Unterschied Nießbrauchrecht und lebenslanges Wohnrecht?

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
homehome
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterschied Nießbrauchrecht und lebenslanges Wohnrecht?

Hallo zusammen,

was ist der Unterschied zwischen einem Nießbrauchrecht bzw. lebenslängliches Wohnrecht.
Kann mir ist einer erklären?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

homehome




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"Mfg
SD RW"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

Da du noch keine Antwort bekommen hast, versuche ich es mal:

Wohnrecht bedeutet, dass du -wenn nichts zusätzlich vereinbart wurde- dass Recht zur mietfreien Nutzung eines bestimmten Wohnraumes hast und dabei die Nebenkosten (z.B. Wasser,Heizung,Strom) selbst trägst. Ein Recht zur Vermietung dieser Räume, falls du sie selbst nicht bewohnen kannst/willst, hast du allerdings nicht.

Beim Nießbrauch ist es m. W. so, dass die Räume von dir bewohnt oder auch vemietet werden können.

Wenn hier niemand antwortet, der es etwas fachlicher schildern kann, wirst du bei der Suche nach diesen Stichworten - auch auf diesen Seiten - sicher fündig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das hat Hehe schon richtig erklärt.

Ein Wohnrecht ist nur das Recht, selbst dort zu wohnen. Die Aufnahme fremder personen ist nicht ohne weiteres erlaubt.

Ein Nießbrauchrecht ist deutlich umfassender und beinhaltet auch das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Objekt zu ziehen. Das bedeutet bei Wohnimmobilien insbesondere das Recht, das Objekt auch zu vermieten. Der Eigentümer hat in so einem Fall praktisch keine eigenen Rechte mehr. Für nicht regelmäßige Erhaltungsmaßnahmen muss er dennoch aufkommen.

0x Hilfreiche Antwort

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