Hallo zusammen,
Nach dem Tod des Ehemanns erbten die Ehefrau und die einzige Tochter A, gesetzliche Erbfolge. Das Erbe bestand aus dem selbstbewohnten EFH, das kurz darauf notariell veräußert wurde. Beide Erben sind damals davon ausgegangen, dass eine Aufteilung des Verkaufspreises von 75:25 dem gesetzlichen Standard entsprach. Die Aufteilung wurde so vorgenommen und nachweisbar die Kaufpreise überwiesen.
Nachdem die Ehefrau pflegebedürftig wurde und sich A um deren Vermögensangelegenheiten kümmern musste, ist aufgefallen, dass die Aufteilung eigentlich 50:50 hätte erfolgen müssen, sodass A noch eine Zahlung zustehen würde. Da das Einkommen zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht, ist in mehreren Jahren damit zu rechnen, dass die Ehefrau Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen muss. A fragt sich, ob der restliche Erbanteil überhaupt noch geltend gemacht werden kann und wenn ja wie, möchte diesbezüglich aber keine Fehler machen und sich am Vermögen der Mutter "bereichern". Es wären alle Kontoauszüge vorhanden, sodass die ungleiche Aufteilung nachgewiesen werden könnte.
Herzlichen Dank!
Ungleiche Verteilung Erbe - Nachforderung möglich?
10. Oktober 2020
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Frage vom 10. Oktober 2020 | 09:06
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 5x hilfreich)
Ungleiche Verteilung Erbe - Nachforderung möglich?
#1
Antwort vom 10. Oktober 2020 | 09:49
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4665x hilfreich)
Zitat :Nach dem Tod des Ehemanns erbten die Ehefrau und die einzige Tochter A, gesetzliche Erbfolge. Das Erbe bestand aus dem selbstbewohnten EFH, das kurz darauf notariell veräußert wurde. Beide Erben sind damals davon ausgegangen, dass eine Aufteilung des Verkaufspreises von 75:25 dem gesetzlichen Standard entsprach.
Wenn die Eltern je zur Hälfte als Eigentümer der Immobilie waren, ist diese Aufteilung korrekt.
Zitat:Nachdem die Ehefrau pflegebedürftig wurde und sich A um deren Vermögensangelegenheiten kümmern musste, ist aufgefallen, dass die Aufteilung eigentlich 50:50 hätte erfolgen müssen
Vererbt wurde nur die Hälfte des Ehemannes/Vaters an der Immobilie und hier sind Mutter und Tochter je zur Hälfte Erben.
Der Mutter ist somit Eigentümerin "ihrer" Hälfte und hat (rechnerisch) 1/4 der Immobilie geerbt. Sie hat somit einen Anspruch auf 75 % des Kaufpreises.
#2
Antwort vom 10. Oktober 2020 | 09:49
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4665x hilfreich)
doppelt
-- Editiert von cruncc1 am 10.10.2020 09:50
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#3
Antwort vom 10. Oktober 2020 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (49959 Beiträge, 17511x hilfreich)
Zitat:Nachdem die Ehefrau pflegebedürftig wurde und sich A um deren Vermögensangelegenheiten kümmern musste, ist aufgefallen, dass die Aufteilung eigentlich 50:50 hätte erfolgen müssen,
Wodurch genau ist das aufgefallen? Schließlich wäre in den meisten Fällen eine Aufteilung 75:25 richtig.
Wann erfolgte der Verkauf des Hauses bzw. die Aufteilung des Kaufpreises?
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