Ich habe eine spezielle Frage bezüglich eines Vermächtnisses:
Ein Erblasser hat ein Vermächtnis an einen Vermächtnisnehmer hinterlassen.
Kann der Vermächtnisnehmer seinen Vermächtnisanspruch auf eine dritte Person (z.B. einen Familienanhehörigen) übertragen (oder "verschenken"), so dass diese dann steuerrechtlich auch für die Erbschaftssteuer zuständig wird?
Vielen Dank.
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Übertragung eines Vermächtnisses?
30. Juli 2014
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Frage vom 30. Juli 2014 | 08:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung eines Vermächtnisses?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 30. Juli 2014 | 10:31
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
Nein, prinzipiell nicht.
Einzige Möglichkeit wäre, wenn die dritte Person vom Erblasser als Ersatz-Vermächtnisnehmer bestimmt wurde: Dann kann der Vermächtnisnehmer ausschlagen und das Vermächtnis geht an die Ersatzperson.
Ansonsten wird die Ausschlagung dazu führen, dass das Vermächtnis in der Erbmasse verbleibt.
Verschenken nach Annahme kann nach Zahlen der Erbschaftssteuer zusätzlich zur Zahlung von Schenkungssteuer führen.
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