Hallo!
Pflichterben gibt es nicht. Ich möchte im Testament als Alleinerben einen entfernten Verwandten einsetzen. Falls er vor Antritt des Erbes verstirbt, soll für meinen Nachlaß s e i n e gesetzliche Erbfolge eintreten. Seine Nachkommen sind mir namentlich nicht bekannt sind, ich weiß nur, daß sie existieren.
Wie formuliere ich den Satz am besten? Oder ist diese Regelung ein Problem?
Danke.
Unbekannte Erben des Erben
8. November 2016
Thema abonnieren
Frage vom 8. November 2016 | 19:34
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 6x hilfreich)
Unbekannte Erben des Erben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. November 2016 | 01:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Zitat:Pflichterben gibt es nicht.
Stimmt, diesen Begriff gibt es nicht.
Zitat:Wie formuliere ich den Satz am besten?
Eine namentliche Nennung der Erben ist nicht zwingend erforderlich, wenn aus der Formulierung klar hervorgeht, wer gemeint ist. Du kannst das daher so wie hier im Forum formulieren.
#2
Antwort vom 9. November 2016 | 01:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Zitat:Pflichterben gibt es nicht.
Stimmt, diesen Begriff gibt es nicht.
Zitat:Wie formuliere ich den Satz am besten?
Eine namentliche Nennung der Erben ist nicht zwingend erforderlich, wenn aus der Formulierung klar hervorgeht, wer gemeint ist. Du kannst das daher so wie hier im Forum formulieren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. November 2016 | 13:43
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Ich halte die angedachte Formulierung für unglücklich.Was ist, wenn der entfernte Verwandte zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet ist? Zu den gesetzlichen Erben zählt auch die Ehefrau.
#4
Antwort vom 9. November 2016 | 21:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Zitat:Zu den gesetzlichen Erben zählt auch die Ehefrau.
Ja, stimmt. So etwas sollte man bedenken, aber vielleicht ist es auch gewollt, dass dann die Ehefrau ebenfalls erbt.
Wenn man also möchte, dass nur die Abkömmlinge Ersatzerben sein sollen, dann muss man das auch so schreiben und nicht die gesetzlichen Erben als Ersatzerben einsetzen.
Und jetzt?
Schon
266.662
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten