Umgang mit Narzissten

5. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Bergländer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang mit Narzissten

Guten Tag!

Eine schwierige Situation in einem Erbfall ist eingetreten.
Und zwar besteht eine Erbengemeinschaft zwischen zwei Brüdern und einem vererbten Haus hier im schönen Allgäu.
Seit dem Eintreten des Erbfalls gab immer wieder Streitigkeiten.

Das Objekt soll verkauft werden, jedoch ist der Markt im Moment schwierig. Person (A) möchte fast "um jeden Preis" verkaufen, die andere Person (B) eben nicht und möchte warten.
Nun hat die Person (B), die noch warten möchte, ein Angebot gemacht, den Teil von dem Bruder abzukaufen, auf das aber nicht reagiert wurde. Und zwar für einen Preis, den Person (A) bereits als Verkaufspreis bei der Angebotserstellung genannt hatte.

Der Grund dafür wird sein, dass es sich bei Person (A) um eine narzisstische Person handelt und man generell auf Angebote vom "Feind" nicht eingeht, auch wenn sie attraktiv sind und Sinn machen.

Nun ist die Überlegung sich direkt an den Anwalt der Person zu wenden, damit dieser ihm das Angebot schmackhaft machen soll, da ja dann die Empfehlung "vom Guten" kommt.
Der Anwalt ist möglicherweise auch schon genervt, weil auch noch viele sinnlose Rechtstreitigkeiten bestehen und hier ein Abschluss herbeigeführt werden kann.


-- Editiert von Moderator topic am 5. September 2024 16:42

-- Thema wurde verschoben am 5. September 2024 16:42




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42587 Beiträge, 14759x hilfreich)

Hat denn dieser Anwalt speziell in diesem Erbfall (Hausverkauf, Erbauseinandersetzung) überhaupt ein Mandat?

wirdwerden

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#2
 Von 
Bergländer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, hat er.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42587 Beiträge, 14759x hilfreich)

Dann sollte man doch sowieso mit dem Anwalt verhandeln.

wirdwerden

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2271 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Bergländer):
Nun ist die Überlegung sich direkt an den Anwalt der Person zu wenden, damit dieser ihm das Angebot schmackhaft machen soll, da ja dann die Empfehlung "vom Guten" kommt.
Und was ist die Frage?

P.S. An Stelle von A würde ich dann die Teilungsversteigerung beantragen.

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#5
 Von 
Bergländer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist vielleicht falsch verstanden worden.
Person B macht direkt den Vorschlag an den Anwalt von Person A.

Wieso sollte A eine Teilungsversteigerung beantragen wenn er von B ein Angebot erhält?
Bei einer Teilungsversteigerung käme sicherlich viel weniger raus.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42587 Beiträge, 14759x hilfreich)

Nun, wenn er selbst den anderen Teil der Immo ersteigern will, macht das durchaus Sinn.

wirdwerden

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129999 Beiträge, 41464x hilfreich)

Zitat (von Bergländer):
Wieso sollte A eine Teilungsversteigerung beantragen wenn er von B ein Angebot erhält?

Die Gründe hat man doch schon selber genannt.
Zitat (von Bergländer):
Person (A) möchte fast "um jeden Preis" verkaufen

Zitat (von Bergländer):
Der Grund dafür wird sein, dass es sich bei Person (A) um eine narzisstische Person handelt und man generell auf Angebote vom "Feind" nicht eingeht, auch wenn sie attraktiv sind und Sinn machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5941 Beiträge, 2617x hilfreich)

Wenn A alles verhindern möchte, wird er wohl keine Teilungsversteigerung beantragen.

An Stelle von B würde ich die aber beantragen. Geld ist anscheinend genug da, und wenn A eh nur blockieren weil, dann den direkten Weg einschlagen.

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