Umgang mit Nachlass Gericht

16. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
FrankeW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang mit Nachlass Gericht

Hallo zusammen,

ich habe einen Sterbefall in der Familie mit einer Person die ich seit Jahren nicht mehr gesehen habe oder Kontakt hatte.
Ich bin wohl in der Reihenfolge der Erbe wurde mir mitgeteilt vom Ordnungsamt, vom Wohnort des Verstobenen.

Anscheinend wurde auch das Nachlassgericht informiert.
Ich habe dort angerufen und nur Kauderwelsch verstanden.
Soweit ist mir eins klar:

- Ich habe noch 5 Wochen übrig um das Erbe auszuschlagen
-Es gibt noch kein Nachlassverwalter
-Angeblich dauert es fast solange wie die Frist einen Nachlassverwalter benannt zu bekommen (???)
-Ich habe keine Möglichkeiten festzustellen ob ein Erbe da ist, ob Schulden vorhanden sind, was auch immer.

Einerseits einfach ablehnen oder was kann ich tun um zu erfahren ob es sinnvoll ist das Erbe anzutreten, auch wenn es nur um die Rettung von Andenken an den Verstorbenen geht?

Aber eins wissen die Behörden genau, ich muss mich um die Beerdigung aber vorwiegend um die Kosten davon kümmen :-(

-Wer hat einen Rat für mich?
-Kann ich die Kosten der Beerdigung (einige Tausend Euro) in Irgendeiner Form auch nach der Ablehnung des Erbes beim Nachlassgericht geltend machen und wie?

Leider ist der Wohnort des Verstorbenen am anderen Ende von Deutschland, um schnell mal hinzufahren und Vorort Dinge zu klären.

Grüße Franke

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Aber eins wissen die Behörden genau, ich muss mich um die Beerdigung aber vorwiegend um die Kosten davon kümmen


Wie ist denn der Verwandtschaftsgrad?

Zitat:
Leider ist der Wohnort des Verstorbenen am anderen Ende von Deutschland, um schnell mal hinzufahren und Vorort Dinge zu klären.


Das ist natürlich blöd, aber wohl die einfachste Möglichkeit, an verlässliche Informationen zu kommen. Alternativ könnte man jemanden fragen, der mit dem Verstorbenen bis zuletzt engeren Kontakt hatte, sofern man denn überhaupt so eine Person kennt.

Zitat:
Kann ich die Kosten der Beerdigung (einige Tausend Euro) in Irgendeiner Form auch nach der Ablehnung des Erbes beim Nachlassgericht geltend machen und wie?


Nein

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#2
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Zu "Kosten der Beerdigung (einige Tausend Euro)"

Als willkührliches Beispiel
w w w.segenius.de/anonyme-feuerbestattung
(Man muss die Lerrzeichen zwischen w w w weglassen.)
Berlin scheint besonders billig zu sein.
In einer anderen Stadt kostet es 1.157 €
ZUZÜGLICH bei Haus-, Heim-, Palliativstation oder Hospizabholung zzgl. 99,00 € (inkl. MwSt.).
Merkwürdig: Ich wusste nicht, dass man die Leiche selber transportieren darf !???
Man könnte im Internet den Preis für die Beispiel-PLZ und verschiedene Bestattungsformen/-Arten abfragen.

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Kosten der Beerdigung (einige Tausend Euro) ???

Als willkührliches Beispiel

Berlin scheint besonders billig zu sein.
In einer anderen Stadt kostet es 1.157 €

ZUZÜGLICH bei Haus-, Heim-, Palliativstation oder Hospizabholung zzgl. 99,00 € (inkl. MwSt.).
Merkwürdig: Ich wusste nicht, dass man die Leiche selber transportieren darf !???

Man könnte im Internet den Preis für die Beispiel-PLZ und verschiedene Bestattungsformen/-Arten abfragen.

-- Editiert von Moderator am 03.05.2021 09:56

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