Unterhaltszahlung von unehelicher Lebensgefährtin an Erben

9. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
lizzard38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltszahlung von unehelicher Lebensgefährtin an Erben

Hallo,

ich habe einen ziemlich dringenden und aus meiner Ansicht nach komplizierten Rechtsfall.

Vorab Input:
Meine Eltern haben sich ziemlich "unschön" scheiden lassen und mein Vater ist eine On/Off Beziehung mit einer anderen Frau eingegangen. Während der Scheidung wurde behauptet, dass mein Vater Miete in dem Haus seiner nicht ehelichen Lebensgefährtin zahlen würde. So erhielt meine Mutter weniger Unterhaltszahlungen.

Die Vorderung:
Nach dem Tot meines Vaters habe ich einen Brief der Lebensgefährtin erhalten, in dem Sie mich auffordert für die Miete und die Kosten für Verpflegung aufzukommen für die Zeit die mein Vater in ihrem Haus gewohnt hat.
In dem selben Brief erwähnt sie jedoch, dass die Mietzahlung nur ein Vorwand vor dem Gericht war, um die Unterhaltszahlung zu drücken und das in Wirklichkeit garkeine Mietzahlungen stattgefunden haben.
Somit hat sie meiner Meinung nach eine Falschaussage vor Gericht abgegeben.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich das Erbe weder angetreten noch ausgeschlagen.

Die Frage ist jetzt ob sie die dubiosen Unterhaltszahlungen einklagen könnte oder nicht. Es handelt sich dabei um eine Summe von 10.000€.

Vielen Dank im Voraus.
Gruß Lizzi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Hier geht ja wohl einiges durcheinander. Ich versuch mal, das alles aufzudröseln.

Ob der Vater irgendwann mal Mietzins gezahlt hat, das ist wurscht. Die Unterhaltszahlungen an die Ex waren nie von Mietzahlungen für die neue Wohnung abhängig. Dieses Märchen, das sollte man ein für allemal in dem Ordner "Blödsinn" abheften.

So, und jetzt zum zweiten Problem. Der Vater war mit der Frau nie verheiratet, folglich kann da auch kein Anspruch entstanden sein. Es sei denn, es gibt eine Vereinbarung zwischen den beiden, die belegbar ist. Eher unwahrscheinlich. Die Neue ist keine Erbin, der Vater schuldete ihr nichts, und damit ist die Angelegenheit erledigt.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lizzard38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Würde der Sachverhalt sich ändern, wenn ein Mietvertrag vorhanden wäre?

Wenn ein Vertrag vorhanden sein sollte, kann sie dann die Zahlung einfordern? Oder hätte sie nicht vorher eine Mahnung gegenüber meinem Vater äußern müssen?

Da ich nicht bereit bin dieser Zahlungsaufforderung folge zu leisten, droht sie mir mit ihrem Anwalt.
Hätte sie dann einen Anspruch auf die Zahlung?

1x Hilfreiche Antwort

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