Insbesondere besteht nicht mehr die Möglichkeit, sich von einem Kind die Pflege im eigenen Haus zu 'erkaufen'.

Steuerlich sehe ich keine Vorteile durch eine vorzeitige Übertragung, da auch im Erbfall keine Erbschaftsteuer anfallen dürfte. Im Gegenteil: Eine spätere Korrektur der jetzigen Entscheidung führt zu zusätzlichen Kosten.

Ich fasse noch einmal zusammen:
- Übernahme der Pflegeverpflichtung durch ein Kind: geht nicht
- Übernahme des Hauses durch ein Kind mit Auszahlung: geht nicht
- Verzicht auf Übertragung: Wollt Ihr nicht
- Da bleibt doch nur die Übertragung an alle oder mehrere Kinder

Was reitet Euch eigentlich, unbedingt die schlechteste aller Lösungen zu wollen und jetzt nach Möglichkeiten zur Abmilderung der umfassenden Nachteile zu suchen? Damit sind noch nicht einmal die beiden in der Ausgangsfrage genannten Punkte gemeint.

Die Unwägbarkeiten des Lebens und des menschlichen Zusammenlebens lassen sich nicht einfach umfassend in einen Vertrag gießen.

Es ist ein Irrglaube, dass Deine Eltern jetzt einfach alles regeln können und damit ihren Lebensabend in Ruhe verbringen können. Mit nur ein wenig Pech schaffen sie sich dadurch genau die Probleme, die sie eigentlich vermeiden wollten.



@meri
War mir schon klar, ich wollte es nur klar stellen, dass es sich dabei eher um eine moralische als eine rechtliche Verpflichtung handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
frekkel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals Danke für die offenen Worte. Eigentlich sprichst Du mir aus der Seele, ich halte die Anstrengungen der beiden auch für verfrüht. Moralisch ist es aber tatsächlich schwierig, weil wir alle vier im Augenblick den Druck der beiden spüren und selbst ein schlechtes Gewissen haben, keine Zusagen machen zu können.

Aber dank deiner Mail sprechen die Fakten eine klare Sprache - vielleicht helfen sie uns weiter in den nächsten Gesprächen mit unseren Eltern.

Die beiden haben viel für uns getan, wofür wir sehr dankbar sind. Insgeheim gehen wir Geschwister davon aus, dass wir im Krankheits- oder Pflegefall einen oder beide zu einem von uns holen werden. Aber die beiden wollen sich nicht verpflanzen lassen und auf keinen Fall das Haus aufgeben. Wir sagen immer, die zukünftige Situation wird schon die Lösung bringen, aber ich kann auch verstehen, dass sie Planungssicherheit erwarten. Wir werden wohl noch weiterdiskutieren...

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