Unterschrift für Auszahlung erschlichen

19. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterschrift für Auszahlung erschlichen

Hallo,
ich hatte ja schon in meinem Beitrag "Kinder verlangen finanzielle Entschädigung" davon berichtet das zwei der Kinder von der Mutter Geld haben wollen. Nun ist der Fall eingetreten, dass eines der Kinder der Mutter ein Schriftstück mit der Vereinbarung zur Auszahlung vorgelegt hat. Das Kind meinte nur: "Du musst da noch was unterschreiben", ohne den Inhalt genauer zu erklären. Dies wurde zwar einige Tage zuvor schon gemacht, sie war aber mit dem Inhalt auch nicht einverstanden. Die Mutter konnte sich aber auf Grund ihrer Vergesslichkeit nicht mehr daran erinnern und hat nun das Schriftstück ohne nochmals nachzufragen im guten Glauben unterschrieben. Da Kind 2 eine Kontovollmacht hat war ein Tag später das Geld auch schon abgebucht ohne das die Mutter davon informiert wurde.
Hat die Mutter nun, obwohl sie unterschrieben hat, das ganze anzufechten?

-- Editiert von kalle28 am 19.03.2019 08:52

-- Editiert von kalle28 am 19.03.2019 08:53

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Wenn Sie voll geschäftsfähig unterschreibt, ist das bindend.

Erbrecht ist hier nicht betroffen und deine Frage kam doch gestern schon unter "Vertragsrecht" und wurde beantwortet.

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