Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Höhe des Pflichteilsanspruchs.
Situation:
Frau stirbt. Sie hat noch eine Tochter, eine Enkelin und eine Schwester. Die Enkelin wird als Alleinerbin mittels eines Testaments benannt.
Die Tochter der Verstorbenen klagt ihren Pflichtteil
ein. Der Anwalt berechnet 1/4 als Pflichtteilsanspruch des Vermögens. Wieso nur 1/4? Stehen ihr nicht als Tochter die Hälfte zu?
LG
michahab
Unstimmigkeiten beim Pflichteilsanspruch
23. Dezember 2019
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Frage vom 23. Dezember 2019 | 12:20
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 5x hilfreich)
Unstimmigkeiten beim Pflichteilsanspruch
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2019 | 13:08
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
ZitatWieso nur 1/4? Stehen ihr nicht als Tochter die Hälfte zu? :
ist die Enkeltochter möglicherweise die Tochter eines vorverstorbenen Kindes der Erblasserin?
#2
Antwort vom 23. Dezember 2019 | 13:20
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 5x hilfreich)
Nein. Die Klägerin (Tochter der Verstorbenen) ist die Mutter der Enkelin (Alleinerbin).
-- Editiert von michahab am 23.12.2019 13:26
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#3
Antwort vom 23. Dezember 2019 | 16:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Zitat:Wieso nur 1/4? Stehen ihr nicht als Tochter die Hälfte zu?
Diese Frage sollte man dem Anwalt stellen. Wenn hier keine Informationen über weitere enge Verwandte fehlen, dann steht der Tochter 1/2 als Pflichtteil zu.
#4
Antwort vom 23. Dezember 2019 | 17:51
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 5x hilfreich)
Danke für die Antwort. So hab ich es mir auch gedacht
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