Hallo! Folgender Sacherverhalt liegt zu Grunde. Ich hoffe, ihr könnt mir etwas weiterhelfen, um den Fall zu klären.
Person A war bei einer Firma Geschäftsführer und ist vestorben. Person A hatte noch 180 Tage Urlaub bei der Firma offen, die nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten. Diese Urlaubstage tauchen als Wert auch in der Bilanz auf.
Hat man als Erbe
die Möglichkeit, dass diese Urlaubstage von der Firma an die Erben ausgezahlt werden müssen. Wäre über jede hilfreiche Antwort dankbar.
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Urlaubsabgeltung nach Tod /Erbe
12. Dezember 2014
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Frage vom 12. Dezember 2014 | 13:44
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung nach Tod /Erbe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2014 | 21:40
Von
Status: Lehrling (1235 Beiträge, 627x hilfreich)
Nach einer kürzlichen Entscheidung des EuGH ist der Abgeltungsanspruch voll vererblich. Entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung aus Deutschland gibt es m.W. noch nicht da das Brandneu ist (Juni 2014).
-- Editiert Ebenezer am 12.12.2014 21:55
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