Unbekannter Nachlass, Bestattungskosten usw.

12. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)
Unbekannter Nachlass, Bestattungskosten usw.

Hallo Forengemeinde,

folgende Fallkonstellation (ich entschuldige mich gleich dafür, wenn die Familienverhältnisse etwas verwirrend beschrieben werden):

A lebte völlig zurückgezogen von der übrigen Verwandschaft, lehnte seit über Jahrzehnten jeden Kontakt ab und ließ auch niemanden in die Wohnung. Vor einem Jahr ca. wurde die Wohnung aufgrund Beschwerden von anderen Mietern durch den Vermieter bzw. einem "Säuberungstrupp" schon einmal "grundgereinigt" bzw. entmüllt.
Kinder hatte A keine, die Eltern sind schon lange tot, es lebte nur noch ein Bruder mit Ehefrau und einige Nichten/Neffen mit deren Kindern.

Eine Tochter des Bruders suchte A vor kurzem auf, um ihr mitzuteilen, dass ihr Bruder verstorben sei. Das war der erste direkte Kontakt seit Jahrzehnten. Daraufhin besuchte A an einem Tag ihre Schwägerin.

Nachdem nun A von den Nachbarn einige Tage nicht gesehen wurde, wurde die Wohnung durch die Polizei geöffnet und A leblos aufgefunden.
Die Polizei informierte nun die Schwägerin von A.

Wie geht es nun weiter?

Der Aufenthaltsort der meisten Nichten/Neffen ist unbekannt ebenso wie der aktuelle Familienname - dürften inzwischen sicher verheiratet sein. 3 Nichten sind bekannt. Ansonsten existiert nur noch die Schwägerin von A (eben die, die von der Polizei benachrichtigt wurde) und Großnichten.

Wie kann man herausfinden, wer noch lebt bzw. wo, wer zu informieren ist?
Wie kann man einen Überblick über den Nachlass bekommen, um ggfls. das Erbe rechtzeitig ausschlagen zu können? Hier greift doch die 6-Wochen-Frist, oder?
Wer muss sich um die Bestattung und die Kosten der Bestattung kümmern?

Einfach: Was ist nun zu tun?

Die Schwägerin ist völlig überfordert mit der Situation. Die Tochter möchte gern helfen, weiß aber auch nicht wie. Alle haben noch nicht einmal den Tod des Mannes bzw. Vaters vor nicht einmal 2 Monaten verarbeitet und nun sowas.

Für jeden Tipp, den ich den beiden weitergeben kann, bin ich dankbar. Wenn was unklar ist, einfach nachfragen.

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wenn es kein Testament gibt, dann wäre der verstorbene Bruder Erbe und danach seine Kinder.
am einfachsten wäre, zum Gericht zu gehen und die Erbschaft auszuschlagen. verpflichtet ist man nicht, weitere Erben zu suchen, das geschieht von Amts wegen.
Kosten der Beerdigung muss die Schwägerin auch nicht tragen, dafür ist der Verwandtschaftsgrad zu gross.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

in der Regel müssen nur Verwandte 1. Grades - also die Eltern der / des A, die eigenen Kinder oder Geschwister des/der Verstobenen für die Beerdigungskosten direkt gesamtschuldnerisch aufkommen. Dieses "direkt" meint, egal, ob es etwas zu erben gibt oder nicht, die Verwandten 1. Grades kommen immer für die Beerdigungskosten auf.

Das scheint in Ihrem Fall zu entfallen, da keine Verwandten 1. Grades vorhanden sind.

Es finden sich aber Erben am Vermögen und der Schulden des Erblassers. Zu den Schulden des Erblassers zählen die Beerdigungskosten, die ein Erbe, der das Erbe annimmt, mit inkauf nimmt. Die Gemeinde, die in Vorlage für die Beerdigungskosten getreten ist, wird auf den Erben zukommen.

Jeder, der Vermögen und Schulden erben könnte, wird vom Gericht über den Erbfall benachrichtigt. Nach der Benachrichtigung kann das Erbe innerhalb von 6 Wochen vor dem Nachlassgericht am letzten Wohnort des Erblassers durch Erklärung "ausgeschlagen" werde. Die Erbausschlagung ist auch durch Erklärung vor einem Notar möglich, der die Erklärung an das Nachlassgericht gibt. Fortan hat der Ausschlagende mit nichts mehr etwas zu tun und muss auch für nichts mehr aufkommen. Das Erbe geht auf den Nächsten über, den das Nachlassgericht ermitteln kann.

Würden alle bekannten das Erbe ausschlagen und wären keine Erben mehr zu ermitteln, erbt der Staat nur das Vermögen. Die Gemeinde bleibt auf den Beerdigungskosten sitzen und der Vermieter auf möglichen Miet- und Mietnebenkostenrückständen usw.

Das Erbe auszuschlagen ist die sicherste Methode, um allen Forderungen, die mit dem Nachlass verbunden sein können zu entgehen. Zum Nachlass zählen auch Forderungen, die vieleicht nicht bekannt sind.

In einer solchen Situation wäre jedem Erben anzuraten, nach einem Vermögensverzeichnis des Erblassers beim Nachlassgericht zu fragen.

Wer ein Erbe ausschlägt, hat nicht weniger als vorher - aber auch nicht mehr Schulden.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

quote:
Jeder, der Vermögen und Schulden erben könnte, wird vom Gericht über den Erbfall benachrichtigt.

Wenn kein Testament vorhanden ist, wird das Nachlassgericht nur auf Antrag tätig und die Beteiligten auch nicht benachrichtigt.
quote:
In einer solchen Situation wäre jedem Erben anzuraten, nach einem Vermögensverzeichnis des Erblassers beim Nachlassgericht zu fragen.

Woher soll das Nachlassgericht das wissen?


-- Editiert cruncc1 am 12.09.2014 22:56

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Danke erst einmal für die Antworten und sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde, ich war ein paar Tage unterwegs, bin erst gestern wieder nach Hause gekommen.

Gerade erhielt ich einen Anruf von der Nichte der A.

Die Kripo hat sich bei ihr gemeldet, heute wäre die Obduktion, sobald die abgeschlossen ist, würde man die Tote zur Bestattung freigeben, darum müsse sich die Nichte kümmern.
Das Nachlassgericht wäre von der Polizei benachrichtigt worden.

Ich habe ihr nun erst einmal geraten, sich selbst mit dem Nachlassgericht in Verbindung zu setzen, sie wollte selbst auch noch beim Bestattungsunternehmen anrufen und nachfragen, wie es nun weitergehen soll.

Irgendwie scheint nichts wirklich klar zu sein, die Kripo vertritt die Meinung, sie (die Nichte) wäre zuständig.
Sie selbst möchte - auch wenn es keinen Kontakt über die ganzen Jahre hinweg gab - natürlich die Tante auch nicht einfach so "liegenlassen".
Wenn sie nun aber dem Bestattungsunternehmen den Auftrag geben sollte, müsste sie ja auch zahlen, falls das Erbe das nicht hergibt, habe ich das richtig verstanden?
Sollte soviel Geld da sein, dass die Bestattung bezahlt werden kann, wäre das kein Thema, falls aber nicht, kann sich die Nichte von ihrer kleinen EM-Rente nicht leisten, für die Kosten aufzukommen.


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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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