Uneheliches Kind in Erbengemeinschaft - was sind die Optionen

28. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.06.2021 16:42:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Uneheliches Kind in Erbengemeinschaft - was sind die Optionen

Hallo!

Vor ein paar Monaten ist mein Papa leider ganz plötzlich verstorben und erst nach seinem Tod kam raus, dass es noch ein uneheliches Kind gibt. Kontakt bestand zu diesem Kind nie, aber aus dem Erbrecht heraus, steht dem Mann natürlich auch sein Anteil zu. Es geht auch um ein gemeinsames Haus. Ein Testament gibt es leider nicht.

Nun sind wir auch im Kontakt mit dem Herrn und es verlief bisher eigentlich alles komplikationslos. Meine Mutter hat sich um den Erbschein gekümmert beim Notar. Dort ist nun aufgelistet, was wem zusteht.

Da wir nicht wissen, wie es weitergehen soll, haben wir uns eine Beratung beim Anwalt geholt, diese Info haben wir auch geteilt und eigentlich, nach dem Anwalt, gibt es nur zwei Lösungen:

1. Erbteilsverkauf - wir zahlen dem Mann seinen Anteil aus, damit gibt er alle Rechten und Pflichten auf. Das wäre natürlich eine ganze Menge Geld, aber damit wir Ruhe haben, würde meine Mutter versuchen das auszuzahlen. Somit müssten wir auch mit dem Haus nichts weiter tun.

2. Erbengemeinschaft bleibt bestehen - hier teilen sich die Rechte und Pflichten durch alle Erben anteilig. Auf der einen Seite gut, weil wir nicht auf den Kosten sitzen bleiben, allerdings wollen wir nicht, dass er Mitsprache am Famlienhaus hat. Also, nicht wirklich in unserem Interesse. Ich denke, dass ist nachvollziehbar.

Diese beiden Optionen haben wir auch mit ihm geteilt.

Nun meldet sich der Mann nicht mehr - er meinte nur, er lässt sich auch von einem Anwalt beraten. Das ist nun schon fast drei Wochen her. Was könnte da auf uns zukommen? Gibt es noch andere Optionen, die der Anwalt raten könnte?

Gruß,
Susan

-- Editiert von SuMa5632 am 28.06.2021 13:58

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23 Antworten
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#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Drei Wochen sind nun wirklich nicht lange. Wenn Lösung #2 (bezahlen ja, mitreden nein) bei dem Herrn auf wenig Gegenliebe stößt, was auch verständlich wäre, läuft es wohl auf Lösung #1 hinaus. Machen Sie ihm doch ein Angebot, dass er nicht ablehnen kann.

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#2
 Von 
guest-12328.06.2021 16:42:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich glaube, Sie haben mich falsch verstanden bzw. ich habe mich falsch ausgedrückt.

Wir würden ihm gerne Lösung 1 anbieten - seinen Anteil auszahlen und das Thema wäre erledift. Bei Lösung 2 hat er natürlich vom Gesetz her Mitspracherecht, aber ganz ehrlich: Jemand, der nie Kontakt mit seinem leiblichen Vater wollte, soll jetzt Mitspracherecht an dem Familienhaus haben? Ich finde das Erbrech ohnehin schon in vielen Sachen fragwürdig. Und jemand mit etwas Anstand würde das von alleine schon nicht wollen.

Deshalb wären wir ja sehr für Lösung 1, aber es kommt eben nichts zurück... Frage mich, was daran denn so lange dauern kann und warum man dazu einen Anwalt braucht?




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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von SuMa5632):
Deshalb wären wir ja sehr für Lösung 1, aber es kommt eben nichts zurück.
Schon richtig ausgedrückt. IHR wollt Lösung 1.
Zitat (von SuMa5632):
Da wir nicht wissen, wie es weitergehen soll, haben wir uns eine Beratung beim Anwalt geholt,
Richtig. Der Mann macht das nun auch.
Zitat (von SuMa5632):
Diese beiden Optionen haben wir auch mit ihm geteilt.
Du meinst, ihr habt ihm mitgeteilt, was EUER Anwalt als Optionen dargelegt hat.

Zitat (von SuMa5632):
Was könnte da auf uns zukommen? Gibt es noch andere Optionen, die der Anwalt raten könnte?
Ja, ganz sicher. Der Mann wird euch mitteilen, was der Anwalt ihm empfohlen hat bzw. was ER will.
Fast 3 Wochen ist wirklich ---nichts---. Nicht jeder hat jederzeit einen Erbrechtsanwalt zu Hause rumsitzen.
Zitat (von SuMa5632):
Jemand, der nie Kontakt mit seinem leiblichen Vater wollte, soll jetzt Mitspracherecht an dem Familienhaus haben?
Ja. Es geht um Erbrecht. Bitte ganz sachlich bleiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von SuMa5632):
Bei Lösung 2 hat er natürlich vom Gesetz her Mitspracherecht, aber ganz ehrlich: Jemand, der nie Kontakt mit seinem leiblichen Vater wollte, soll jetzt Mitspracherecht an dem Familienhaus haben? Ich finde das Erbrech ohnehin schon in vielen Sachen fragwürdig. Und jemand mit etwas Anstand würde das von alleine schon nicht wollen.

Wie bitte? :schock:

Es wäre für den Vater ein Leichtes gewesen ein entsprechendes Testament zu fertigen um den unehelichen Sohn zu "enterben" (dann würde diesen nur der Pflichtteil in Höhe der Hälfte in bar zustehen und kein Mitspracherecht an Haus). Das hat er offensichtlich nicht getan. Der uneheliche Sohn hat dieselben Rechte, wie alle anderen Erben auch
Zitat:
Deshalb wären wir ja sehr für Lösung 1, aber es kommt eben nichts zurück... Frage mich, was daran denn so lange dauern kann und warum man dazu einen Anwalt braucht?

Welche Lösung ihr wollt, spielt keine Rolle - alle Erben müssen sich einig sein. Es ist doch verständlich, dass er sich zunächst selbst beim Anwalt Rat holt. Das habt ihr doch auch getan.

Drei Wochen ist überhaupt keine Zeit. Abwarten und Tee trinken... ;)

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#5
 Von 
guest-12328.06.2021 16:42:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Schon richtig ausgedrückt. IHR wollt Lösung 1.


Ja, geht es denn nur darum, was er will? Wir haben schließlich die emotionale Belastung, die Organisation an allem. Warum zählt denn das, was er will, mehr?

Zitat (von Anami):
Richtig. Der Mann macht das nun auch.


Mit einem Unterschied: Wir hatte eine Beratungsstunde. Wir haben keinen Anwalt als Zwischenmann eingeschalten.


Zitat (von Anami):
Du meinst, ihr habt ihm mitgeteilt, was EUER Anwalt als Optionen dargelegt hat.


Ja, selbst verständlich. Das sind die einzigen Optionen, die uns mitgeteilt wurden. Welche gäbe es denn noch?


ja auch meine Frage: Gibt es noch andere Optionen als die, die unser Anwalt uns vorgeschlagen hat? Wenn ja, welche_ Uns wurden eben nur diese zwei Sachen innerhalb einer Beratungsstunde mitgeteilt - deshalb kommen mir 3 Wochen sehr lang vor.

Zitat (von Anami):
Ja, ganz sicher. Der Mann wird euch mitteilen, was der Anwalt ihm empfohlen hat bzw. was ER will.
Fast 3 Wochen ist wirklich ---nichts---. Nicht jeder hat jederzeit einen Erbrechtsanwalt zu Hause rumsitzen.


Deshalb meine Frage: Was gibt es denn für andere Optionen? Wir haben das Schreiben bekommen, eine Beratungsstunde geholt und dann war die Sache erledigt. Deshalb finde ich 3 Wochen schon lang so ohne Rückmeldung.

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#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von SuMa5632):
Und jemand mit etwas Anstand würde das von alleine schon nicht wollen.


Jemand mit Anstand hätte beizeiten der Familie mitgeteilt, dass es da noch ein uneheliches Kind gibt bzw. sich auch um dieses gekümmert ;-)

Ihm jetzt das sein Erbrecht aus Anstandsgründen nicht zuzugestehen ist alles andere als fair. Vielleicht hat er ja auch nie Unterhalt bekommen, der ihm als Kind zugestanden hätte.

Bietet ihm einfach die Auszahlung an (sollten beide Elternteile im Grundbuchstellt, dann dürfte das ja eine überschaubare Summe sein)

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#7
 Von 
guest-12328.06.2021 16:42:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wie bitte?

Es wäre für den Vater ein Leichtes gewesen ein entsprechendes Testament zu fertigen um den unehelichen Sohn zu "enterben" (dann würde diesen nur der Pflichtteil in Höhe der Hälfte in bar zustehen und kein Mitspracherecht an Haus). Das hat er offensichtlich nicht getan. Der uneheliche Sohn hat dieselben Rechte, wie alle anderen Erben auch


Ja, ist meine persönliche Meinung, von der nicht sachlichen Seite betrachtet (ist halt nun einmal schwierig). Natürlich hätte das alles ganz leicht erledigt sein können - das wurde aber versäumt und der Tod war für uns sehr überraschend.
Zitat (von cruncc1):
Welche Lösung ihr wollt, spielt keine Rolle - alle Erben müssen sich einig sein. Es ist doch verständlich, dass er sich zunächst selbst beim Anwalt Rat holt. Das habt ihr doch auch getan.

Drei Wochen ist überhaupt keine Zeit. Abwarten und Tee trinken...


Gibt es bei sowas denn eigentlich eine Frist? Wenn drei Wochen nicht lang sind (gut zu wissen!), wie lange kann/darf denn sowas dauern?

Danke für Ihre Antwort!

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#8
 Von 
guest-12328.06.2021 16:42:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Jemand mit Anstand hätte beizeiten der Familie mitgeteilt, dass es da noch ein uneheliches Kind gibt bzw. sich auch um dieses gekümmert ;-)


Sie kennen die Geschichte nicht, deshalb bitte vorsichtig mit solchen Anschuldigungen.

Zitat (von ratlose mama):
Ihm jetzt das sein Erbrecht aus Anstandsgründen nicht zuzugestehen ist alles andere als fair. Vielleicht hat er ja auch nie Unterhalt bekommen, der ihm als Kind zugestanden hätte.


Unterhalt wurde bezahlt.

Zitat (von ratlose mama):
Bietet ihm einfach die Auszahlung an (sollten beide Elternteile im Grundbuchstellt, dann dürfte das ja eine überschaubare Summe sein)


Ja, beide sind tatsächlich eingetragen. Die Summe beläuft sich trotzdem auf über 20 000 EUR. Wir wären auch einverstanden das auszuzahlen.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von SuMa5632):
Die Summe beläuft sich trotzdem auf über 20 000 EUR. Wir wären auch einverstanden das auszuzahlen.


Habt Ihr ihm auch die konkrete Summe genannt und wie diese zustande gekommen ist?

Wenn man wenig Stress haben will, dann bietet man "open books" an, d.h. er darf Einsicht in alle Unterlagen nehmen, in die er Einsicht wünscht. Schließlich wird er nicht beurteilen können, ob die 20.000€ eine angemessene Summe ist.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Vielleicht holt der nichteheliche Sohn, der ja gar nicht weiss, was so alles da ist, Auskünfte ein. Beim Grundbuchamt, z.B. um mal ein Amt zu nennen. Dann wäre bei Erben auch zu klären, was ansonsten noch so da ist, bzw. zum Zeitpunkt des Todes da war. Glaubst Du wirklich, Banken u.s.w. stehen "Gewehr bei Fuß", um unverzüglich Auskünfte zu geben? Und der Anwalt ist auch jederzeit immer und sofort da?

Man sollte sich vor Schuldzuweisungen hüten. Klar, schon der Säugling hatte sich immer geweigert, den Papa zu sehen. Und deshalb wird das alles jetzt im Hau-Ruck-Verfahren durchgezogen, ganz ohne Rücksicht auf die Befindlichkeit des nichtehelichen Kindes. In Eurem Interesse und nach Euren Vorstellungen. So kann es doch nicht laufen.

Ich würde nach etwa sechs Wochen nachfragen, wie denn der aktuelle Stand der Sache ist. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von SuMa5632):
Sie kennen die Geschichte nicht, deshalb bitte vorsichtig mit solchen Anschuldigungen.

Dass ich nicht lache... :augenroll:

Du selbst wusstest nichts von dem unehelichen Kind, unterstellt ihm, dass es keinen Anstand hat und mokierst dich, wenn jemand dieselben Worte wählt wie du.
Zitat:
Gibt es bei sowas denn eigentlich eine Frist? Wenn drei Wochen nicht lang sind (gut zu wissen!), wie lange kann/darf denn sowas dauern?

Da sich alle Erben einig sein müssen, kann das lange dauern. Es gibt keine Frist, bis wann eine Rückmeldung erfolgen muss.

Übrigens kann jeder Erbe die Teilungsversteigerung beantragen, dann wird die gesamte Immobilie versteigert.


-- Editiert von cruncc1 am 28.06.2021 16:12

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#12
 Von 
guest-12328.06.2021 16:42:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Habt Ihr ihm auch die konkrete Summe genannt und wie diese zustande gekommen ist?

Wenn man wenig Stress haben will, dann bietet man "open books" an, d.h. er darf Einsicht in alle Unterlagen nehmen, in die er Einsicht wünscht. Schließlich wird er nicht beurteilen können, ob die 20.000€ eine angemessene Summe ist.


Tatsächlich ist alles offen - der Betrag kommt auch vom Notar, es wurde ein Gutachter für das Haus geholt etc.
Das ist kein von uns ausgedachter Wert.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und was ist sonst noch so da, warum räumt Ihr dem Halbbruder nicht die Rechte ein, die Ihr Euch auch rausnehmt?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von SuMa5632):
Tatsächlich ist alles offen - der Betrag kommt auch vom Notar, es wurde ein Gutachter für das Haus geholt etc.
Das ist kein von uns ausgedachter Wert.


Und das weiß das uneheliche Kind auch? Dann wird dessen Anwalt ihm auch nichts anderes erzählen, als Euer Anwalt Euch erzählt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von guest-12328.06.2021 16:42:16):
Ja, geht es denn nur darum, was er will?
Nein, das behauptet doch keiner. Er holt sich nur anwaltlichen Rat. Warum denn nicht? Ihr habt es auch so gemacht.
Wartet ab und lasst eure Emotionen vor der Haustür. Der Sohn ist ein Erbe.
Zitat (von guest-12328.06.2021 16:42:16):
Deshalb finde ich 3 Wochen schon lang so ohne Rückmeldung.
Der Sohn wird sich Beratung suchen. Dafür sind 3 Wochen NICHT lang. Es ist Sommer und Urlaubszeit und Pandemie-Lockerung, so weit das Auge reicht.
Es eilt doch auch absolut gar nichts. Nur du zappelst.

Zitat (von guest-12328.06.2021 16:42:16):
Was gibt es denn für andere Optionen?
Man frage einen Erbrechtsanwalt.
Zitat (von guest-12328.06.2021 16:42:16):
Warum zählt denn das, was er will, mehr?
Was will er denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von guest-12328.06.2021 16:42:16):
Wenn drei Wochen nicht lang sind (gut zu wissen!), wie lange kann/darf denn sowas dauern?


es ist Urlaubszeit, Anwalt könnte im Urlaub sein, aber auch der Sohn. Beim Erben sollte man viel Zeit einkalkulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Nun meldet sich der Mann nicht mehr - er meinte nur, er lässt sich auch von einem Anwalt beraten.
Nachdem ihr Euch habt beraten lassen, solltet ihr im gleiches zugestehen!
Kann gut sein, dass es dem Bruder nicht egal ist wer ihn berät, sondern das er einen speziellen Anwalt möchte und evtl Wochen auf einen freien Termin warten muss.

Option 2 und dann ja bestimmt doch etwas umfangreicher als hier geschrieben. Der Bruder würde dann ja auch jeden Monat etwas Geld von Euch bekommen. Auch ein nicht zu verachtender Punkt. Hier muss man mal die 20K gegenrechnen zu dem was er jeden Monat bekommen würde.

Meiner Meinung nach kann es auch eine Option 3 geben. Genannt wurde die schon. Teilungsversteigerung. Eine solche bringt auch die Möglichkeit mit sich, etwas günstiger an eine Immobilie zu kommen. Auch das könnte ein Anliegen des Bruder sein, wenn er evtl gerade auf der Suche nach einer Immobilie ist...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Zitat (von guest-12328.06.2021 16:42:16):
Deshalb meine Frage: Was gibt es denn für andere Optionen? Wir haben das Schreiben bekommen, eine Beratungsstunde geholt und dann war die Sache erledigt. Deshalb finde ich 3 Wochen schon lang so ohne Rückmeldung.

Eine Möglichkeit wäre ja auch noch, das der Halbruder im Grundbuch bleibt, ihr das Erbe gemeinschaftlich verwaltet und er von euch für seinen Anteil am Haus eine Nutzungsentschädigung von euch fordert.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von guest-12328.06.2021 16:42:16):
Ja, geht es denn nur darum, was er will? Wir haben schließlich die emotionale Belastung, die Organisation an allem. Warum zählt denn das, was er will, mehr?

Was er will zählt exakt genauso viel wie das, was die anderen Erben wollen.

Uneheliche Kinder sind erbrechtlich ehelichen Kindern genau gleichgestellt. Wurde das uneheliche Kind also nicht von seinem Vater enterbt (= "auf's Pflichtteil reduziert"), dann erbt es exakt genauso viel wie die ehelichen Kinder.

Zitat:
Nun meldet sich der Mann nicht mehr - er meinte nur, er lässt sich auch von einem Anwalt beraten. Das ist nun schon fast drei Wochen her. Was könnte da auf uns zukommen? Gibt es noch andere Optionen, die der Anwalt raten könnte?

Die dritte Option ist die Teilungsversteigerung. Die kann jeder Miteigentümer betreiben, die anderen Miteigentümer können das rechtlich nicht verhindern. Und als Miterbe ist er ja Miteigentümer der Immobilie.

Bei einer Teilungsversteigerung wird in der Regel weniger Erlös erzielt als bei einem normalen Verkauf der Immobilie. Insofern ist die Drohung damit ein starker Hebel.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von guest-12328.06.2021 16:42:16):
Wir würden ihm gerne Lösung 1 anbieten - seinen Anteil auszahlen und das Thema wäre erledift. Bei Lösung 2 hat er natürlich vom Gesetz her Mitspracherecht, aber ganz ehrlich: Jemand, der nie Kontakt mit seinem leiblichen Vater wollte, soll jetzt Mitspracherecht an dem Familienhaus haben?

Selbstverständlich hat er Mitspracherecht. Als Mitglied der Erbengemeinschaft ist er schließlich Miteigentümer.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von andreas124):
Eine Möglichkeit wäre ja auch noch, das der Halbruder im Grundbuch bleibt, ihr das Erbe gemeinschaftlich verwaltet und er von euch für seinen Anteil am Haus eine Nutzungsentschädigung von euch fordert.

Ich ahne, daß diese - zumal für eine Übergangszeit sehr sinnvolle - Option nicht das ist, was die anderen Erben sich vorstellen.

Auch die können das natürlich mittels Teilungsversteigerung verhindern, wenn sie es partout nicht wollen. Das ist ja das schöne - entweder einigt man sich, oder jeder kann den gordischen Knoten mit dem Schwert durchschlagen. ;-)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ohne den Wert des Hauses zu kennen und die Anzahl der Erben aber 20.000 Euro hört sich jetzt nicht soviel an als wäre das nicht zu lösen ohne viel Geld für Anwälte zu verbraten. Anderes Vermögen gibt nicht oder war das nicht Teil der Beratung?
Jedem Erben steht dann übrigens eine "Miete/Nutzungsentschädigung" zu von dem der die Immobilie bewohnt.
Man muss auch bedenken, dass der uneheliche Sohn ohne Emotionen an die Sache rangehen kann und sich nur auf das Finanzielle konzentriert. Die "Familie" die er eh nicht kennt ist ihm wahrscheinlich wurscht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

"Dem Mann" (er ist übrigens dein Halbbruder) steht nicht nur der gleiche Anteil wie dir am Haus zu, sondern auch an allem übrigen Vermögen (Konten und Sachen wie Auto, Münzsammlung und was weiß ich noch) zu. Aber dafür darf er sich auch zu seinem Teil an den Beerdigungskosten beteiligen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

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