Folgender Fall :
1991 übertragen Eheleute ein Grundstück mit Gewerbebetrieb auf die Tochter bei gleichzeitiger Enterbung der zweiten Tochter.
Pflichten der übernehmenden Tochter :
Pflege-und Betreuung der Eltern, Zahlung einer Rente als Reallast.
Zum Zeitpunkt der Übertragung bestand bereits bei der Mutter eine starke Demenz, die der Notar nicht bemerkte.
Kann dieser Vertrag unwirksam werden ?
Wenn ja in welchen Punkten :
Enterbung der Schwester,
Zahlung der Rente,
Pflege-und Betreuungsverpflichtung,
Übernahme des Grundstücks mit Gewerbe ?
Über eine Antort würde ich mich sehr freuen. Vienna.
-- Editiert von Vienna am 20.10.2004 15:20:55
Übertragung ungültig ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Gibt es ein ärzliches Gutachten über die Demenz? War die Demenz dem Vormundschaftsgericht bekannt und/oder wurde die Geschäftsfähigkeit entzogen bzw. ein Vormund gestellt? Haben beide Elternteile diesen Vertrag unterschrieben?
Ich denk mal, da dieser Vertrag bereits 13 Jahre alt ist, wird da nicht mehr viel anzufechten sein.
LG
-----------------
"Julchen"
Vilen Dank für die Antwort,
die Mutter war zu diesem Zeitpunkt wegen Demenz in ärztlicher Behandlung und nahm entspr. Medikamente.
Beide Elternteile haben den Vertrag unterschrieben, sowie die Tochter.
Nun ist die Tochter tot, der Ehemann der Tochter ist ihr Erbe, die Firma ist liqidiert und der Ehemann neu verheiratet.
Nun hat er die "Schwiegermutter" zu pflegen, ihr die Rente zu zahlen und kann das Grundstück nicht verkaufen weil die Rechte der "Schwiegermutter" im Grundbuch eingetragen wurden.
Eine Betreuung wurde erst viel später eingerichtet, nachdem er unter Berufung auf diese Pflegevereinbarung die Konten leer geräumt hatte ( s. anderes Forum).
MfG Vienna
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Schwiegersohn wird mit einer Anfechtung keine Chance haben. Die NAchteile, die er hat, sind seiner verstorbenen Frau zuzuschreiben und nicht der Demenz der Schwiegermutter.
Wen überhaupt jemand eine Chance hätte, dann die enterbte Tochter. Bei der Sachlage kann ich mir aber nicht vorstellen, dass sie den Vertrag anfechten will. Auch da sehe ich die Chancen eher als gering ein.
Die Chancen sehe ich schon deshalb als gering an, weil die Schwiegermutter auch ohne Demenz mutmaßlich den Vertrag genauso abgeschlossen hätte.
Danke für die Antwort HH,
die enterbte Tochter bin ich. Ich habe m.E. bis auf die Enterbung nichts mit diesem Vertrag zu tun, da ich bereits viele Jahre zuvor durch eine Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) bedacht wurde.
Ich bin der Meinung, dass damit für mich weitere Erbansprüche ohnehin nicht zu erwarten sind.
MfG Vienna
-- Editiert von Vienna am 21.10.2004 11:01:42
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
19 Antworten
-
Enterbung - Kann ich Haus schenken und können dann in 10 Jahren meine Kinder noch Ansprüche stellen?9 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten