Unbekannte Erben des Erben

8. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Baruch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Unbekannte Erben des Erben

Hallo!

Pflichterben gibt es nicht. Ich möchte im Testament als Alleinerben einen entfernten Verwandten einsetzen. Falls er vor Antritt des Erbes verstirbt, soll für meinen Nachlaß  s e i n e  gesetzliche Erbfolge eintreten. Seine Nachkommen sind mir namentlich nicht bekannt sind, ich weiß nur, daß sie existieren.

Wie formuliere ich den Satz am besten? Oder ist diese Regelung ein Problem?

Danke.

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Pflichterben gibt es nicht.


Stimmt, diesen Begriff gibt es nicht.

Zitat:
Wie formuliere ich den Satz am besten?


Eine namentliche Nennung der Erben ist nicht zwingend erforderlich, wenn aus der Formulierung klar hervorgeht, wer gemeint ist. Du kannst das daher so wie hier im Forum formulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Pflichterben gibt es nicht.


Stimmt, diesen Begriff gibt es nicht.

Zitat:
Wie formuliere ich den Satz am besten?


Eine namentliche Nennung der Erben ist nicht zwingend erforderlich, wenn aus der Formulierung klar hervorgeht, wer gemeint ist. Du kannst das daher so wie hier im Forum formulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ich halte die angedachte Formulierung für unglücklich.Was ist, wenn der entfernte Verwandte zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet ist? Zu den gesetzlichen Erben zählt auch die Ehefrau.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Zu den gesetzlichen Erben zählt auch die Ehefrau.


Ja, stimmt. So etwas sollte man bedenken, aber vielleicht ist es auch gewollt, dass dann die Ehefrau ebenfalls erbt.

Wenn man also möchte, dass nur die Abkömmlinge Ersatzerben sein sollen, dann muss man das auch so schreiben und nicht die gesetzlichen Erben als Ersatzerben einsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

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