Übertragung ungültig ?

20. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)
Übertragung ungültig ?

Folgender Fall :
1991 übertragen Eheleute ein Grundstück mit Gewerbebetrieb auf die Tochter bei gleichzeitiger Enterbung der zweiten Tochter.
Pflichten der übernehmenden Tochter :
Pflege-und Betreuung der Eltern, Zahlung einer Rente als Reallast.

Zum Zeitpunkt der Übertragung bestand bereits bei der Mutter eine starke Demenz, die der Notar nicht bemerkte.

Kann dieser Vertrag unwirksam werden ?
Wenn ja in welchen Punkten :
Enterbung der Schwester,
Zahlung der Rente,
Pflege-und Betreuungsverpflichtung,
Übernahme des Grundstücks mit Gewerbe ?

Über eine Antort würde ich mich sehr freuen. Vienna.

-- Editiert von Vienna am 20.10.2004 15:20:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Gibt es ein ärzliches Gutachten über die Demenz? War die Demenz dem Vormundschaftsgericht bekannt und/oder wurde die Geschäftsfähigkeit entzogen bzw. ein Vormund gestellt? Haben beide Elternteile diesen Vertrag unterschrieben?
Ich denk mal, da dieser Vertrag bereits 13 Jahre alt ist, wird da nicht mehr viel anzufechten sein.
LG

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"Julchen"

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#2
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Vilen Dank für die Antwort,
die Mutter war zu diesem Zeitpunkt wegen Demenz in ärztlicher Behandlung und nahm entspr. Medikamente.
Beide Elternteile haben den Vertrag unterschrieben, sowie die Tochter.
Nun ist die Tochter tot, der Ehemann der Tochter ist ihr Erbe, die Firma ist liqidiert und der Ehemann neu verheiratet.

Nun hat er die "Schwiegermutter" zu pflegen, ihr die Rente zu zahlen und kann das Grundstück nicht verkaufen weil die Rechte der "Schwiegermutter" im Grundbuch eingetragen wurden.

Eine Betreuung wurde erst viel später eingerichtet, nachdem er unter Berufung auf diese Pflegevereinbarung die Konten leer geräumt hatte ( s. anderes Forum).

MfG Vienna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der Schwiegersohn wird mit einer Anfechtung keine Chance haben. Die NAchteile, die er hat, sind seiner verstorbenen Frau zuzuschreiben und nicht der Demenz der Schwiegermutter.

Wen überhaupt jemand eine Chance hätte, dann die enterbte Tochter. Bei der Sachlage kann ich mir aber nicht vorstellen, dass sie den Vertrag anfechten will. Auch da sehe ich die Chancen eher als gering ein.

Die Chancen sehe ich schon deshalb als gering an, weil die Schwiegermutter auch ohne Demenz mutmaßlich den Vertrag genauso abgeschlossen hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Danke für die Antwort HH,
die enterbte Tochter bin ich. Ich habe m.E. bis auf die Enterbung nichts mit diesem Vertrag zu tun, da ich bereits viele Jahre zuvor durch eine Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) bedacht wurde.
Ich bin der Meinung, dass damit für mich weitere Erbansprüche ohnehin nicht zu erwarten sind.
MfG Vienna


-- Editiert von Vienna am 21.10.2004 11:01:42

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