Hallo
meine Mutter hatte mich unehelich geboren. Mein leiblicher Vater ist vor 2 Jahren verstorben. Mein Stiefvater hat mich nie adoptiert sondern ich habe nur den Familiennamen angenommen.
Frage: Bei Todesfall meines Stiefvaters wie werde ich da eingeteilt??? Zweckst Erbschaftssteuer.: als Kind oder als "sonstige Person"
vielen Dank
Unterschied von Stiefkind zu Adoptivkind???
29. März 2006
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Frage vom 29. März 2006 | 11:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschied von Stiefkind zu Adoptivkind???
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 29. März 2006 | 13:58
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Du wärest bei deinem leiblichem Vater erbberechtigt. Deinem Stiefvater gegenüber bist du nicht erbberechtigt, d.h., wenn er dich nicht im Testament erwähnt, bekommst du gar nichts. Erbschaftssteuermässig wärest du tatsächlich "sonstige Person". Wenn ihr das umgehen wollt, kann dich dein Stiefvater immer noch adoptieren, dann gilst du als leibliches Kind.
#2
Antwort vom 29. März 2006 | 17:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Ein Stiefkind ist zwar gesetzlich nicht erbberechtigt, wenn es aber testamentarisch eingesetzt wird, dann wird es bezüglich der Erbschaftsteuer behandelt, wie ein leibliches Kind (§ 15 Abs. 1 Nr2 ErbStG ).
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