Uneheliches Kind ohne Vatereintrag in Geburtsurkunde

28. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Baby25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Uneheliches Kind ohne Vatereintrag in Geburtsurkunde

Hallo,

habe vor einigen Wochen erfahren wer mein Vater ist, war sehr überrascht. Meine Frage, habe ich irgendwelche Rechte, obwohl in der Geburtsurkunde steht Vater unbekannt. Er weiß jedoch von mir als Tochter.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Um ein gesetzliches Erbrecht zu erhalten, muss die Vaterschaft offiziell anerkannt sein, d.h. in der Geburtsurkunde stehen.

Dazu ist im Zweifel eine Vaterschaftsfeststellungsklage notwendig.

Die Festellung der Vaterschaft hat für Vater und Kind natürlich noch weitere Rechtsfolgen, die über das Erbrecht hinausgehen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Baby25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.
Mit der Kontaktaufnahme ist das nicht soeinfach, da er selbt Familie und Kinder hat. Will ja nichts kaputt machen. Habe mich nur mal informieren wollen, wie das währe wenn. Vielleicht sollte ich einfach mal noch warten was die Zeit bringt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo baby,

warum machst du dir gedanken, ob du seine familie kaputt machst? er ist für seine taten verantwortlich!
denk an dich! willst du kontakt zum ihm? du fragst nach deinen rechten, um welche geht es dir genau? warum willst du auf etwas verzichten?

gruß
tirchara

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Das wäre eher eine Frage für Familienrecht und noch nicht fürs Erbrecht.
Die Frage - gibt es eine Frist (z.B. 3 Jahre) die du maximal Zeit hättest, die Vaterschaft gerichtlich einzuklagen?
Also geht es dir um das rechtliche oder um das menschliche?
Und bist du vor der Ehe des Mannes entstanden oder während der?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Baby25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Wollte allgemein mal wissen ob ich überhaupt irendwelche Rechte ihm gegeüber habe. Der Mann war schon verheiratet und hatte auch schon Kinder als ich entstanden bin.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Es gilt eine Frist von 2 Jahren nach Kenntnis der Umstände, wenn der falsche Vater eingetragen ist. Danach kann eine bestehende Vaterschaft nicht mehr angefochten werden.

Ob diese Frist auch dann gilt, wenn in der Geburtsurkunde kein Vater eingetragen ist, weiß ich leider nicht.

Rechte im juristischen Sinn hast Du nur, wenn Der Mann auch als Vater in Deiner Geburtsurkunde steht. Die Eintragung kann im Extremfall und soweit die o.g. Frist hier nicht gilt auch noch nach dem Tod Deines Vaters erfolgen und würde dann auch noch Erbansprüche auslösen.

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