Übertragung eines Vermächtnisses?

30. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
cc1452
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung eines Vermächtnisses?

Ich habe eine spezielle Frage bezüglich eines Vermächtnisses:

Ein Erblasser hat ein Vermächtnis an einen Vermächtnisnehmer hinterlassen.
Kann der Vermächtnisnehmer seinen Vermächtnisanspruch auf eine dritte Person (z.B. einen Familienanhehörigen) übertragen (oder "verschenken"), so dass diese dann steuerrechtlich auch für die Erbschaftssteuer zuständig wird?

Vielen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Nein, prinzipiell nicht.
Einzige Möglichkeit wäre, wenn die dritte Person vom Erblasser als Ersatz-Vermächtnisnehmer bestimmt wurde: Dann kann der Vermächtnisnehmer ausschlagen und das Vermächtnis geht an die Ersatzperson.
Ansonsten wird die Ausschlagung dazu führen, dass das Vermächtnis in der Erbmasse verbleibt.

Verschenken nach Annahme kann nach Zahlen der Erbschaftssteuer zusätzlich zur Zahlung von Schenkungssteuer führen.

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