Unklare Erbfolge, Tod der Stiefmutter (Testament)

19. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Epharim87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unklare Erbfolge, Tod der Stiefmutter (Testament)

Hallo alle Zusammen,

ich benötige ein wenig Unterstützung um Klarheit in die Erbfolge in meiner Familie zu bringen.

Vor ca. 4 Monaten ist mein Großvater verstorben, das gemeinsame Testament mit seiner Frau sieht vor, dass sie das gesamte Vermögen erbt.
Meine Mutter und ihre Schwester (Kinder des Großvaters) sind jedoch nur Stiefkinder der Großmutter (zweite Ehe des Großvaters) und wollten sich somit zunächst den Pflichtteil auszahlen lassen.

Dazu ist es aber nie gekommen, da meine Großmutter nun auch verstorben ist, also steht nun das gesamte Vermögen als Erbe zur Verfügung.

Für diesen Fall, Tod der Frau nach dem Manne, sieht das Testament was Großvater und -mutter aufgesetzt haben die Kinder des Großvaters, also meine Mutter mit ihrer Schwester als Erben vor.

Meine Frage ist nun, was passiert hier genau, denn es gibt noch weitere Angehörige nämlich:
Eine Schwester der Großmutter (will auf jegliche Ansprüche verzichten)
Nichten und Neffen der Großmutter, also Kinder von (bereits verstorbenen) Geschwistern der Großmutter. (würden sicher nicht verzichten)

Wer ist denn nun überhaupt berechtigt das Erbe zu erhalten und wer hat welchen Anspruch auf eventuelle Pflichtteile?

Es ist eine etwas komplexe Situation, ich hoffe ich habe das ganze einigermaßen verständlich erklärt!

Besten Dank für die Hilfe!

Epharim87

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Wer ist denn nun überhaupt berechtigt das Erbe zu erhalten und wer hat welchen Anspruch auf eventuelle Pflichtteile?
Wenn die Kinder des Großvaters zu Schlusserben eingesetzt wurde, gilt diese Erbfolge.

Pflichtteilsansrüche haben nur Kinder und Eltern, weiter entfernt Verwandte (Geschwister, Nichten/Neffen) haben keine Ansprüche.


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#2
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Erbfolge nach Tod des Großvaters:

quote:
mit seiner Frau sieht vor, dass sie das gesamte Vermögen erbt.


Ohne Pflichtteilsstrafklausel bietet die Forderung des Pflichtteils den Vorteil der Minderung des Nachlasses der Großmutter, sodass die Pflichtteile der Anderen geringer ausfallen.

Erbfolge nach Tod der Großmutter:

quote:
Für diesen Fall, Tod der Frau nach dem Manne, sieht das Testament was Großvater und -mutter aufgesetzt haben die Kinder des Großvaters, also meine Mutter mit ihrer Schwester als Erben vor.


ist klar.

2303 ff bestimmt die Pflichteilsberechtigten und das Pflichtteils(-ergänzungs)recht.

Schwestern gehören nicht dazu.

Was spricht gegen eine anwaltliche Klärung?


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Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
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Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
Was spricht gegen eine anwaltliche Klärung?
Die Tatsache, dass es zurzeit nur völlig überflüssig Geld kostet.
Offenbar wurde der Pflichtteil von den Stieftöchtern noch nicht gefordert ("Dazu ist es aber nie gekommen"). Also erben die Schwestern, selbst wenn es eine Strafklausel gegeben hätte.

Die weitere Verwandschaft der Verstorbenen könnte höchstens Pflichtteilsansprüche geltend machen. Das müssten sie aber schon irgendwie begründen, und das wird ihnen nicht gelingen.
Ich würde also erst mal in Ruhe das Erbe gemäß Testament antreten und warten, ob da was an Forderungen kommt. Dann eine Begründung der Forderungen verlangen und damit müßte Ruhe sein.

Die gesetzlichen ERben der Großmutter werden von NAchlassgericht über das Testament informiert. Wenn sie überhaupt irgendwas erreichen wollen, müssen sie das Testament anfechten. Dann ist immer noch Zeit für Anwälte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Epharim87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und erst mal vielen Dank für die Beiträge!

Damit ich das jetzt richtig verstehe:

quote:
Schwestern gehören nicht dazu.


Ich nehme an hier ist die Schwester meiner Großmutter gemeint, die keine Ansprüche hat?
quote:
Also erben die Schwestern, selbst wenn es eine Strafklausel gegeben hätte.

Hier wäre dann meine Mutter mit ihrer Schwester, also die Kinder des Großvaters, gemeint?

Kurzum, es wird geerbt wie es das Testament vorsieht und es dürfte niemand anders Ansprüche haben, außer den Stieftöchtern?

quote:
Was spricht gegen eine anwaltliche Klärung?

Wie bereits gesagt, es kostet einfach erst mal viel Geld und bisher ist auch noch nichts passiert, das Testament wird in den nächsten Wochen eröffnet und dann sehen wir was der Notar dazu zu sagen hat.

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