Unentgeltliches Wohnen im Haus der Tante

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
magvox
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Unentgeltliches Wohnen im Haus der Tante

Hallo,
wir (Familie mit Kind) wohnen nun schon einige Jahre unentgeltlich im Reihenaus meiner Tante. Wir wissen nicht, ob wir im Erbfall das Haus auch vererbt bekommen.

Jetzt hat mir ein Bekannter geraten, mit der Tante einen Mietvertrag aufzusetzen, in dem festgehalten wird, dass wir unentgeltlich wohnen, weil wir zB Hausmeistertätigkeiten übernehmen.

Damit soll verhindert werden, dass im Erbfall evtl. andere Erben sagen: "Ihr wohnt ja schon solange mietfrei in dem Haus, euch steht nix mehr zu". Meine Frage: Sollte uns die Tante das Haus wirklich vererben, käme es aber dann darauf gar nicht an, ob wir schon länger mietfrei in ihrem Haus wohnen?

Gibt es noch andere Dinge, die zu beachten sind, damit es bei einem Erbfall nicht zu Problemen kommt?
Wäre es ohnedies nicht besser, die Wohnsituation auch schriftlich/rechtlich festzuhalten?

Danke
Max

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Zu Lebzeiten kann die Tante mit ihrem Geld oder Miete
machen was sie will.
Wenn sie keine Kinder hat, ist es wirklich empfehlenswert
ein Testament zu verfassen, denn sonst muß das Haus
evtl. verkauft werden um die Erben zu befriedigen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

quote:
Damit soll verhindert werden, dass im Erbfall evtl. andere Erben sagen: "Ihr wohnt ja schon solange mietfrei in dem Haus, euch steht nix mehr zu".


Das können die anderen Erben zwar sagen, aber die Rechtslage sieht anders aus. Das unentgeltliche Wohnen wird bei der Verteilung des Erbes nicht berücksichtigt.

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