Hallo,
hätte eine wichtige Frage. Der Vater eines guten Bekannten von mir ist Anfang August verstorben (Krankheit). Er hatte bereits vor einiger Zeit die Zugangsdaten zum Online-Broker seinem Sohn übergeben; eine Vollmacht beim Sohn besteht aber nicht. Der Sohn ist jetzt alleiniger Erbe. (Es liegt kein Testament vor.)
Das Depot des Vaters ist leer, auf dem Verrechnungskonto ist aber noch ein größerer Geldbetrag, den der Sohn gerne zu einer Bank überweisen würde, wo es gute Zinsen gibt.
Problem: Der Todesfall muss ja früher oder später der Depotbank gemeldet werden, woraufhin das Verrechnungskonto (bzw. Depot) sofort gesperrt werden wird. Für eine weitere "Verwendung" des Geldes dann muss mein Bekannter erst einen Erbschein beantragen - was ja sehr, sehr lange gehen kann.
Meine Frage: Ist es rechtlich zulässig, wenn der Sohn - als Alleinerbe eben - bereits jetzt, vor Beantragung und Erhalt des Erbscheins, das Geld (seines Vaters) zu einer anderen Bank überweist (und dort gut anlegt)?
Ich danke euch!
Überweisung ohne Erbschein
15. August 2023
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Frage vom 15. August 2023 | 23:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisung ohne Erbschein
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. August 2023 | 23:47
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
ZitatMeine Frage: Ist es rechtlich zulässig, wenn der Sohn - als Alleinerbe eben - bereits jetzt, vor Beantragung und Erhalt des Erbscheins, das Geld (seines Vaters) zu einer anderen Bank überweist (und dort gut anlegt)? :
Davon würde ich dringend abraten.
#2
Antwort vom 15. August 2023 | 23:57
Von
Status: Unbeschreiblich (116318 Beiträge, 39247x hilfreich)
ZitatEr hatte bereits vor einiger Zeit die Zugangsdaten zum Online-Broker seinem Sohn übergeben; eine Vollmacht beim Sohn besteht aber nicht. :
Finde den Widerspruch ...
ZitatDer Sohn ist jetzt alleiniger Erbe. :
Festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?
ZitatDer Todesfall muss ja früher oder später der Depotbank gemeldet werden :
Nein, nicht "irgendwann" sondern "unverzüglich".
ZitatIst es rechtlich zulässig, wenn der Sohn - als Alleinerbe eben - bereits jetzt, vor Beantragung und Erhalt des Erbscheins, das Geld (seines Vaters) zu einer anderen Bank überweist (und dort gut anlegt)? :
Kommt ganz auf den Umfang und die Beweisbarkeit der Vollmacht an.
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#3
Antwort vom 16. August 2023 | 00:01
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
ZitatFestgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau? :
Ggf. erbt der Sohn ganz automatisch.
Dazu bedarf es weder einer "Feststellung" noch einer "Kompetenz". Dass die Erbenstellung ggf. durch einen Erbnachweis nachgewiesen werden muss, ist etwas anderes.
-- Editiert von User am 16. August 2023 00:03
#4
Antwort vom 16. August 2023 | 00:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFestgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau? :
Es gibt keine weiteren Erben (wurde zwar noch nicht offiziell festgestellt, ist aber so...).
#5
Antwort vom 16. August 2023 | 08:01
Von
Status: Unbeschreiblich (46711 Beiträge, 16557x hilfreich)
ZitatIst es rechtlich zulässig, wenn der Sohn - als Alleinerbe eben - bereits jetzt, vor Beantragung und Erhalt des Erbscheins, das Geld (seines Vaters) zu einer anderen Bank überweist (und dort gut anlegt)? :
Ja, wenn er sich sicher ist, dass er Alleinerbe ist.
ZitatKommt ganz auf den Umfang und die Beweisbarkeit der Vollmacht an. :
Der Alleinerbe benötigt keine Vollmacht um auf das eigene Vermögen zuzugreifen.
#6
Antwort vom 16. August 2023 | 09:15
Von
Status: Unbeschreiblich (116318 Beiträge, 39247x hilfreich)
ZitatJa, wenn er sich sicher ist, dass er Alleinerbe ist. :
Das dürfte nicht wirklich reichen.
So manch hoffnungsvoller Alleinerbe wurde von der Realität überrascht.
ZitatDer Alleinerbe benötigt keine Vollmacht um auf das eigene Vermögen zuzugreifen. :
Die Bank wird auf entsprechende Nachweise bestehen.
ZitatEs gibt keine weiteren Erben (wurde zwar noch nicht offiziell festgestellt, ist aber so...). :
Jeder muss und darf selber entscheiden, wie viel Risiko er eingehen möchte.
#7
Antwort vom 16. August 2023 | 10:08
Von
Status: Unbeschreiblich (46711 Beiträge, 16557x hilfreich)
ZitatDas dürfte nicht wirklich reichen. :
So manch hoffnungsvoller Alleinerbe wurde von der Realität überrascht.
Wofür nicht reichen?
Letztlich ist es das persönliche Risiko des Kindes, dass plötzlich doch ein Testament auftaucht, wonach er nicht Aleinerbe ist. Das Risiko ist auch überschaubar, da es in so einem Fall das Geld einfach nur zurückgeben müsste.
ZitatDie Bank wird auf entsprechende Nachweise bestehen. :
Beim Online-Banking? Wohl kaum.
ZitatJeder muss und darf selber entscheiden, wie viel Risiko er eingehen möchte. :
Da kein ernsthaftes Risiko erkennbar ist, dürfte die Entscheidung leicht fallen.
#8
Antwort vom 16. August 2023 | 12:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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