Übertragung der Genossenschaftsanteile

26. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Littleroa
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 4x hilfreich)
Übertragung der Genossenschaftsanteile

.Hallo zusammen. Folgendes. Ist etwas komplexer aber ich versuche es so gut wie es geht zu beschreiben.

Meine Mutter besaß Genossenschaftsanteile in einem Spar&Bauverein.
Sie verstarb 2014. Die Anteile gingen zu je einem Drittel an ihren Ehemann (nicht unser Vater) an meine Schwester und an mich.
Damit der Mann in der Wohnung verbleiben durfte, haben wir ihm unsere ANteile überlassen. Wir setzten ein Schriftstück auf in dem er bestätigt, dass wir die Anteile nach dem Tod wieder bekommen.


Nun musste er am 19.10.2017 aus der Wohnung raus und kam in ein Hospiz. WIr haben also angefangen die Wohnung leer zu räumen und wollten diese Kündigen. Da er die Anteile ja dann nicht mehr brauchte, hat er uns sie erneut überschrieben.
Nun starb er leider am 24.10.2017. Die Wohnung also noch nicht gekündigt und auch die Anteile sind noch nicht überschrieben.

Da wir nicht erbberechtigt sind, und wir auch mit dem Erbe (außer unseren Anteilen) nicht zu tun haben möchten, sagt der Bauverein, bekommen wir auch unsere Anteile, die ja mal unsere waren, nicht zurück.

Ist das so korrekt?

Danke für Eure Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ja, das ist korrekt. Die Anteile müsst Ihr dann von den Erben einfordern.

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#2
 Von 
Littleroa
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ja, das ist korrekt. Die Anteile müsst Ihr dann von den Erben einfordern.


Die gibt es nicht. Also keine Erben. Alle werden es ausschlagen.

Ging uns nur darum, dass es ja unsere Anteile waren. Deshalb dachten wir, wir hätten ein Anrecht darauf auch ohne das andere Erbe.
Wäre er nicht verstorben, wären es wieder unsere da er sie uns ja schon überschrieben hatte. Nur offiziell ar das noch nicht. Ging jetzt ziemlich schnell, leider

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Wäre er nicht verstorben, wären es wieder unsere da er sie uns ja schon überschrieben hatte. Nur offiziell war das noch nicht.


Wie darf man sich denn eine nicht offizielle Überschreibung vorstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Littleroa
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wäre er nicht verstorben, wären es wieder unsere da er sie uns ja schon überschrieben hatte. Nur offiziell war das noch nicht.


Wie darf man sich denn eine nicht offizielle Überschreibung vorstellen?


Also er hat uns alles schriftlich gegeben aber wir wollten Heute zum Bauverein um die Überschreibung unter Dach und Fach zu bringen. Sonntag ist er verstorben.

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