Liebe alle,
ich bin als Ehefrau alleinige Eigentümerin eines Hauses.
Aufgrund der Pflegebedürftigkeit meines Mannes wurde das Bad barrierefrei umgebaut und vom Gemeinschaftskonto bezahlt. Würde im Erbfall die hälftige Summe als ehebedingte Zuwendung betrachtet (es gibt Kinder aus erster Ehe als Pflichtteilserben) und wäre im Nachlassverzeichnis aufzuführen?
Und wäre gleiches nötig für einen Zaunbau am Grundstück? Und gilt es dann hälftig, auch wenn die Frau das Einkommen des Mannes doppelt übersteigt?
Ich wäre für eure Antworten sehr dankbar, möchte keine Pflichtangabe übersehen und darüber in Streit geraten. Vielen Dank!
Viele Grüße.
Umbau- /Renovierungskosten Erbfall
17. Februar 2025
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Frage vom 17. Februar 2025 | 13:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umbau- /Renovierungskosten Erbfall
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. Februar 2025 | 09:43
Von
Status: Master (4070 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatAufgrund der Pflegebedürftigkeit meines Mannes wurde das Bad barrierefrei umgebaut und vom Gemeinschaftskonto bezahlt. :
Die 4000 € von der Pflegekasse haben Sie erhalten?
Der Umbau des Bades ist eine Erleichterung für Ihren Mann und folge dessen aus meiner Sicht, seine Beteiligung korrekt. Sie bekommen sicher auch Pflegegeld, selbiges hätte man dafür auch verwenden können.
ZitatUnd wäre gleiches nötig für einen Zaunbau am Grundstück? Und gilt es dann hälftig, auch wenn die Frau das Einkommen des Mannes doppelt übersteigt? :
Welchen Vorteil hätte Ihr Mann von dem Gartenzaun?
Es ist Ihr Haus, Sie haben höhere Einkünfte, deshalb wohl eher Ihre Sache.
Wie wurde es bisher gehandhabt?
#2
Antwort vom 19. Februar 2025 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (49441 Beiträge, 17379x hilfreich)
ZitatWürde im Erbfall die hälftige Summe als ehebedingte Zuwendung betrachtet :
Nein
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