Hallo Forenmitglieder,
folgender Fall:
Nach Todesfall des Vaters ist durch gesetzliche Erbfolge eine Erbengemeinschaft aus zwei Geschwistern entstanden (Miterbe M1 und Miterbe M2).
Im Nachlass befinden sich ein Grundstück mit Wohnhaus des verstorbenen Vaters (Wert: 400.000 €) und Geldvermögen (Wert: 5.000 €).
Die Erbengemeinschaft aus M1 und M2 soll nun aufgelöst werden.
Im Ergebnis soll Adam A (Kind von M1 und Neffe von M2) das Grundstück mit Wohnhaus übernehmen.
A bekommt vom Elternteil M1 dessen Anteil am Grundstück mit Wohnhaus oder alternativ dessen Erbteil geschenkt.
A muss von seiner Tante M2 ihren Anteil am Grundstück mit Wohnhaus für 200.000 € oder alternativ ihren Erbteil für 202.500 € kaufen.
Anmerkung: M1 und M2 ist egal, ob A nur das Grundstück mit Wohnhaus oder den/die Erbteile von M1/M2 übernimmt.
Wie wird dieses Vorhaben am sinnvollsten umgesetzt?
Welche(r) notarielle(n) Vertrag bzw. Verträge bedarf es?
Besten Dank im Voraus für Eure Antworten!
Jo
Umsetzung - Erbengemeinschaft
9. März 2026
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Frage vom 9. März 2026 | 15:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsetzung - Erbengemeinschaft
#1
Antwort vom 9. März 2026 | 15:31
Von
Status: Philosoph (13292 Beiträge, 4754x hilfreich)
Zitat :Welche(r) notarielle(n) Vertrag bzw. Verträge bedarf es?
Beim Notar:
Einmal den Schenkungsvertrag zwischen M1 und A und dann der Kaufvertrag zwischen M2 und A, am einfachsten über einen gemeinsamen Termin zu realisieren.
Die 5000€ Geldvermögen würde ich "in der Familie" regeln, das auch noch über den Notar machen zu wollen wäre Nonsens.
#2
Antwort vom 9. März 2026 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (129547 Beiträge, 41330x hilfreich)
A macht mit M1 einen Schenkungsvertrag.
A macht mit M2 einen Kaufvertrag.
Alternativ A macht auch mit M1 einen Kaufvertrag, das bewahrt vor der Gefahr einer späteren Rückforderung der Schenkung.
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#3
Antwort vom 9. März 2026 | 15:56
Von
Status: Unbeschreiblich (50117 Beiträge, 17559x hilfreich)
Zitat :A macht mit M1 einen Schenkungsvertrag.
A macht mit M2 einen Kaufvertrag.
Das geht so nicht, da M1 und M2 eine Erbengemeinschaft bilden.
A macht mit der Erbengemeinschaft bestehend aus M1 und M2 einen Übertragungsvertrag, in dem festgelegt wird, dass A an M2 200.000€ zahlen muss.
Der Notar weiß schon, wie er so einen Vertrag aufsetzen muss.
Zitat :Die 5000€ Geldvermögen würde ich "in der Familie" regeln, das auch noch über den Notar machen zu wollen wäre Nonsens.
Das sehe ich auch so. Es erfolgt also eine Teilauseinandersetzung des Nachlasses nur bezüglich der Immobilie.
#4
Antwort vom 9. März 2026 | 21:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank HH für Deine Antwort und Deine Information im Hinblick auf die Erbengemeinschaft.
Zitat :A macht mit der Erbengemeinschaft bestehend aus M1 und M2 einen Übertragungsvertrag, in dem festgelegt wird, dass A an M2 200.000€ zahlen muss.
Dieser Sachverhalt scheint ja eine gängige Konstellation für Notare zu sein.
Zitat :Der Notar weiß schon, wie er so einen Vertrag aufsetzen muss.
Damit hast Du M1, M2 und A nun etwas die Anspannung vor dem Gespräch mit dem Notar genommen.
Die drei Beteiligten M1, M2 und A behalten den von Dir skizzierten Übertragungsvertrag im Hinterkopf und gehen davon aus, dass der Notar dies auch so vorschlagen wird.
#5
Antwort vom 10. März 2026 | 07:39
Von
Status: Unbeschreiblich (50117 Beiträge, 17559x hilfreich)
Und falls die Frage aufkommt:
Grunderwerbsteuer fällt bei dem von mir vorgeschlagenen Vertrag nicht an.
#6
Antwort vom 11. März 2026 | 16:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Und falls die Frage aufkommt:
Grunderwerbsteuer fällt bei dem von mir vorgeschlagenen Vertrag nicht an.
HH, interessant, dass Du die Grunderwerbsteuer erwähnst.
Genau dies sei laut Notar der Knackpunkt.
Zitat :A macht mit der Erbengemeinschaft bestehend aus M1 und M2 einen Übertragungsvertrag, in dem festgelegt wird, dass A an M2 200.000€ zahlen muss.
Es sei zwar vertraglich möglich den gesamten Vorgang der Übertragung von Erbengemeinschaft aus M1 und M2 an A in einem Vertrag durchzuführen, aber dann sei der Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig.
Grund: In dieser Vertragskonstellation ist A nicht befreit, denn A ist weder Miterbe noch gehört A bezogen auf seine Tante M2 (Teil der Erbengemeinschaft) zur befreiten direkten Verwandtschaftslinie. Zumal Neffe A an Tante M2 200.000 € zahlt.
Deshalb bedarf es zwei Verträgen damit der Gesamtvorgang grunderwerbsteuerfrei ist (möglich im selben Termin):
Erster Vertrag: Erwerb durch Miterbe M1 von Miterbe M2 für 200.000 € -> Vertrag unter Miterben bedingt Auflösung der Erbengemeinschaft
Zweiter Vertrag: Übertragung von Miterbe M1 als Elternteil an dessen Kind A für 200.000 € -> Vertrag in direkter Verwandtschaftslinie Vater - Sohn (anstatt Tante - Neffe)
Bezüglich des ersten Vertrages zwischen den Miterben gäbe es zwei Möglichkeiten die Erbengemeinschaft aufzulösen: M1 erwirbt den Erbteil oder M1 erwirbt das Grundstück.
Sicher sei, dass die Übertragung des Grundstücks grunderwerbsteuerfrei sei; bezüglich des Erwerbs des Erbteils bestünde Unsicherheit, da das Grunderwerbsteuergesetz auf das Grundstück abstellt. Das Erbteil umfasst in diesem Fall zwar ein Grundstück, juristisch ist aber zu differenzieren zwischen Erbteil und Grundstück.
Dann noch das Schlagwort Einkommensteuer. Weshalb dies?
Es handelt sich doch um Nachlass mit reinem Privatvermögen, auch war die Immobilie stets nur vom Erblasser bewohnt und steht seit dessen Todesfall leer.
Oder ist Einkommensteuer beim Weiterverkauf von M1 an Sohn A zu bedenken, da M1 zunächst das Grundstück von M2 erwirbt? Allerdings erfolgt der Erwerb im Beispiel stets zu 200.000 €…
Also viele Fragezeichen und Verunsicherung :-(
Hoffentlich kann hier Licht ins Dunkel gebracht werden.
Besten Dank im Voraus für Eure Antworten!
-- Editiert von User am 11. März 2026 16:17
-- Editiert von User am 11. März 2026 16:20
#7
Antwort vom 12. März 2026 | 23:47
Von
Status: Unbeschreiblich (50117 Beiträge, 17559x hilfreich)
Zitat :Es sei zwar vertraglich möglich den gesamten Vorgang der Übertragung von Erbengemeinschaft aus M1 und M2 an A in einem Vertrag durchzuführen, aber dann sei der Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig.
Da irrt der Notar.
FinMin Saarland v. 10.07.2017 - S 4505-2#002-2017/86640
Zitat :Dann noch das Schlagwort Einkommensteuer. Weshalb dies?
Keine Ahnung. Jedenfalls wenn der Vater mindestens 10 Jahre Eigentümer war fällt auch keine Einkommensteuer (Spekulationssteuer) an.
Vielleicht sollte der Notar besser nicht über Dinge beraten, von denen er keine Ahnung hat.
#8
Antwort vom 8. April 2026 | 15:00
Von
Status: Philosoph (13292 Beiträge, 4754x hilfreich)
Zitat :Da irrt der Notar.
FinMin Saarland v. 10.07.2017 - S 4505-2#002-2017/86640
Was ist das?
Mich irritiert hier der Wortlaut:
Zitat:Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder bitte ich, .... folgende Auffassung zu vertreten:
Hat das irgendeine Rechtskraft, oder ist das ein "Entwurf" für eine Gesetzesänderung / Präzisierung?
#9
Antwort vom 9. April 2026 | 10:56
Von
Status: Unbeschreiblich (50117 Beiträge, 17559x hilfreich)
Zitat :Hat das irgendeine Rechtskraft,
Ja, es handelt sich um einen Erlass, also eine Verwaltungsanweisung an die Finanzämter.
Zitat :oder ist das ein "Entwurf" für eine Gesetzesänderung / Präzisierung?
Ein Gesetz soll nicht geändert werden.
Es handelt sich um die Auslegung eines Gesetzes, an die die Finanzämter gebunden sind.
#10
Antwort vom 9. April 2026 | 13:32
Von
Status: Philosoph (13292 Beiträge, 4754x hilfreich)
Bedankt.
#11
Antwort vom 12. April 2026 | 15:23
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbsteuerlich ist nun alles klar.
Zitat :Zitat (von hh):
A macht mit der Erbengemeinschaft bestehend aus M1 und M2 einen Übertragungsvertrag, in dem festgelegt wird, dass A an M2 200.000€ zahlen muss.
Nachlass besteht aus Grundstück (Wert: 400.000 €) und Erbengemeinschaftskonto (Wert: 5.000 €).
Kann eine Erbengemeinschaft aus ungeteiltem Nachlass ein Grundstück übertragen?
Sollte die Erbengemeinschaft im gleichen Vertrag auch das Erbengemeinschaftskonto untereinander auflösen oder nur Grundstück übertragen?
Wie verhält es sich mit der Schenkungssteuer vor dem Hintergrund, dass die Erbengemeinschaft Vertragspartner des A ist?
A erwirbt zwar von seiner Tante M2 für 200.000 € deren ideelle Hälfte vom Grundstück und bekommt lediglich die ideelle Hälfte vom Elternteil M1 geschenkt, aber wird das dann auch so betrachtet, wenn Vertragspartner eine Erbengemeinschaft und keine Einzelpersonen sind? Kann man durch vertragliche Fixierung der Aufteilung sicherstellen, dass die Schenkung nur den Anteil des Elternteils betrifft, der dann aufgrund der Freibeträge steuerfrei bleibt?
Gibt es irgendwas wegen der Zahlung direkt an Tante M2 von A zu bedenken?
HH, Du meintest das sei die kostengünstigste Methode auch in Bezug auf Notarkosten. D.h. Wertansatz ist das Grundstück über 400.000 € bzw. 405.000 €, sofern auch das Gemeinschaftskonto aufgelöst wird?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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