Hallo,
wir (Familie mit Kind) wohnen nun schon einige Jahre unentgeltlich im Reihenaus meiner Tante. Wir wissen nicht, ob wir im Erbfall das Haus auch vererbt bekommen.
Jetzt hat mir ein Bekannter geraten, mit der Tante einen Mietvertrag aufzusetzen, in dem festgehalten wird, dass wir unentgeltlich wohnen, weil wir zB Hausmeistertätigkeiten übernehmen.
Damit soll verhindert werden, dass im Erbfall evtl. andere Erben sagen: "Ihr wohnt ja schon solange mietfrei in dem Haus, euch steht nix mehr zu". Meine Frage: Sollte uns die Tante das Haus wirklich vererben, käme es aber dann darauf gar nicht an, ob wir schon länger mietfrei in ihrem Haus wohnen?
Gibt es noch andere Dinge, die zu beachten sind, damit es bei einem Erbfall nicht zu Problemen kommt?
Wäre es ohnedies nicht besser, die Wohnsituation auch schriftlich/rechtlich festzuhalten?
Danke
Max
Unentgeltliches Wohnen im Haus der Tante
6. Januar 2013
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Frage vom 6. Januar 2013 | 23:35
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Unentgeltliches Wohnen im Haus der Tante
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2013 | 12:01
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1343x hilfreich)
Zu Lebzeiten kann die Tante mit ihrem Geld oder Miete
machen was sie will.
Wenn sie keine Kinder hat, ist es wirklich empfehlenswert
ein Testament zu verfassen, denn sonst muß das Haus
evtl. verkauft werden um die Erben zu befriedigen.
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#2
Antwort vom 7. Januar 2013 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (48980 Beiträge, 17247x hilfreich)
quote:
Damit soll verhindert werden, dass im Erbfall evtl. andere Erben sagen: "Ihr wohnt ja schon solange mietfrei in dem Haus, euch steht nix mehr zu".
Das können die anderen Erben zwar sagen, aber die Rechtslage sieht anders aus. Das unentgeltliche Wohnen wird bei der Verteilung des Erbes nicht berücksichtigt.
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