Unstimmigkeiten beim Pflichteilsanspruch

23. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
michahab
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)
Unstimmigkeiten beim Pflichteilsanspruch

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Höhe des Pflichteilsanspruchs.

Situation:
Frau stirbt. Sie hat noch eine Tochter, eine Enkelin und eine Schwester. Die Enkelin wird als Alleinerbin mittels eines Testaments benannt.
Die Tochter der Verstorbenen klagt ihren Pflichtteil ein. Der Anwalt berechnet 1/4 als Pflichtteilsanspruch des Vermögens. Wieso nur 1/4? Stehen ihr nicht als Tochter die Hälfte zu?
LG
michahab

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von michahab):
Wieso nur 1/4? Stehen ihr nicht als Tochter die Hälfte zu?


ist die Enkeltochter möglicherweise die Tochter eines vorverstorbenen Kindes der Erblasserin?

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#2
 Von 
michahab
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein. Die Klägerin (Tochter der Verstorbenen) ist die Mutter der Enkelin (Alleinerbin).

-- Editiert von michahab am 23.12.2019 13:26

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Wieso nur 1/4? Stehen ihr nicht als Tochter die Hälfte zu?


Diese Frage sollte man dem Anwalt stellen. Wenn hier keine Informationen über weitere enge Verwandte fehlen, dann steht der Tochter 1/2 als Pflichtteil zu.

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#4
 Von 
michahab
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort. So hab ich es mir auch gedacht

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